Medizinrecht
Rechtsanwalt für Gesundheitswesen und Health-Care
Rechtsanwalt Alexander Mai
Als Rechtsanwalt biete ich Ihnen eine ergebnisorientierte und kompetente Beratung im Bereich des Medizinrechts und unterstütze Sie diesbezüglich bei allen relevanten Anliegen in umfassender Form - stets diskret und vertrauensvoll. Kompetenz im Medizinrecht ist meine Expertise und die Mandantenzufriedenheit mein Antrieb. Ich berate bundesweit Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten und andere im Gesundheitswesen tätige Personen und Health-Care Unternehmen.
Um die Vielfalt der Mandanten fachlich abzubilden ist ein breites rechtliches Verständnis im Medizinrecht unerlässlich. Das spezialisierte Leistungsspektrum im Medizinrecht umfasst viele verschiedene Einzelbereiche. In meinen Tätigkeitsfeldern biete ich innovative und konzeptionelle Lösungen:
- Gesellschaftsrecht im Gesundheitswesen
- Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
- Praxisübernahme, Praxisverkauf und Nachfolgeregelung
- Ärztliches Berufsrecht und Approbation
- Therapeutenrecht und Heilmittelerbringer
- Apothekenrecht
Das Medizinrecht berührt als Querschnittsgebiet alle wesentlichen Rechtsbereiche – von der privatrechtlichen Vertragsgestaltung über das Haftungsrecht bis hin zu den öffentlich-rechtlichen berufs-, sozial- und strafrechtlichen Aspekten der medizinischen Tätigkeit. Seit der Kanzleigründung berate ich über die Region Hannover hinaus bundesweit im Schwerpunkt ausschließlich Mandate des Medizin- und Gesundheitsrechts. Diese Erfahrung gewährleistet eine fundierte Rechtsberatung und praxisnahe Ergebnisse.
Ich bleibe für Sie immer auf dem neuesten Stand. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht setze ich mich für Sie ein und nehme mir Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Und selbstverständlich für Ihre Fragen. Vertrauen Sie einem kompetenten und gut informierten Partner für qualitativ hochwertige Beratung.
Das allgemeine Medizinrecht reguliert die berufliche und unternehmerische Tätigkeit im deutschen Gesundheitssektor. Es setzt die voraussetzung für die wirtschaftliche Teilnahme am Geschäftsverkehr, setzt den Rahmen für Kooperationen der Akteure untereinander und bestimmt den wirtschaftlichen Wert medizinischer Leistungen.
Inhaltlich befasst sich das Medizinrecht mit der leistungsfähigen medizinischen Versorgung, dem Patientenschutz und der Patientenrechte, der Aufsicht und Kontrolle von medizinischen Einrichtungen und Akteuren. Es definiert den Personenkreis von Gesundheitsdienstleistern, setzt die grenzen für den wirtschaftlichen Handlungsspielraum und versucht über Kontroll- und Sanktionsmechanismen die Qualität der medizinischen Versorgung zu gewärhleisten.
Neben den Ärzten und Krankenhäusern gibt es im Gesundheitswesen zahlreiche Heil- und Hilfsberufe, ohne die eine leistungsfähige medizinische Versorgung nicht möglich wäre. Jede dieser Berufsgruppen unterliegt wiederum ihren eigenen Regeln, um an der medizinsichen Versorgung teilzunehmn. Die nachstehende Aufzählung is tnicht abschließend.
Zentrale Aufsichts- und Kontrolleinrichtungen im Gesundheitswesen sind:
- Die Ärztekammern, die die Berufsausübung der Ärzte überwachen.
- Die Gesundheitsämter, die für die Überwachung von Hygienevorschriften und Infektionsschutz zuständig sind.
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die unter anderem die Qualität der medizinischen Versorgung sicherstellen.
Diese Institutionen sollen für einen rechtmäßigen Ablauf der Gesundheitsversorgung gewährleisten. Sie verantworten, dass alle Akteure im Gesundheitswesen die gesetzlichen Vorgaben einhalten und Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung erhalten.
Qualifizierte Rechtsberatung ist in dem wirtschaftlich bedeutsamen Medizinrecht daher unerlässlich. Für Fragen und rechtliche Anliegen nehmen Sie Kontakt auf.