Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover: Arzthaftungsrecht
Arzthaftungsrecht
Rechtsanwalt zur Abwehr von Forderungen
Arzthaftungsrecht: Ein Leitfaden für Ärzte und Akteure im GesundheitsweseRechtsanwalt Alexander Mai
Nicht nur medizinische und medizinrechtliche Themen sichern einen wirtschaftlich erfolgreichen Praxisbetrieb. Mit Ihrer Praxis/ Apotheke sind Sie zugleich auch Unternehmer. Neben der Patientenbehandlung müssen Sie eine Unternehmensstrategie entwickeln, Kooperationsverträge verhandeln, Mitarbeiter koordinieren und unbezahlte Patientenrechnungen durchsetzen. Unterlaufen hierbei fehler drohen wirtschaftliche Nachteile.
Jedes Unternehmen, jede Praxis, hat individuelle Rahmenbedingungen, die ebenso individueller Lösungsansätze bedürfen. Um diese Vielfalt fachlich abzubilden ist neben medizinrechtlicher Expertise auch eine Kompetenz im Wirtschaftsrecht unerlässlich. Das spezialisierte Leistungsspektrum im Medizinwirtschaftsrecht umfasst viele verschiedene Einzelbereiche. In meinen Tätigkeitsfeldern biete ich innovative und konzeptionelle Lösungen:
Sie haben ein medizinisches Unternehmen, sind freiberuflich selbstständige und Akteur im Gesundheitswesen. Als Anwalt im Medizinrecht biete ich indivduelle Lösungen, die Ihre Anliegen mit Ihrem unternehmerisches Ziel verknüpfen. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung, und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihre Anliegen finden. Nehmen Sie Kontakt auf.
3. Haftungsarten im Arzthaftungsrecht
Im Arzthaftungsrecht werden verschiedene Haftungsarten unterschieden, je nachdem, wie ein Fehler zustande kam und welche Art von Schaden entstanden ist. Die wichtigsten Haftungsarten sind:
Was ist eine ÜBAG - Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft ?
Eine Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft, abgekürzt ÜBAG, beschreibt ein innovatives Praxismodell, bei dem Ärzte an verschiedenen Standorten zusammenarbeiten, um medizinische Dienstleistungen anzubieten. Die ÜBAG bietet die Chance, durch den Zusammenschluss von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen oder gleicher Fachrichtungen, an verschiedenen Standorten die Tätigkeit auszuüben. Dadurch kann ein bereiteres Leistungsspektrum angeboten werden, das zu einer besseren patientenversorgung führt. Wirtschaftlich profitieren Sie von einer effizienteren Ressourcenverteilung.
Als Anwalt für Medizinrecht berate ich Sie und Ihre Partner zu den Gestaltungsoptionen Ihrer ÜBAG, gestalte den Gesellschaftsvertrag und informiere Sie zu den vertragsarztrechtlichen Besonderheiten.
Was sind die Vorteile einer Berufsausübungsgemeinschaft/ BAG?
Von einer BAG profitieren Sie als Arzt aber auch gleichsam Ihre Patienten. Durch eine gute gesellschaftsrechtliche Vereinbarung gewinnen Sie maximale Felxibilität in Ihrer Berufsausübung. Ein Zusammenschluss von Ärzten gewährleistet eine Aufteilung des Patientenaufkommens, die den wirtschaftlichen Zielvorstellungen der Gesellschafter entspricht. Dies führt gleichzeitig zu geringen Wartezeiten Ihrer Patienten. Regelungen zu Urlaub, Krankheit und Vertretung ermöglichen ein planbares Arbeitsumfeld, das zu einer Entlastung der gesellschafter führt. Die Kommunikation gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wird vereinfacht.
Als Anwalt für Medizinrecht konzipiere ich Ihren gesellschaftsvertrag so, dass er Ihren Interessen maximal gerecht wird. Ich führe Verhandlungne, unterstütze Sie zu den notwendigen vertragsarztrechtlichen Anträgen der KV und berate Sie in Konfliktfällen mit Ihren Mitgesellschaftern.
Welche Kosten entstehen bei der Berufsausübungsgemsinchaft/ BAG?
Für den Gründungsakt Ihrer BAG entstehen unmittelbar keine Kosten. Bei der Kassenärztliche Vereinigung (KV) entstehen gebühren für das notwendige Verwaltungsverfahren.
Übernehme ich als Rechtsanwalt die Vertragsgestaltung entstehen Kosten für den Gesellschaftsvertrag. Standardverträge oder vorgefertigte Muster greifen oft zu kurz. Bereits eine fehlende Regelung kann im Ernstfall erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Das Geld ist daher "gut angelegt."
