Medizinrecht
Von der Praxisgründung bis zur Nachfolge – ich berate Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten und Gesundheitsunternehmen in allen gesellschafts- und berufsrechtlichen Fragen des Medizinrechts.
Ihr Rechtsgebiet im Überblick
Medizinrecht für Ärzte, Praxen und Gesundheitsunternehmen
Als Arzt, Zahnarzt oder Therapeut sind Sie nicht nur ausgewiesene Spezialisten in Ihrem medizinischen Fachgebiet. Mit der Gründung Ihrer Praxis sind Sie gleichzeitig automatisch auch Unternehmer und Arbeitgeber – eine herausfordernde Doppelrolle, die zahlreiche juristische Fallstricke bereithält.
Ich verstehe mich als Ihr unternehmerisch handelnder Partner und arbeite gemeinschaftlich mit Ihnen an der wirtschaftlich besten Lösung für Ihre Praxis und Ihr Anliegen.
Sechs Themenfelder, ein Ansprechpartner
Meine Kernkompetenzen im Medizinrecht
Jedes der folgenden Themenfelder gehört zu meinem festen Beratungsalltag. Klicken Sie sich durch die einzelnen Bereiche oder sprechen Sie mich direkt auf Ihr konkretes Anliegen an.
Ihre Praxis rechtssicher begleitet
Von der Zulassung bis zur Praxiserweiterung
Im Bereich des Medizinrechts unterstütze ich Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten bei Zulassung, Praxisgründung und -übernahme, Praxiserweiterung und Nachbesetzung. Ich gewährleiste eine rechtssichere Gestaltung Ihrer Verträge, begleite Sie bei Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung und vertrete Ihre Interessen vor den Zulassungsausschüssen oder Gerichten.
Die anwaltliche Beratung von angestellten Ärzten, Zahnärzten und anderen Heilberufen ist selbstverständlicher Bestandteil meiner medizinrechtlichen Kernkompetenz. Seit der Kanzleigründung berate ich bundesweit im Schwerpunkt ausschließlich Mandate des Medizin- und Gesundheitsrechts.
Vertrags- und Gesellschaftsrecht
Praxisgründung und -struktur
- Vertragsgestaltung bei Gründung Ihrer Arztpraxis
- Gesellschaftsrecht für Ärzte und Zahnärzte
- Gründung und Auseinandersetzung der ärztlichen Gemeinschaftspraxis
- Praxisgemeinschaft und BAG
- Arbeitsverträge für Ärzte und medizinisches Personal
- Berufsrecht
Vertretung und Abrechnung
Vertretung vor Behörden und Gerichten
- Anwaltliche Vertretung im Prozess- und Verwaltungsverfahren
- Arzthaftungsrecht für Ärzte und Zahnärzte
- Arztrecht und Zahnarztrecht
- Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht
- Verfahren bei den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
- Wirtschaftlichkeitsprüfung, Plausibilität und Abrechnung
Erfahrung, auf die Sie sich verlassen können
Breite Erfahrung im Medizinrecht
Setzen Sie auf eine breite anwaltliche Erfahrung in medizinrechtlichen Angelegenheiten, die von der ärztlichen Einzelpraxis über die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bis hin zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) mit den spezifischen Herausforderungen vertraut ist.
Profitieren Sie von einer einzigartigen anwaltlichen Kombination aus Gesundheitswesen und Wirtschaft, die eine umfassende Beratung und Vertretung in allen rechtlichen Belangen des Gesundheitssektors ermöglicht.
Häufige Fragen
Good to know
Was ist Medizinrecht für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten?
Das Medizinrecht berührt als Querschnittsgebiet alle wesentlichen Rechtsbereiche – von der privatrechtlichen Vertragsgestaltung über das Haftungsrecht bis hin zu berufs-, sozial- und strafrechtlichen Aspekten der medizinischen Tätigkeit. Es regelt unter anderem die Approbation und die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung.
Welche Vertragsarten sind im Medizinrecht relevant?
Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sind auf Verträge angewiesen – darunter Gesellschaftsverträge bei Praxisgründung, Praxiskaufverträge, Arbeitsverträge sowie Verträge im Zusammenhang mit der Praxisnachfolge. Als Anwalt für Medizinrecht berate ich Sie zu den passenden Vertragsoptionen und gestalte die Entwürfe.
Was ist ein Vertragsarztsitz? Wie bekomme ich eine Kassenzulassung?
Die Vergabe von Vertragsarztsitzen richtet sich nach der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung. In überversorgten Gebieten ist meist nur eine Nachbesetzung möglich, in begründeten Fällen auch eine Sonderbedarfszulassung.
Wie kann ich meine Arztpraxis verkaufen? Wie läuft ein Nachbesetzungsverfahren ab?
Für die Praxisnachfolge braucht es sowohl einen zivilrechtlichen Kaufvertrag über die Arztpraxis als auch die Nachbesetzung des Versorgungsauftrages mit dem vertragsärztlichen Nachfolger durch die Kassenärztliche Vereinigung. Im gemeinsamen Gespräch gehe ich die unterschiedlichen Konzepte mit Ihnen durch und bringe Sie mit den passenden Interessenten zusammen – ob Arzt, Zahnarzt oder Investor.
Wie kann ein Anwalt für Medizinrecht helfen?
Ich setze mich für Sie ein bei Vertragsverhandlungen, der Erstellung von Vertragsentwürfen, der Auseinandersetzung mit der Kassenärztlichen Vereinigung, bei Gesellschafterstreitigkeiten sowie bei Gründung, Nachfolge und Klageverfahren vor Gericht.