Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover: Praxisnachfolge
Medizinrecht
Praxisnachfolge erfolgreich gestalten
Rechtsanwalt Alexander Mai
Der Kauf oder Verkauf einer Praxis ist im medizinisches Berufsalltag kein häufiges Ereignis. Regelmäßig wird eine Praxis meist nur einmal im Leben gekauft oder verkauft. Der Ablauf von Praxis-Transaktionen von Ärzten, Zahnärzten und Therapeuten ist für die beteiligten Käufer und Verkäufer daher herausfordernd und gleichzeitig von existenzieller finanzieller Bedeutung. Neben den persönlichen und beruflichen Aspekten spielen auch rechtliche und steuerliche Fragen eine Rolle. Für eine erfolgreiche Praxistransaktion müssen daher weit im Vorfeld der Unterzeichnung eines Praxiskaufvertrags diverse wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Aspekte geklärt werden. Hier setze ich mit meiner Beratung als Anwalt für Medizinrecht an:
Um die Übernahme oder den Verkauf einer Praxis erfolgreich zu gestalten, ist eine sorgfältige Planung und rechtliche Begleitung unerlässlich. Durch rechtliche akkurate Positionierung relevanter Meilensteine bleibt der Wert der Praxis erhalten, rechtliche Risiken werden minimiert und so ein reibungsloser Übergang gewährleistet. Aufgabe als Anwalt für Medizinrecht ist es, den Wert der Praxis zu ermitteln, Verhandlungen zur führen und den interessengerechten Kaufvertrag zu gestalten. Die besonderen individuellen Anforderung Ihres Fachbereichs als Arzt, Zahnarzt oder Therapeut finden die notwendige Berücksichtigung.
Ich unterstütze und begleite Sie als Anwalt für Medizinrecht beim Praxiskauf oder -verkauf, sowie in den dazugehörigen Zulassungs- und Nachbesetzungsverfahren bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV). Dazu gehört zunächst eine umfassende Beratung über alle wichtigen Punkte, die Sie beachten müssen und bei denen (kostspielige) Fehler gemacht werden können. Gerne unterstützen ich Sie bei der Vertragsgestaltung, der Verhandlungsführung, der Due Diligence und der Abwicklung des Kaufs. Mit Ihrer individuellen Praxis als niedergelassener Einzelarzt, in einer Berufsausübungsgemeinschaft, Zahnarzt oder als Therapeut entwickle ich juristisch tragfähige Konzepte und vermeide unerhoffte Fallstricke.
Strategische Hinweise für die erfoglreiche Praxisnachfolge
Gleich ob als Verkäufer oder Übernehmer: bereits im Vorfeld sollten Sie sich Ihrer Vorstellungen, Erwartungen und Ziele für die Praxisnachfolge bewusst werden. Zu den Optionen und sachgerechten Schritten berate ich Sie anwaltlich.
Verkaufsstrategie und Praxiswertermittlung
Bereits im Vorfeld sollten Sie frühzeitig Ihre persönlichen und beruflichen Ziele definieren und sich Ihrer Erwartungen und Ziele für die Praxisnachfolge bewusst werden. Ist ein Kontakt mit einem Käufer oder Verkäufer hergestellt, sollt ein zeitlicher Fahrplan definiert werden, der ausreichend Spielraum für Verjandlungen, Abstimmungen und die Vorbereitungen gewährleistet. Gleichzeitig sollten die beteiligten Parteien erste Vorstellungen zu einem Kaufpreis entwicklen. Neben materiellen Werten, wie bspw. medizinischem Gerät und Mobiliar spielen auch immaterielle Faktoren wie der Patientenstamm und der Standort eine wesentliche Rolle. Eine sorgfältige Ermittlung ist hier unumgänglich. Vergegenwärtigen Sie sich die Interessen Ihres Vertragspartners. Die Art des Vertragspartners nimmt dadurch maßgeblichen Einfluss auf die notwendige Vertragsgestaltung/ -verhandlung und den Übergabeprozess. Der Praxisveräußerer will sein Lebenswerk "in guten Händen" wissen.
Als Anwalt für Medizinrecht führe ich Verhandlungen mit Ihren Partnern, gestalte den Gesellschaftsvertrag und setze mich für Ihre wirtschaftlichen Interessen ein.
Vertragsgestaltung beim Praxiskauf
Sind Sie sich mit dem Verkäufer über die wesentlichen Rahmenbedingungen einig, insbesondere über Kaufpreis und Übergabedatum, schließt sich die Vertragsgestaltung an. Der Praxiskaufvertrag ist das Herzstück des Praxisverkaufs. Darin sind die wesentlichen Bedingungen des Verkaufs geregelt. Ist der Praxiskaufvertrag sorgfältig ausgearbeitet und verhandelt werden spätere (kostenintensive) Streitigkeiten verhindert. Damit sich der Käufer eine präzise Vorstellung von der Praxis entwickeln kann, sollte er eine sogenannte Käufer-Due-Dilligence durchführen um die Beschaffenheit der Praxis zu prüfen. Dabei werden die wirtschaftsverhältnisse der Praxis dem Käufer offen gelegt und die Praxisorganisation und die Patientenbindung transparent.