Was ist eine ÜBAG - Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft ?
Eine Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft, abgekürzt ÜBAG, beschreibt ein innovatives Praxismodell, bei dem Ärzte an verschiedenen Standorten zusammenarbeiten, um medizinische Dienstleistungen anzubieten. Die ÜBAG bietet die Chance, durch den Zusammenschluss von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen oder gleicher Fachrichtungen, an verschiedenen Standorten die Tätigkeit auszuüben. Dadurch kann ein bereiteres Leistungsspektrum angeboten werden, das zu einer besseren patientenversorgung führt. Wirtschaftlich profitieren Sie von einer effizienteren Ressourcenverteilung.
Als Anwalt für Medizinrecht berate ich Sie und Ihre Partner zu den Gestaltungsoptionen Ihrer ÜBAG, gestalte den Gesellschaftsvertrag und informiere Sie zu den vertragsarztrechtlichen Besonderheiten.
Was sind die Vorteile einer Berufsausübungsgemeinschaft/ BAG?
Von einer BAG profitieren Sie als Arzt aber auch gleichsam Ihre Patienten. Durch eine gute gesellschaftsrechtliche Vereinbarung gewinnen Sie maximale Felxibilität in Ihrer Berufsausübung. Ein Zusammenschluss von Ärzten gewährleistet eine Aufteilung des Patientenaufkommens, die den wirtschaftlichen Zielvorstellungen der Gesellschafter entspricht. Dies führt gleichzeitig zu geringen Wartezeiten Ihrer Patienten. Regelungen zu Urlaub, Krankheit und Vertretung ermöglichen ein planbares Arbeitsumfeld, das zu einer Entlastung der gesellschafter führt. Die Kommunikation gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wird vereinfacht.
Als Anwalt für Medizinrecht konzipiere ich Ihren gesellschaftsvertrag so, dass er Ihren Interessen maximal gerecht wird. Ich führe Verhandlungne, unterstütze Sie zu den notwendigen vertragsarztrechtlichen Anträgen der KV und berate Sie in Konfliktfällen mit Ihren Mitgesellschaftern.
Welche Kosten entstehen bei der Berufsausübungsgemsinchaft/ BAG?
Für den Gründungsakt Ihrer BAG entstehen unmittelbar keine Kosten. Bei der Kassenärztliche Vereinigung (KV) entstehen gebühren für das notwendige Verwaltungsverfahren.
Übernehme ich als Rechtsanwalt die Vertragsgestaltung entstehen Kosten für den Gesellschaftsvertrag. Standardverträge oder vorgefertigte Muster greifen oft zu kurz. Bereits eine fehlende Regelung kann im Ernstfall erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Das Geld ist daher "gut angelegt."
Das Wirtschaftsrecht berührt somit als Querschnittsgebiet zahlreiche Teil-Aspekte des Rechts. Jedoch gelten für all diese wirtschaftsrechtlichen Teilbereiche wiederumg im Medizinrecht einige Besonderheiten. Der Anwalt für Medizinrecht verfügt über die notwendige Kompetenz, diese unterschiedlichsten Teilgebiete zu verknüpfen und in Einklang zu bringen. Gerade in dem zunehmend dynamisch regulierten Gesundheitssektor ist es unerlässlich, sich frühzeitig mit den medizinrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Eine professionelle Rechtsberatung kann helfen, Risiken zu minimieren und Ihre Praxis/ Unternehmen rechtlich abzusichern.
Wollen Sie Ihre eigene Praxis gründen oder an einen Nachfolger übergeben? Informationen dazu finden Sie hier.
Meine medizinrechtlichen Leistungen für Ihre unternehmerische Tätigkeit im Überblick:
- Anwaltliche Vertretung im Prozess und Verfaltungsverfahren
- Vertragsgestaltung für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten
- Gewinnverteilung innerhalb der BAG
- Abrechnung der BAG und Honorarverteilung
- Verkauf und Erben von Geschäftsanteilen der BAG
- Gesellschafterversammlungen
- Gesellschaftsrecht für Ärzte und Zahnärzte
- Gründung und Auseinandersetzung der ärztlichen Gemeinschaftspraxis
- Praxisnachfolge, Praxisverkauf, Praxiskauf
- Geschäftsführerbefugnisse der Gesellschaft
- Verfahren bei den Kassenärztlichen und Kassenzahärztlichen Vereinigungen
- Gesellschafterstreit
Good to know:
Was ist eine Berufsausübungsgemeinschaft? BAG Definition
Die Berufsausübungsgemeinschaft, abgekürzt BAG, ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die klasische Rechtsform im Zivilrecht. In einer BAG schließen sich mehrere Ärzte zusammen, um den gemeinsamen Betrieb einer Praxis zu organisieren und rechtlich zu Strukturieren. Dafür schließen die Beteiligten einen Gesellschaftsvertrag, in dem die wesentlichen Aspekte konkret festgeschrieben werden. Der Gesellschaftsvertrag dient als "Fahrplan der Gesellschaft." Insbesondere sind die wirtschaftlich bedeutsamen Aspekte zur Gewinnverteilung, der Geschäftsführung, der Kündigung der Gesellschaft und Fragen zur Haftung zu regeln.
