Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover: Ärztliches Berufsrecht
Medizinrecht
Ärztliches Berufsrecht und Approbation
Rechtsanwalt Alexander Mai
Das ärztliche Berufsrecht rund um die Approbation ist nicht nur eine abstrakte Rechtsordnung, sondern wirkt sich auf die Abläufe Ihrer Praxis und Ihrer medizinischen Tätigkeit im Alltag aus. Da es den Rahmen der Berufsausübung definiert, müssen Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten bei ihrer unternehmerischen Planung die Forschriften des berufsrechts stets im Hinterkopf behalten. Als Anwalt für Medizinrecht verfüge ich über das notwendige Wissen, Ihre Ziele auf berufsrechtliche Konformität zu überprüfen und im Konfliktfall Ihre Interessen mit der Ärztekammer durchzusetzen. Schwerpunkte meiner Arbeit sind insbesondere:
Aufgrund der Vielzahl von Rechtsquellen des Berufsrechts - der Berufsordnungen, dem Zivilrecht bishin zum Strafrecht - berate ich Sie zu den spezifischen Rechten, Pflichten und Verboten, die in den jeweiligen Nieschen enthalten sind. So können Sie unverhoffte juristische Fallstricke vermeiden und Ihre ärztliche Berufsausübung und den wirtschaftlichen Erfolg strategisch absichern. Meine anwaltliche Aufgabe ist es, Ihnen den Rücken freizuhalten.
Meine medizinrechtlichen Leistungen im ärztlichen Berufsrechtim Überblick:
- Anwaltliche Vertretung im Prozess und Verfaltungsverfahren
- Approbation und Approbationsentzug
- Auseinandersetzung mit der Ärztekammer
- Berufsrecht der Heilberufe
- Zulassungs- und Disziplinarrecht
- Werberecht und Antikorruption
- Ärztliche und nicht-ärztliche Kooperationen
- Verfahren vor der Ärztekammer
- Fort- und Weiterbildungen
- berufsrechtliche Pflichten, Ge- und Verbote
- Berufsgerichtliche Verfahren
- Tätigkeiten außerhalb der Praxis
Berufsrechtliches Verfahren vor der Ärztekammer
Ein berufsrechtliches Verfahren vor der Ärztekammer dient dazu, Verstöße gegen Berufspflichten zu ahnden. Es beginnt nach Beschwerden oder eigenen Ermittlungen der Kammer, umfasst die Anhörung des Arztes und kann in Rügen, Geldbußen bis zu 100.000 € (in Berufsgerichtsverfahren) oder als letztes Mittel dem Approbationsentzug enden.
Zunächst prüft die Kammer den Sachverhalt. Oft kann das Verfahren durch eine schriftliche Stellungnahme eingestellt werden, wenn der Vorwurf haltlos ist. Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein Verfahren vor dem Berufsgericht eingeleitet werden, das oft beim Verwaltungsgericht angesiedelt ist.
So gehen Sie bei einem berufsrechtlichen Verfahren vor:
- Übermitteln Sie keine umfassenden Erklärungen oder Dokumente, ohne diese rechtlich geprüft zu haben. Spontane Äußerungen können später schwer korrigiert werden.
- Sie haben das Recht, Akteneinsicht zu nehmen, um zu erfahren, wer Sie womit belastet.
- Die Verteidigung zielt meist darauf ab, den Vorwurf des Pflichtverstoßes zu entkräften (z. B. durch Nachweis der Einhaltung der ärztlichen Standards, der Dokumentationspflichten oder der Schweigepflicht).
- Stellen Sie alle relevanten Krankenakten, E-Mails oder Zeugenaussagen zusammen, die Ihre Version der Ereignisse stützen.
Im berufsrechtlichen Verfahren übernehme ich als Anwalt Ihre Verteidigung und führe oft komplexe Verhandlungne, ermittle die Sie begünsitgenden Aspekte und berücksichtige die enge Verzahnung mit dem Strafrecht oder Arzthaftungsrecht.
Schreiben von der Ärztekammer
Haben Sie ein Schreiben von der Ärztekammer erhalten, ist es meine anwaltliche Aufgabe, mit Ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen. Um unsicherheiten zu begegnen besprechen wir Ihre Rechte aber auch Ihre Pflichten gegenüber der Ärztekammer, insbesondere auch zur Mitwirkung an den Verfahren. Nach maßgabe gemeinsam definierter Ziele setze ich mich für Sie als Arzt, zahnart und Therapeut für Sie ein. Oftmals stellen sich vermeintlich bedrohlich wirkende Schreiben der Kammer als vergleichsweise harmlos heraus.
Als Anwalt für Medizinrecht beurteile ich Ihren konkreten Fall juristisch. Während des gesamten Verfahrens stehe ich als Ihr vertrauensvoller Partner an Ihrer Seite.