Als Anwalt für Medizinrecht berate ich Sie und Ihre Partner zu den Gestaltungsoptionen Ihrer ÜBAG, gestalte den Gesellschaftsvertrag und informiere Sie zu den vertragsarztrechtlichen Besonderheiten.
Zulassung und Nachbesetzungsverfahren
Probleme können auftreten, wenn der Transaktionsprozess ohne die Kassenärztliche Vereinigung abläuft. Wird der Kaufvertrag ohne vertragsärztliche Zulassung geschlossen, kann der Käufer trotz Zahlung des Kaufpreises in der Praxis nicht tätig werden. Durch frühzeitige Einbindung kann der Verkäufer über ein Nachbesetzungsverfahren seine Zulassung ausschreiben und auf den Nachfolger übertragen. Hier kann eine Hospitation des Käufers bspw. im Job-Sharing in der Praxis des Verkäufers das Nachbesetzungsverfahren erleichtern.
Als Anwalt für Medizinrecht konzipiere ich Ihren gesellschaftsvertrag so, dass er Ihren Interessen maximal gerecht wird. Ich führe Verhandlungne, unterstütze Sie zu den notwendigen vertragsarztrechtlichen Anträgen der KV und berate Sie in Konfliktfällen mit Ihren Mitgesellschaftern.
Nachfolgeregelung
Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung verhindert Unsicherheiten und erhält den Praxiswert. Wird die Praxis an ein Familienmitglied weitergegeben, sollten vertragliche Vereinbarungen und steuerliche Optimierung geprüft werden. Eine schrittweise Übergabe – beispielsweise durch eine befristete Anstellung des bisherigen Praxisinhabers – kann den Wechsel für Patienten und Mitarbeiter erleichtern.
Übernehme ich als Rechtsanwalt die Vertragsgestaltung entstehen Kosten für den Gesellschaftsvertrag. Standardverträge oder vorgefertigte Muster greifen oft zu kurz. Bereits eine fehlende Regelung kann im Ernstfall erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Das Geld ist daher "gut angelegt."
Die Erfolgreiche Praxisübernahme zeichnet sich durch reibungslose Abläufe und effiziente Gestaltung aus. Professioneller Begleitung und Expertise im Medizinrecht gewährleistet wirtschaftlichen Erfolg. Meine medizinrechtlichen Leistungen als Rechtsanwaltskanzlei im Überblick:
- Anwaltliche Vertretung im Prozess und Verfaltungsverfahren
- Vertragsgestaltung bei Gründung Ihrer Arztpraxis
- Arbeitsverträge für Ärzte und medizinisches Personal
- Praxisverträge
- Arztrecht & Zahnarztrecht
- Nachfolgeregelung für Ärzte und zahnärzte
- Gesellschaftsrecht für Ärzte und Zahnärzte
- Gründung und Auseinandersetzung der ärztlichen Gemeinschaftspraxis
- Praxisgemeinschaft und BAG
- Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht
- Verfahren bei den Kassenärztlichen und Kassenzahärztlichen Vereinigungen
- Praxiskaufverträge
Good to know:
Was ist der notwendige Inhalt für einen Praxisnachfolgevertrag? Checkliste
Die Übernahme einer Arztpraxis öffnet Ihnen als Arzt die Tür zur Niederlassung und Selbstständigkeit, ohne die initialen Herausforderungen einer Neugründung bewältigen zu müssen. Bei der Übernahme einer Arztpraxis ist eine umfassende Vorbereitung unerlässlich. Diese Aspekte müssen Sie beachten:
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Übernahmemodalitäten
Die wesentlichen Aspekte des Vertrages müssen geregelt sein:
- Zeitpunkt, zu dem die Praxis verkauft werden soll
- Adresse der Praxis
- Vertragspartner
- Kaufpreis
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Materielle und immaterielle Vermögenswerte
In einer Aufstellung sollte das Inventar der Praxis festgelegt und als Anlage dem Vertrag beigefügt werden. Zum Inventar gehören sämtliche Medizinischen Geräte, Computer, Telefon, Homepage und eMail, sowie die Patientenkartei u.v.m.
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Relevante Unterlagen
Vor Verkauf sollten die BWA´s, der Mietvertrag, Abrechnungsgenehmigungen und Versicherungen vorliegen.
