Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover: Arzthaftungsrecht
Spezialist für Medizin- und Haftungsrecht
Vertrauensvoller Partner an Ihrer Seite
Rechtsanwalt Alexander Mai
Die Abwehr von Haftungsansprüchen im Medizinrecht ist meine Kernkompetenz. Als Ihr persönlicher Ansprechpartner ist mein Anspruch als Anwalt die exzellente Beratung und Vertretung. Mein besonderer Fokus liegt auf dem Arzthaftungsrecht, in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung der Krankenhausträger, Ärzten, Zahnärzten und Therapeuten. Daneben biete ich Lösungen für alle rechtlichen Fragestellungen medizinischer Leistungserbringer. Das Ziel und die Zufriedenheit des Mandanten sind mein Leitbild.
Ärzte und Krankenhausträger haften bei Verstößen gegen den medizinischen Standard und Pflichten im Zusammenhang mit Behandlung, Diagnose und Patientenaufklärung. Bei Inanspruchnahme aus fehlerhafter Behandlung übernehme ich für Sie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung. An Ihrer Seite setze ich mich für die Abwehr unberechtigter Ansprüche ein. Ich identifizieren Haftungsrisiken und finde konstruktive Lösungen.
Seit Kanzleigründung bin ich im Medizin- und Haftungsrecht tätig. Aufgrund langjähriger Expertise und Kenntnis des Gesundheitsmarktes verstehe ich mich als unternehmerische Serviceeinheit für Ärzte, Krankenhäuser, Verbände, Pharmaunternehmen, Medizinproduktehersteller und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Ich bin beratend, gestaltend und prozessführend u.a. im Arzthaftungsrecht, Arztstrafrecht, bei der Gestaltung ärztlicher Kooperationsmodelle inklusive des Berufsrechts, dem Gesellschaftsrecht der Heilberufe, im Vertragsarztrecht, Pflegerecht sowie im Riskmanagement tätig. Die individuellen Bedürfnisse des Mandats stehen im Mittelpunkt.
Anspruchsabwehr und Verteidigung
Die Abwehr von Ansprüchen im Arzthaftungsrecht erfordert eine strukturierte rechtliche und medizinische Aufarbeitung des Sachverhalts. Ich analysiere für Sie die Behandlungsdokumentation, prüfe die Einhaltung des zum Behandlungszeitpunkt geltenden medizinischen Standards und arbeite heraus, ob ein haftungsrechtlich relevanter Behandlungsfehler oder ein Kausalzusammenhang zwischen Behandlung und geltend gemachtem Schaden tatsächlich vorliegt. Dabei koordiniere ich die Kommunikation mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, begleite Verfahren vor Schlichtungsstellen sowie gerichtliche Auseinandersetzungen und unterstütze bei der Einbindung medizinischer Sachverständiger.
Im Rahmen der Verteidigung entwickle ich eine individuelle Strategie – etwa zur Darlegung eines leitliniengerechten Vorgehens, zur Bestreitung der Kausalität, zur Berücksichtigung eines möglichen Mitverschuldens oder zur Absicherung einer ordnungsgemäßen Risikoaufklärung. Auch bei Vorwürfen eines groben Behandlungsfehlers oder bei strafrechtlichen Ermittlungen übernehme ich Ihre Vertretung und stelle sicher, dass Dokumentation, Kommunikation und prozessuale Schritte rechtlich konsistent und belastbar erfolgen.
Klageverfahren und Arzthaftungsprozess
Ein Arzthaftungsprozess ist ein zivilgerichtliches Verfahren, in dem Patienten Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen eines behaupteten Behandlungsfehlers geltend machen. Ich begleite Ärzte und medizinische Einrichtungen anwaltlich sowohl in der außergerichtlichen Phase – etwa bei der Auswertung der Patientenakte, der rechtlichen Einordnung medizinischer Vorwürfe und der Begleitung von Gutachterverfahren – als auch im gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht, einschließlich der Koordination und Analyse gerichtlicher Sachverständigengutachten.
Im Prozess vertrete ich als Anwalt für medizin- und Arzthaftungsrecht für Ärzte Ihre Interessen bei Fragen der Beweislast, der Einordnung eines möglichen groben Behandlungsfehlers, der Kausalität zwischen Behandlung und Schaden sowie bei verjährungsrechtlichen Aspekten. Darüber hinaus übernehme ich die prozessuale Vertretung, die Abstimmung mit der Haftpflichtversicherung und die strategische Bewertung von Vergleichsoptionen, um eine wirtschaftlich und rechtlich fundierte Lösung zu erreichen.