Widerruf und Entzug der Approbation
enn der Entzug der ärztlichen Approbation droht (Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren), ist schnelles und strategisches Handeln entscheidend, um die berufliche Existenz zu sichern. Der Approbationsentzug ist oft die Folge von sogenannter Unwürdigkeit (z. B. Straftaten) oder Unzuverlässigkeit (z. B. Suchterkrankungen, schwere Behandlungsfehler).
Meine maßgebliche Aufgabe als Anwalt für Medizinrecht ist es, im Fall des drohenden Approbationsentzuges Sie möglichst gut zu Verteidigen. Das Verfahren verläuft jedoch in mehreren Schritten. Die bloße Ankündigung eines Widerrufs der Approbation bedeutet nicht sofort das Ende der Berufsausübung. Durch eine Stellungnahme können Sie die Entscheidung der Kammer beeinflussen. Gegen die Entscheidung der Ärztekammer kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. In diesen Verfahren vertrete anwaltlicht ich Ihre Interessen.
Verfahren vor den Berufsgerichten
Ein Verfahren vor den ärztlichen Berufsgerichten dient dazu, Verstöße gegen die ärztliche Berufsordnung (z. B. Verletzung der Schweigepflicht, Abrechnungsbetrug, unzulässige Werbung) zu ahnden. Es handelt sich um ein eigenständiges Verfahren, das parallel zu straf- oder zivilrechtlichen Verfahren laufen kann.
Hat die Kammer bereits ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet berate ich zu der Abwehrstrategie, notwendiger Stellungnahmen und des Verfahrensablaufs um den Vowürfen zu begegnen und diese zu entkräften. Fragen der Approbationserteilung oder -entziehung gehören ebenso zu meinen Leistungen wie Probleme in der Facharztweiterbildung.
Sind Sie von einem berufsgerichtlichen Verfahren betroffen und benötigen rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt für berufsgerichtliche Verfahren in Hannover? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie Rechtsanwalt Alexander Mai in Hannover mit Expertise im Bereich des Medizinrechts. Ich stehe Ihnen bei allen Verfahren zur Seite, die Ärzte betreffen können.
Verweigert Ihnen die Ärztekammer die Approbation oder bestehen unsicherheiten zur Antragstellung auf Erteilung der Approbation berate ich Sie zu dem weiteren Vorgehen. Droht der Approbationsentzug verteidige ich Ihre Interessen gegenüber der Ärztekammer und setze mich im berufsgerichtlichen Verfahren für Sie ein. Sind Sie im vorfeld der Umsetzung einer unternehmerischen Idee unsicher, ob Ihr Vorhaben mit dem ärztlichen Berufsrecht vereinbar ist, gestalte ich Lösungsorientiert gemeinsam mit Ihnen den Weg zur Umsetzung. Vor dem Hintergrund der geltenden Rechtsauffassung der Ärztekammer und der Gerichte kann es auch sein, dass Sie mal ein "Nein" von mir zu hören bekommen.
Good to know:
Welche Berufspflichten habe ich als Arzt, Zahnarzt oder Therapeut?
Unter dem Begriff des ärztlichen Berufsrechts werden sämtliche rechtlichen Regelungen und Vorgaben zusammengefasst, die bei der Ausübung des Arztberufes von Bedeutung sind.Das ärztliche Berufsrecht definiert die Voraussetzungen für die ärztliche und zahnärztliche Ausübung der Heilkunde, insbesondere die Zulassung durch Approbation, berufsrechtliche Sanktionen und Rechte wie Pflichten im Zusammenhang mit der Berufsausübung, insbesondere der fachlichen Weiterbildung.
Maßgebliche Handlungsanweisungen finden sich in der Bundesärzteordnung (BÄO), der Muster-Berufsordnung (MBO-Ä) und den Landesberufsordnungen der Ärztekammern. Den Ärztekammer obliegt ein individueller Gestaltungsspielraum bei der Ausarbeitung der jeweiligen Berufsordnung.
Das ärztliche Berufsrecht umfasst damit eine Vielzahl an Vorschriften, die sich aus spezifischen Regeln für das Gesundheitswesen und allgemeinen Rechtsgrundlagen zusammensetzen. Die folgenden Pflichten und Rechte von Ärzten und Zahnärzten werden im ärztlichen Berufsrecht festgelegt und sind im Praxisalltag die wichtigsten:
- Ärztliche Schweigepflicht und Dokumentationspflicht
- Verbot der Zuweisung gegen Entgeld
- Werbung und ärztliche Information
- Fortbildungspflicht
- Teilnahme am ärztlichen Notdienst
Was droht mit bei einem Verstoß gegen ärztliches Berufsrecht?