Übernahme wichtiger Verträge/Einverständnis von Dritten
Immer wieder wird tatsächlich vergessen, dass im laufenden Praxisbetrieb Dauerschuldverhältnisse abgeschlossen wurden, ohne die der Erwerber die Praxis nicht oder nur schwer fortführen kann. Diese sollten also tunlichst auf den Erwerber übergehen. Hierzu benötigt man jedoch die Zustimmung Dritter, namentlich der Vertragspartner der Dauerschuldverhältnisse.
Personal
Hinsichtlich des Praxispersonals ist bereits im Vorfeld eine sorgsame Planung erforderlich.
Als Anwalt für Medizinrecht führe ich Verhandlungen mit Ihren Partnern, gestalte den Gesellschaftsvertrag und setze mich für Ihre wirtschaftlichen Interessen ein.
Kann ich eine Praxis erben/ vererben?
Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sollten sich mit der Frage der Praxisnachfolge im plötzlichen Todesfall beschäftigen. Dabei geht es sowohl um die Versorgung der Erben als auch um das Schicksal der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit dem Erbfall geht die Erbschaft „als Ganzes“ auf die Erbinnen und Erben über (§ 1922 BGB). Dies gilt auch für die Praxisnachfolge. Daher sollten Ärztinnen und Ärzte über ein Testament nachdenken. In aller Regel können die Erben die Praxis nicht selbst fortführen, da es bereits an einer Approbation fehlt. Steht der Praxisbetrieb still, führt das schnell zum Wertverlust. Die Praxis ist daher schnellstmöglich zu liquidieren und zu Verkaufen.
Als Anwalt für Medizinrechtberate ich Sie zu Ihren erbrechtlichen Optionen und wie Sie frühzeitig die innerfamiliäre Nachfolge gestalten können.
Welche Risiken bestehen beim Praxiskauf/ Praxisnachfolge?
Der Kauf oder die Übernahme einer Arztpraxis ist mit zahlreichen Risiken verbunden, die von finanziellen Einbußen bis hin zu rechtlichen Haftungsfragen reichen können. Eine falsche Praxisbewertung (z. B. durch falsche Annahmen beim Goodwill) kann zu einer langfristigen finanziellen Belastung führen. Patientenwanderungen (Abwanderung zu Konkurrenzpraxen) oder der Verlust von Zuweisern sind signifikante Risiken. Der Erwerber kann unter Umständen für steuerliche oder rechtliche Versäumnisse des Vorgängers haftbar gemacht werden. Ein fehlender oder nicht übertragbarer Mietvertrag für die Praxisräume ist ein existenzbedrohendes Risiko.
Eine gründliche Due-Diligence-Prüfung (wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich) vor dem Kauf ist unerlässlich, um diese Risiken zu identifizieren und vertraglich abzusichern. Als Anwalt für Medizinrecht konzipiere ich Ihre Verträge so, dass er Ihre Interessen maximal berücksichtigt und schützt. Ich führe Verhandlungne, unterstütze Sie zu den notwendigen vertragsarztrechtlichen Anträgen der KV und berate Sie in Konfliktfällen mit Ihren Mitgesellschaftern.
Welche Kosten entstehen bei der Praxisnachfolge?
Für den Gründungsakt Ihrer BAG entstehen unmittelbar keine Kosten. Bei der Kassenärztliche Vereinigung (KV) entstehen gebühren für das notwendige Verwaltungsverfahren.
Wie kann ein Anwalt für Medizinrecht helfen?
Sie profitieren von einer qualitativ hochwertigen Beratung, die Ihnen rechtliche Sicherheit für Sie, Ihre Interessen und Ihre BAG gewährleistet. Ich setze mich für Sie ein bei:
- Führen von Vertragsverhandlungen
- Erstellung Vertragsentwurf
- Auseinandersetzung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
- Beratung im Fall von Gesellschafterstreitigkeiten
- Kündigung der Gesellschaft
- Klageverfahren vor Gericht
Der Verkauf oder die Übernahme einer Arztpraxis ist eine komplexe Angelegenheit, die ohne professionelle Beratung erhebliche Risiken birgt. Eine vorausschauende Planung, eine pänible Ermittlung und Vertragsgestaltung sowie die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte gewährleisten den erfolgreichen Übergangn. Als erfahrener Anwalt im Medizinrecht unterstütze ich Sie umfassend in allen Phasen des Praxisverkaufs, der Nachfolgeregelung und der Übernahme.
Qualifizierte Rechtsberatung ist in dem wirtschaftlich bedeutsamen Medizinrecht daher unerlässlich. Verlassen Sie sich auf die Expertise von Rechtsanwalt Alexander Mai, Ihrem Anwalt für Medizinrecht, bundesweit tätig für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten.
Für Fragen und rechtliche Anliegen nehmen Sie Kontakt auf.