Zu meiner Arbeit gehört die vertrauensvolle Zusammenarbeit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung in dem Bereich der Arzt- und Krankenhaushaftung. Bei der außergerichtlichen sowie forensischen Abwehr vermeintlicher Behandlungs-, Aufklärungs- und Organisationsfehlern vertrete und berate ich bundesweit ausschließlich Ärzte, Hebammen, Pflegepersonal sowie Krankenhäuser und andere medizinische Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
Verhandlung der Entschädigung
Die Verhandlung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen im Arzthaftungsrecht erfolgt regelmäßig außergerichtlich über die Haftpflichtversicherung des behandelnden Arztes oder der Klinik. Ich begleite Sie als Anwalt für Medizin- und Haftungsrecht in diesem Stadium durch die rechtliche Bewertung des Sachverhalts, die strukturierte Aufbereitung der medizinischen Unterlagen sowie die Analyse eingeholter Gutachten, etwa durch den Medizinischen Dienst oder Schlichtungsstellen. Auf dieser Grundlage führe ich die Verhandlungen mit der Versicherung über Haftung, Anspruchshöhe und einzelne Schadenspositionen wie Verdienstausfall oder Behandlungskosten.
Kommt eine Einigung nicht zustande oder wird die Haftung dem Grunde oder der Höhe nach bestritten, übernehme ich anwaltlich die weitere Durchsetzung Ihrer Interessen bzw. Abwehr der Ansprüche vor Gericht. Dabei berücksichtige ich Fragen der Beweislast, der Kausalität und der angemessenen Bemessung von Schmerzensgeld und koordiniere die Kommunikation mit Versicherern und beteiligten Stellen, um eine rechtlich fundierte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erzielen.
Haftungsrisiken minimieren
Die Minimierung haftungsrechtlicher Risiken im ärztlichen Alltag beginnt mit klaren Strukturen: Ich berate Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Dokumentationspraxis, überprüfe Aufklärungsbögen und Einwilligungsformulare, unterstütze bei der Entwicklung transparenter Delegations- und Organisationsabläufe und prüfe interne Standards im Hinblick auf Leitlinienkonformität. Ziel ist es, Behandlungsabläufe und Kommunikation so zu strukturieren, dass sie sowohl medizinisch als auch juristisch belastbar sind.
Kommt es zu konkreten Vorwürfen, Akteneinsichtsgesuchen, Gutachteranfragen, strafrechtlichen Ermittlungen oder Meldungen an die Haftpflichtversicherung, übernehme ich die rechtliche Begleitung und koordiniere das weitere Vorgehen. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Dokumentation besonderer Konstellationen – etwa bei verweigerter Mitwirkung des Patienten – und sorge für eine konsistente Kommunikation gegenüber Patienten, Versicherern und Behörden.
Meine medizinrechtlichen Leistungen im Bereich der Arzthaftung im Überblick:
- Abwehr von Forderungen
- Außergerichtliche Verhandlung
- Forensische Prüfung der Behandlung
- Gerichtliche Anspruchsabwehr
- Verteidigung bei Behandlungsfehlervorwürfen
- Rechtliche Risikoanalyse
- Medizinrechtliches Strafrecht
- Schadensberechnung
- Behandlungsfehler, Befunderhebungsfehler, Dokumentation
- Reputationsmanagement
- Verhandlung von Entschädigungsvergleichen
- Arztstrafrecht
Good to know:
Was soll ich tun, wenn mein Patient mir eine fehlerhafte Behandlung vorwirft?
In Arzthaftungsfällen gilt regelmäßig: Die Beweislast liegt beim Patienten. Er muss nachweisen, dass die Behandlung vom medizinischen Standard abwich und dass ein gesundheitlicher Schaden hierauf tatsächlich zurückzuführen ist. Meine Aufgabe besteht darin, diese Vorwürfe für Sie juristisch wie medizinisch fundiert zu entkräften – insbesondere dann, wenn kein „grober Behandlungsfehler“ im Raum steht.
