Das Ende der BGB-Gesellschaft

Die Auseinandersetzung der BAG

Auseinandersetzung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) – Rechtliche Herausforderungen und Lösungswege

Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist eine beliebte Kooperationsform unter Ärzten, Zahnärzten und anderen Heilberufen. Sie ermöglicht eine gemeinsame Behandlung von Patienten, geteilte Kosten und eine optimierte Praxisorganisation.

Doch nicht jede Kooperation hält dauerhaft: Unstimmigkeiten zwischen Gesellschaftern, wirtschaftliche Probleme oder berufliche Neuorientierungen können zu einer Auseinandersetzung der BAG führen. Da es sich um eine gesellschaftsrechtliche und vertragsarztrechtliche Trennung handelt, gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten.

Als Anwalt für Medizinrecht unterstütze ich Ärzte und Heilberufler bei der rechtssicheren Auseinandersetzung einer BAG, um wirtschaftliche und rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Was bedeutet die Auseinandersetzung einer BAG?

Die Auseinandersetzung einer BAG bezeichnet die Auflösung oder den Austritt eines Gesellschafters aus einer Berufsausübungsgemeinschaft. Je nach Situation gibt es unterschiedliche Szenarien:

  • Austritt eines einzelnen Gesellschafters – Die BAG wird mit den verbleibenden Partnern fortgeführt.
  • Auflösung der BAG – Die gesamte Gemeinschaftspraxis wird beendet.
  • Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform – Zum Beispiel in eine Einzelpraxis oder eine andere Kooperationsform.

Je nach Gesellschaftsvertrag und Abrechnungsmodalitäten kann die Auseinandersetzung steuerliche, wirtschaftliche und vertragsarztrechtliche Folgen haben.

Rechtliche Grundlagen der BAG-Auseinandersetzung

1. Gesellschaftsrechtliche Regelungen

Die BAG wird häufig als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnerschaftsgesellschaft (PartG) geführt. Die Auflösung oder der Austritt eines Partners richtet sich daher nach:

  • §§ 705 ff. BGB für die GbR
  • § 9 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) für die PartG
  • Gesellschaftsvertrag der BAG, der individuelle Regelungen zur Auseinandersetzung enthalten kann
2. Vertragsarztrechtliche Regelungen
  • Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) muss über Veränderungen informiert werden.
  • Abrechnungsansprüche und Nachforderungen müssen geprüft werden.
  • Zulassungsrechtliche Aspekte sind zu berücksichtigen, insbesondere bei einer Praxisfortführung.

Typische Gründe für die Auseinandersetzung einer BAG

1. Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

Unterschiedliche Auffassungen über die Praxisführung, Gewinnverteilung oder Arbeitszeiten sind häufige Konfliktpunkte. Wenn sich die Gesellschafter nicht mehr auf eine gemeinsame Praxisführung einigen können, ist eine Auseinandersetzung oft die beste Lösung.

2. Wirtschaftliche Probleme

Sinkende Patientenzahlen, hohe Fixkosten oder Honorarkürzungen durch die KV können dazu führen, dass eine BAG wirtschaftlich nicht mehr tragfähig ist. In solchen Fällen muss geprüft werden, ob eine Restrukturierung oder eine vollständige Auseinandersetzung sinnvoller ist./p>

3. Berufliche Neuorientierung oder Ruhestand

Ein Gesellschafter kann aus persönlichen Gründen aus der BAG ausscheiden wollen, etwa wegen Wechsels in eine andere Praxis, einer Spezialisierung oder dem Eintritt in den Ruhestand.

4. Tod eines Gesellschafters

Verstirbt ein Gesellschafter, stellt sich die Frage, ob die BAG mit den Erben fortgeführt wird oder ob eine Auseinandersetzung erforderlich ist. Hier ist ein Blick in den Gesellschaftsvertrag essenziell.




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Welche Schritte sind bei der Auseinandersetzung einer BAG zu beachten?

1. Prüfung des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag regelt die Modalitäten des Ausscheidens oder der Auflösung. Wichtige Punkte sind:

  • Kündigungsfristen für den Austritt
  • Abfindungsregelungen für ausscheidende Gesellschafter
  • Verbleib von Patientenstamm und Praxisausstattung
  • Haftungsfragen für offene Verbindlichkeiten

💡 Tipp: Fehlen klare Regelungen, gelten die gesetzlichen Vorschriften, die oft nicht im Sinne der Beteiligten sind.

2. Verständigung mit den Gesellschaftern

Einvernehmliche Lösungen sind oft schneller und kostengünstiger als langwierige rechtliche Auseinandersetzungen.

  • Mediation oder Schlichtung kann helfen.
  • Eine vertragliche Einigung über Abfindung und Haftung schafft Klarheit.
3. Informierung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)

Bei einer BAG mit Kassenzulassung muss die KV über den Austritt oder die Auflösung informiert werden. Wichtige Punkte:

  • Klärung der Abrechnung offener Honorare
  • Übertragung der Zulassung auf verbleibende Gesellschafter oder Nachfolger
  • Rückzahlung von Fördermitteln oder Investitionskosten
4. Bewertung und Aufteilung von Praxiswert und Vermögen

Die Praxiswerte müssen gerecht aufgeteilt werden. Dazu gehören:

  • Praxisinventar und Geräte
  • Patientenstamm und Kartei
  • Immobilien oder Mietverträge

Eine Wertgutachtung durch einen Sachverständigen kann helfen, faire Abfindungen zu berechnen.

5. Regelung der Haftung und Abwicklung offener Forderungen
  • Gesellschafter haften auch nach dem Austritt für bestehende Schulden, wenn keine Haftungsfreistellung vereinbart wurde.
  • Auch Regressforderungen der KV oder offene Honorare müssen berücksichtigt werden.
  • Eine Nachhaftung von bis zu fünf Jahren kann bestehen, wenn Verbindlichkeiten bestehen bleiben.

Welche Risiken bestehen bei einer fehlerhaften Auseinandersetzung?

  • ❌ Ungültige oder fehlende vertragliche Regelungen können zu langwierigen Gerichtsprozessen führen.
  • ❌ Falsche steuerliche Gestaltung kann hohe Steuerlasten verursachen.
  • ❌ Nachforderungen der KV wegen fehlerhafter Abrechnung.
  • ❌ Persönliche Haftung für offene Praxisverbindlichkeiten.

Fazit: Eine rechtssichere Auseinandersetzung erfordert professionelle Beratung

Die Auseinandersetzung einer BAG ist ein komplexer Vorgang mit gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen und vertragsarztrechtlichen Aspekten. Fehler können finanzielle und rechtliche Risiken nach sich ziehen.

Als Anwalt für Medizinrecht unterstütze ich Sie bei:

  • ✔ Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • ✔ Verhandlung und Mediation zwischen Gesellschaftern
  • ✔ Beratung zur Abrechnung und Zulassung bei der KV
  • ✔ Vertretung bei Streitigkeiten über Praxiswert und Abfindungen

Sie haben Fragen zur Auseinandersetzung Ihrer BAG? Nehmen Sie Kontakt auf.