Erlangt die zuständige Kammer von einem möglichen Verstoß gegen geltendes Berufsrecht Kenntnis, leitet sie regelmäßig ein Verfahren ein. Bei Abschluss des Verfahrens droht eine Sanktion, die Abhängig von Schwere, Kontext und Umstand ist. Es sind nicht nur berufsrechtliche Konsequenzen möglich. Es droht auch eine zivil- und strafrechtliche Sanktion. Ein erstmaliger oder wiederholter Verstoß gegen die Berufsordnung kann erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Zukunft und das gesellschaftliche Ansehen der Praxis haben.
Ein berufsrechtliches Verfahren vor der Kammer kann mit einer Rüge, einem Ordnungsgeld bis zu 10.000,00 € oder einer Mahnung enden. Wesentlich Schwerwiegender sind die droheneden Konsequenzen im berufsgerichtlichen Verfahren. Dort droht mitunter einen Verweis, die Teilnahme an einer bestimmten Fortbildung zur Qualitätssicherung auf eigene Kosten, eine Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro und als ultima ratio der Entzug der Approbation. Bei beiden Verfahrensarten (berufsrechtliches Verfahren vor der Kammer und berufsgerichtliches Verfahren vor dem Berufsgericht) stehe ich Ihnen als Anwalt für Medizinrecht helfend zur Seite.
Wie kann ich mich gegen den Vorwurf eines berufsrechtlichen Verstoßes wehren?
Stellt sich bei der Ärztekammer der Verdacht eines Verstoßes gegen berufsrechtliche Forschriften, prüft die Ärztekammer zunächst den Sachverhalt. Als Arzt werden Sie zunächst mit dem Vorwurf konfrontiert und zur Stellungnahme aufgefordert.
Hat die Kammer bereits ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet berate ich zu der Abwehrstrategie, notwendiger Stellungnahmen und des Verfahrensablaufs um den Vowürfen zu begegnen und diese zu entkräften.
Wie erhalten ich eine Approbation?
Die Approbation wird von der zuständigen Ärztekammer auf Antrag erteilt, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen und die Antragsgebühr bezahlt wurde.
Voraussetzung für die Approbation ist ein erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium mit bestandener ärztlicher Prüfung, gesundheitliche und persönliche Eignung, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mindestens B2/C1-Niveau mit Fachsprachprüfung). Hinzu kommen weitere Nachweise wie Identitäts-, Ausbildungs- und Gesundheitsbescheinigungen sowie ein Lebenslauf, wobei die genauen Anforderungen je nach Ärztekammer und Herkunftsland des Antragstellers leicht variieren können.
Bei Fragen zur Antragstellung und den Voraussetzungen Ihrer Approbation stehe ich Ihnen als Anwalt für Medizinrecht gern zur Verfügung.
In welchem Verhältnis stehen die Approbation und die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung?
Mit der Approbation verfügen Sie über die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Einfach gesagt: Sie dürfen Patienten ärztlich behandeln. Um die medizinische Behandlung gesetzlich versicherter Patienten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen zu dürfen, benötigen Sie gesondert einen sog. Versorgungsauftrag der KV.
Voraussetzung für einen solchen Versorgungsauftrag ist, dass im Rahmen der Bedarfsplanung ein Kassensitz verfügbar ist. Mit Ihrer Approbation können Sie bei der KV den Antrag auf Zulassung stellen. Nähere Informationen über die Zulassung finden Sie unter: Vertragsarztrecht .
Wie kann ein Anwalt für Medizinrecht helfen?
Der Rechtsanwalt für Medizinrecht übernimmt für Sie die Verhandlungen mit der Ärztekamer, prüft den Vorwurf, ermittelt den Sachverhalt und konzipiert die notwendigen Schriftsätze. Sie profitieren von einer qualitativ hochwertigen Beratung, die Ihnen rechtliche Sicherheit für Sie, Ihre Interessen und Ihre ärztliche Tätigkeit gewährleistet. Ich setze mich für Sie ein bei:
- Beratung zu Zulassungsoptionen
- Vertretung vor der Ärztekammer
- Auseinandersetzung mit berufsrechtlichen Vorwürfen
- Klageverfahren vor den Berufsgerichten
- Verteidigung bei Approbationsentzug
- Prüfung von Werbestrategien und Kooperationsformen
Ich lasse Sie in Ihrem Verfahren wegen Ihrer Approbation oder des Vorwurfs des berufsrechtlichen Verstoßes nicht allein. Vertrauen Sie auf die Expertise von Rechtsanwalt Alexander Mai, Ihrem Anwalt für Medizinrecht, bundesweit tätig für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten bei Berufsrechtsfragen, Approbationsangelegenheiten, Vertragsgestaltungen und Verteidigung in berufsgerichtlichen Verfahren.
Für Fragen zum ärztlichen Berufsrecht stehe ich gerne bereit. Nehmen Sie Kontakt auf.