Wird Ihnen ein Behandlungsfehler vorgeworfen, begleite ich Sie bei einem strukturierten und rechtlich abgesicherten Vorgehen: Ich unterstütze Sie bei der Prüfung und rechtlichen Einordnung Ihrer Dokumentation, berate zum Umgang mit Gedächtnisprotokollen und sorge dafür, dass keine ungewollten Schuldanerkenntnisse abgegeben werden. Zudem koordiniere ich die Kommunikation mit der Berufshaftpflichtversicherung sowie mit Patienten, deren anwaltlicher Vertretung oder Krankenkassen und achte auf eine formgerechte Herausgabe von Behandlungsunterlagen.
Erhalte ich für Sie ein Anspruchsschreiben, eine Anfrage der Krankenkasse, Hinweise auf ein Schlichtungsverfahren oder eine gerichtliche Beweissicherung, übernehme ich die weitere rechtliche Vertretung und entwickle eine abgestimmte Strategie für das außergerichtliche oder gerichtliche Verfahren. Auch im Rahmen von Verfahren vor Schlichtungsstellen der Ärztekammer begleite ich Sie, werte Gutachten aus und vertrete Ihre Interessen gegenüber allen Beteiligten.
Wie läuft ein Gerichtsprozess im Arzthaftungsrecht ab.
Ein Arzthaftungsprozess beginnt meist außergerichtlich mit einem Anspruchsschreiben des Patienten, das umgehend an die Berufshaftpflichtversicherung weitergeleitet werden sollte. Häufig wird zunächst ein Schlichtungsverfahren bei der Ärztekammer versucht, bevor es gegebenenfalls zur Klage vor dem Landgericht kommt. Zentrales Element ist die Beweisaufnahme durch einen medizinischen Sachverständigen; oft endet das Verfahren mit einem Vergleich, andernfalls mit Urteil. In erster Instanz dauert ein solcher Prozess meist ein bis zwei Jahre.
Ärzte sollten mögliche Vorwürfe sofort der Haftpflichtversicherung melden, die Dokumentation keinesfalls nachträglich verändern und eng mit Versicherung und Anwalt kooperieren. Spätestens bei einem formellen Anspruchsschreiben, einem Strafvorwurf oder Konflikten mit der Versicherung sollte ein Fachanwalt für Medizinrecht eingeschaltet werden. Grundsätzlich trägt der Patient die Beweislast für Behandlungsfehler und Schaden, bei groben Fehlern oder Hygiene-Verstößen kann sich diese jedoch umkehren. Die Informationen dienen nur der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Welche Kosten kommen zur Verteidigung auf mich zu.
Seit dem 1. Januar 2026 sind für Streitigkeiten aus Heilbehandlungen ausschließlich die Landgerichte zuständig, wodurch Gerichts- und Anwaltskosten steigen können. Verliert ein Arzt den Prozess, trägt er in der Regel sämtliche Kosten, darunter Gerichtsgebühren, eigene und gegnerische Anwaltskosten sowie teure Sachverständigengutachten; bei einem Streitwert von 70.000 € können schnell mehrere tausend Euro anfallen. Besonders kostenintensiv sind gerichtliche Gutachten und gegebenenfalls zusätzlich eingeholte Privatgutachten.
Ärzte sollten umgehend ihre Berufshaftpflichtversicherung informieren, Fristen beachten und eine vollständige, unveränderte Dokumentation sicherstellen, da Lücken als Beweisnachteil gewertet werden können. Ein Fachanwalt für Medizinrecht sollte spätestens bei konkreten Schadensersatzforderungen, Aktenanforderungen oder zur Abstimmung mit der Versicherung eingeschaltet werden. Oft ist eine frühzeitige außergerichtliche Klärung kostengünstiger als ein langwieriges Gerichtsverfahren. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Wie kann ein Anwalt für Medizinrecht helfen?
Sie profitieren von einer qualitativ hochwertigen Beratung, die Ihnen rechtliche Sicherheit für Sie, Ihre Interessen und Ihre BAG gewährleistet. Ich setze mich für Sie ein bei:
- Abwehr von Forderung
- Führen von Vergleichsverhandlung
- Verteidigung vor Gericht im Arzthaftungsprozess
- Außergerichtliche Sachverhaltsanalyse und juristische Bewertung
- Strukturanalyse von Haftungsrisiken
Qualifizierte Rechtsberatung ist in dem wirtschaftlich bedeutsamen Medizinrecht daher unerlässlich. Verlassen Sie sich auf die Expertise von Rechtsanwalt Alexander Mai, Ihrem Anwalt für Medizinrecht, bundesweit tätig für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten.
Für Fragen und rechtliche Anliegen nehmen Sie Kontakt auf.