Praxisnachfolge

Der Kauf oder Verkauf einer Praxis gehört zu den bedeutendsten Schritten im Berufsleben – ich begleite Sie rechtlich sicher durch die gesamte Praxisnachfolge.

Verzögerungen vermeiden

Praxisnachfolge erfolgreich gestalten

Der Kauf oder Verkauf einer Praxis ist im medizinischen Berufsalltag kein häufiges Ereignis – meist wird eine Praxis nur einmal im Leben gekauft oder verkauft. Neben den persönlichen und beruflichen Aspekten spielen rechtliche und steuerliche Fragen eine wesentliche Rolle.

Für eine erfolgreiche Praxistransaktion müssen weit im Vorfeld der Unterzeichnung eines Praxiskaufvertrags diverse wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Aspekte geklärt werden. Hier setze ich mit meiner Beratung als Anwalt für Medizinrecht an.

Portrait von Rechtsanwalt Alexander Mai

Leistungen im Überblick

Meine Leistungen im Überblick:

  • Anwaltliche Vertretung im Prozess- und Verwaltungsverfahren
  • Vertragsgestaltung bei Gründung Ihrer Arztpraxis
  • Arbeitsverträge für Ärzte und medizinisches Personal
  • Praxisverträge und Praxiskaufverträge
  • Arztrecht und Zahnarztrecht
  • Nachfolgeregelung für Ärzte und Zahnärzte
  • Gesellschaftsrecht für Ärzte und Zahnärzte
  • Gründung und Auseinandersetzung der ärztlichen Gemeinschaftspraxis
  • Praxisgemeinschaft und BAG
  • Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht
  • Verfahren bei den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen

Verkaufsstrategie und Praxiswertermittlung

Der richtige Ausgangspunkt für Ihre Nachfolge

Bereits im Vorfeld sollten Sie sich Ihrer Vorstellungen, Erwartungen und Ziele für die Praxisnachfolge bewusst werden. Neben materiellen Werten wie medizinischem Gerät spielen auch immaterielle Faktoren wie Patientenstamm und Standort eine wesentliche Rolle bei der Wertermittlung.

Zu den Optionen und sachgerechten Schritten berate ich Sie anwaltlich – gleich, ob Sie Verkäufer oder Übernehmer sind.

Vertragsgestaltung und Zulassung

Kaufvertrag und Nachbesetzung im Gleichlauf

Der Praxiskaufvertrag ist das Herzstück des Praxisverkaufs. Ist er sorgfältig ausgearbeitet und verhandelt, werden spätere kostenintensive Streitigkeiten verhindert – dazu gehört auch eine Käufer-Due-Diligence zur Prüfung der Praxis.

Wird der Kaufvertrag ohne vertragsärztliche Zulassung geschlossen, kann der Käufer trotz Zahlung des Kaufpreises nicht tätig werden. Durch frühzeitige Einbindung der Kassenärztlichen Vereinigung begleite ich das Nachbesetzungsverfahren rechtssicher.

Besprechungstisch für ein Beratungsgespräch

Häufige Fragen für die Praxisnachfolge

Good to know

Was ist der notwendige Inhalt für einen Praxisnachfolgevertrag?

Wesentliche Aspekte sind Übernahmezeitpunkt, Adresse der Praxis, Vertragspartner und Kaufpreis. Hinzu kommen eine Inventarliste (medizinische Geräte, Patientenkartei), relevante Unterlagen wie BWA und Mietvertrag sowie die Übernahme laufender Verträge und eine sorgfältige Personalplanung.

Kann ich eine Praxis erben oder vererben?

Mit dem Erbfall geht die Praxis als Ganzes auf die Erben über. Da diese sie mangels Approbation meist nicht fortführen können, ist eine schnelle Liquidation oder ein Verkauf nötig. Ich berate Sie zu Ihren erbrechtlichen Optionen und wie Sie die innerfamiliäre Nachfolge frühzeitig gestalten können.

Welche Risiken bestehen beim Praxiskauf?

Risiken reichen von einer falschen Praxisbewertung über Patientenabwanderung bis zur Haftung für Versäumnisse des Vorgängers. Eine gründliche Due-Diligence-Prüfung vor dem Kauf ist unerlässlich, um diese Risiken zu identifizieren und vertraglich abzusichern.

Welche Kosten entstehen bei der Praxisnachfolge?

Für den Übernahmeakt selbst entstehen unmittelbar keine Kosten, bei der Kassenärztlichen Vereinigung fallen Gebühren für das Verwaltungsverfahren an. Für die Vertragsgestaltung durch mich als Rechtsanwalt entstehen Kosten für den Praxiskaufvertrag.

Wie kann ein Anwalt für Medizinrecht helfen?

Ich setze mich für Sie ein bei Vertragsverhandlungen, der Erstellung des Vertragsentwurfs, der Auseinandersetzung mit der Kassenärztlichen Vereinigung sowie bei Gründung, Nachfolge und Klageverfahren vor Gericht.