Medizinrecht
Apothekenrecht
Legen Sie den Grundstein für Ihre Apotheke.
Für den wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb einer Apotheke bildet eine rechtlich fundierte und zukunftsfähige Struktur das Fundament. Aufmerksamkeit erfordern nicht nur Vorschriften aus dem Arzneimittel- und Medizinprodukterecht. Auch wirtschafts- und medizinrechtliche Aspekte haben Auswirkungen auf eine florierende Apotheke. Mit meiner Kanzlei bin ich auf genau diese Schnittstelle spezialisiert und verfüge über die notwendige Erfahrung, Ihr Vorhaben zielgerichtet umzusetzen.
Ich biete Ihnen Hilfe zu allen Fragen rund um Ihre Apotheke:
- Vertragsrecht, Arbeitsrecht & Mietrecht
- Gründung, Betrieb und Verkauf der Apotheke
- Approbations- und Berufsrecht
- Gesellschaftsform und Mehrbesitz
- Preisrecht und Werbung
Vermeiden Sie Fallstricke – sichern Sie Werte. Bereits kleine Versäumnisse in Verträgen, Zulassungen oder Behördenverfahren können gravierende wirtschaftliche Folgen haben. Ich stehe Ihnen bei allen rechtlichen Herausforderungen zur Seite – persönlich, lösungsorientiert und mit klarem Blick auf die ökonomischen Realitäten des Apothekenmarkts. In Hannover und über die Region hinaus bundesweit
Apothekenrecht: rechtssicher gründen und betreiben
Die Gründung und Führung einer Apotheke unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Regeln – bietet aber gleichzeitig unternehmerische Freiheiten und Chancen. Wer als Apotheker in den Wettbewerb eintritt, muss nicht nur arzneimittelrechtliche, sondern auch berufs-, gesellschafts- und öffentlich-rechtliche Anforderungen erfüllen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Apotheke rechtssicher aufzustellen und erfolgreich am Markt zu positionieren.
Niederlassungsfreiheit und Wettbewerb
In Deutschland darf grundsätzlich jede Apothekerin und jeder Apotheker eine Apotheke eröffnen – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Gleichzeitig schützt das Recht keine Apotheke vor Wettbewerb. Gerade in Ballungsräumen kann dies zu einer hohen Dichte von Betrieben und entsprechendem Konkurrenzdruck führen. Dabei ist der Preiswettbewerb bei OTC-Produkten nur ein Aspekt – zunehmend zählen auch Qualität, Beratung und Service als Differenzierungsmerkmale im Markt.
Persönliche Verantwortung und Mehrbesitzverbot
Das Apothekenrecht folgt dem Grundsatz der persönlichen Verantwortung des Apothekers: Nur approbierte Apothekerinnen und Apotheker dürfen eine Apotheke betreiben (§ 1 Apothekengesetz). Kapitalgesellschaften oder rein gewinnorientierte Investoren sind ausgeschlossen. Das sog. Mehrbesitzverbot erlaubt pro Apotheker maximal eine Hauptapotheke und bis zu drei Filialen – damit wird verhindert, dass Kettenstrukturen entstehen, in denen die unmittelbare Verantwortung für die Arzneimittelversorgung verwässert wird.
Erlaubnis und Anforderungen an den Apothekenbetrieb
Der Betrieb einer Apotheke ist erlaubnispflichtig. Neben der Approbation sind persönliche Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und eine geeignete Betriebsstätte Voraussetzung. Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) konkretisiert die Anforderungen im Detail: von Raumgestaltung und Ausstattung über Personalvorgaben bis hin zu Betriebsabläufen. Bestandteil sind etwa die Beratungspflicht, Anforderungen an die Herstellung von Arzneimitteln, die Lagerhaltung oder die Dokumentation im Apothekenalltag.
Sicherstellungsauftrag und Notdienste
Apotheken tragen mit ihrem gesetzlich verankerten Sicherstellungsauftrag zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln bei. Dazu gehört auch die Verpflichtung zur Notdienstbereitschaft – an Wochenenden, Feiertagen und nachts. Die Apothekerkammern regeln die Verteilung dieser Dienste im Rahmen einer ausgewogenen Versorgung und unter Berücksichtigung der Belastung für die Apotheken.
Mai Rechtsanwalt - Ihr rechtlicher Partner im Apothekenrecht
Als spezialisierte Kanzlei im Medizin- und Apothekenrecht stehe ich Apothekern in allen Phasen ihres unternehmerischen Weges zur Seite – von der Gründung über den laufenden Betrieb bis zur Übergabe oder dem Verkauf. Ich unterstütze Sie in Fragen der Zulassung, Betriebsorganisation, Vertragsgestaltung, bei Konflikten mit Behörden oder im Rahmen von Umstrukturierungen.
Rechtssicherheit für Ihre Apotheke beginnt mit kompetenter Beratung. Nehmen Sie Kontakt auf – ich freue mich auf Ihre Anfrage.