Als Anwalt für Medizinrecht führe ich Verhandlungen mit Ihren Partnern, gestalte den Gesellschaftsvertrag und setze mich für Ihre wirtschaftlichen Interessen ein.
Was ist eine ÜBAG - Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft ?
Eine Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft, abgekürzt ÜBAG, beschreibt ein innovatives Praxismodell, bei dem Ärzte an verschiedenen Standorten zusammenarbeiten, um medizinische Dienstleistungen anzubieten. Die ÜBAG bietet die Chance, durch den Zusammenschluss von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen oder gleicher Fachrichtungen, an verschiedenen Standorten die Tätigkeit auszuüben. Dadurch kann ein bereiteres Leistungsspektrum angeboten werden, das zu einer besseren patientenversorgung führt. Wirtschaftlich profitieren Sie von einer effizienteren Ressourcenverteilung.
Als Anwalt für Medizinrecht berate ich Sie und Ihre Partner zu den Gestaltungsoptionen Ihrer ÜBAG, gestalte den Gesellschaftsvertrag und informiere Sie zu den vertragsarztrechtlichen Besonderheiten.
Was sind die Vorteile einer Berufsausübungsgemeinschaft/ BAG?
Von einer BAG profitieren Sie als Arzt aber auch gleichsam Ihre Patienten. Durch eine gute gesellschaftsrechtliche Vereinbarung gewinnen Sie maximale Felxibilität in Ihrer Berufsausübung. Ein Zusammenschluss von Ärzten gewährleistet eine Aufteilung des Patientenaufkommens, die den wirtschaftlichen Zielvorstellungen der Gesellschafter entspricht. Dies führt gleichzeitig zu geringen Wartezeiten Ihrer Patienten. Regelungen zu Urlaub, Krankheit und Vertretung ermöglichen ein planbares Arbeitsumfeld, das zu einer Entlastung der gesellschafter führt. Die Kommunikation gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wird vereinfacht.
Als Anwalt für Medizinrecht konzipiere ich Ihren gesellschaftsvertrag so, dass er Ihren Interessen maximal gerecht wird. Ich führe Verhandlungne, unterstütze Sie zu den notwendigen vertragsarztrechtlichen Anträgen der KV und berate Sie in Konfliktfällen mit Ihren Mitgesellschaftern.
Welche Kosten entstehen bei der Berufsausübungsgemsinchaft/ BAG?
Für den Gründungsakt Ihrer BAG entstehen unmittelbar keine Kosten. Bei der Kassenärztliche Vereinigung (KV) entstehen gebühren für das notwendige Verwaltungsverfahren.
Übernehme ich als Rechtsanwalt die Vertragsgestaltung entstehen Kosten für den Gesellschaftsvertrag. Standardverträge oder vorgefertigte Muster greifen oft zu kurz. Bereits eine fehlende Regelung kann im Ernstfall erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Das Geld ist daher "gut angelegt."
Wie kann ein Anwalt für Medizinrecht helfen?
Sie profitieren von einer qualitativ hochwertigen Beratung, die Ihnen rechtliche Sicherheit für Sie, Ihre Interessen und Ihre BAG gewährleistet. Ich setze mich für Sie ein bei:
- Führen von Vertragsverhandlungen
- Erstellung Vertragsentwurf
- Auseinandersetzung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
- Beratung im Fall von Gesellschafterstreitigkeiten
- Kündigung der Gesellschaft
- Klageverfahren vor Gericht
Wird Ihnen ein Behandlungsfehler vorgeworfen oder haben Sie allgemeine Fragen zum Arzthaftungsrecht? Qualifizierte Rechtsberatung ist in dem wirtschaftlich bedeutsamen Medizinrecht daher unerlässlich. Verlassen Sie sich auf die Expertise von Rechtsanwalt Alexander Mai, Ihrem Anwalt für Medizinrecht, bundesweit tätig für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten.
Für Fragen und rechtliche Anliegen nehmen Sie Kontakt auf.