Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover: Apothekenrecht
Medizinrecht
Gründung und Betrieb der Apotheke
Rechtsanwalt Alexander Mai
Ich berate Apotheker zu sämtlichen rechtlichen Anliegen rund um die Gründung und den Betrieb der Apotheke. Als erfahrener Berater im Apothekenrecht fokussiere ich mich auf maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen mit Ihrer Apotheke berücksichtigen. Ich unterstütze sowohl Einzelapotheken als auch Apothekenketten oder krankenhausversorgende Apotheken bzw. parenterale Zubereitung herstellende Apotheken und Apotheken, die in der Substitutions- oder Heimbersorgung tätig sind, in allen rechtlichen Belangen – von der Gründung über die Übernahme bis hin zur rechtssicheren Nachfolgeplanung. Das Apothekenrecht umfasst alle rechtlichen Fragestellungen, die Apotheken und ihre Betreiber betreffen:
Für den wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb einer Apotheke bildet eine rechtlich fundierte und zukunftsfähige Struktur das Fundament. Meine Mandanten können von mir nicht nur die gebotene anwaltliche Aufmerksamkeit für die Vorschriften aus dem Arzneimittel- und Medizinprodukterecht erwarten. Auch wirtschafts- und medizinrechtliche Aspekte haben Auswirkungen auf eine florierende Apotheke. Mit meiner Kanzlei im Medizin- und Apothekenrecht bin ich auf genau diese Schnittstelle spezialisiert und verfüge über die notwendige Erfahrung, Ihr Vorhaben zielgerichtet rechtlich umzusetzen.
Meine medizinrechtlichen Leistungen für Apotheken im Überblick:
- Anwaltliche Vertretung im Prozess und Verfaltungsverfahren
- Anstellung von Apothekern
- Apothekenkaufverträge und -übertragungsverträge
- Familien- und Erbrecht für Apotheker
- Berufsrecht von Apothekern
- Kooperationen mit Apothekern und Dritten
- Recht der Medizinprodukte und Arzneimittel
- Apothekenachfolge, -abgabe und -verkauf
- Apothekenmietverträge
- Mehrbesitz von Apotheken
- Wettbewerbs- und Werberecht bei Apotheken
- Vertragsrecht für Apotheken
Vertragsrecht
Auf Grundlage meiner langjährigen Spezialisierung im Medizinrecht gestalte und prüfe ich Verträge, die im Apothekenbetrieb erforderlich sind, wie beispielsweise Lieferanten- und Kooperationsverträge, Mietverträge oder Arbeitsverträge für Apotheker und das Personal.
An den Mietvertrag der Apotheke knüpft das Apothekengesetz besondere Regelungen aber auch ungeahnte Fallstricke für Vermieter oder umgekehrt besondere Handlungsmöglichkeiten für Apothekenmieter. Bei Abschluss von Lieferverträgen für den Großhandel eines Apothekers sind ebenso wie bei Abschluss von Heimversorgungsverträgen die besonderen Vorgaben des Arzneimittelrechts und des Apothekengesetzes zu beachten. Als Anwalt für Medizinrecht führe ich Verhandlungen mit Ihren Partnern, konzipiere Verträge und setze mich für Ihre wirtschaftlichen Interessen ein.
Apothekengründung und -übernahme
Ich berate Sie bei der Gründung oder Übernahme einer Apotheke und begleiten Sie bei der rechtlichen Gestaltung der Verträge, der Finanzierung und der notwendigen behördlichen Genehmigungen. Hierzu zählt die anwaltliche Beratung bei Erlangung der Approbation, die Erlaubniserteilung und -wahrung sowie Apothekenkooperationen und Betriebserweiterungen
Approbations- und Berufsrecht
Das Berufsrecht für Apotheker definiert den Rahmen für Ihren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg mit Ihrer Apotheke. Die Spannbreite der Rechtsfragen reicht beispielsweise vom Werberecht für Apotheker bis hin zur Gründung eines Filialverbunds für Apotheken. Hierzu gehören auch Fragen zur Kooperation von Apotheken mit anderen Berufen und erstreckt sich auf die Vertretung in berufsgerichtlichen Verfahren bis hin zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegenüber Wettbewerbern. Zu meinem anwaltlichen Leistungsspektrum zählt auch die Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden oder der Apothekenkammer, insbesondere bei Revisionen oder (drohendem) Entzug der Approbation.
Als Anwalt für Medizinrecht prüfe ich Ihre geplante vorhaben auf die Vereinbarkeit mit dem apothekerlichem Berufsrecht. Ich führe Verhandlungen, unterstütze Sie zu den notwendigen Anträgen und berate Sie in Konfliktfällen mit Wettbewerbern.
Gesundheitsrechtliche Vorschriften
Ich beraten Sie zu allen relevanten Regelungen des Arzneimittelgesetzes, der Apothekenbetriebsordnung und anderer relevanter Vorschriften, um sicherzustellen, dass Ihr Betrieb jederzeit rechtskonform agiert.
Im Fall von Auseinandersetzungen mit den gesetzlichen Krankenkassen, u.a. bei Retaxationen, erhebe ich Einsprüche auf Basis der jeweils geltenden Arzneilieferverträge, des Rahmenvertrages oder des Vertrages nach § 129a SGB V. Selbstverständlich vertreten wir Apotheken und Krankenhausapotheken auch vor den Sozialgerichten, um die ihnen zustehende Vergütung für die erbrachten Arzneimittelversorgungen durchzusetzen.
Als Anwalt für Medizinrecht übernehme ich die Vertretung gegenüber Krankenkassen, außergerichtlich und in Einspruchs- und Klageverfahren.
Apothekenübertragungen und Nachfolgeregelungen
Das Apothekenrecht regelt neben dem Kauf und Verkauf von Apotheken auch die Apothekennachfolge. Ich unterstütze Sie in diesen wichtigen Situationen. Dazu gehören u.a. die Beratung zum Kaufvertrag bspw. einer Filialapotheke oder zur Gründung einer OHG, um künftig eine Apotheke gemeinsam zu leiten. Im Zuge von Inspektionen der Apothekenaufsicht begleite ich meine Mandanten.
Ich biete anwaltliche Unterstützung bei der Übertragung von Apotheken, sei es durch Verkauf, Schenkung oder Erbschaft, und helfe bei der Entwicklung einer rechtssicheren Nachfolgeregelung.
Bereits kleine Versäumnisse in Verträgen, Zulassungen oder Behördenverfahren können gravierende wirtschaftliche Folgen für Ihre Apotheke haben. Ich stehe Ihnen bei allen rechtlichen Herausforderungen als Rechtsanwalt zur Seite – persönlich, lösungsorientiert und mit klarem Blick auf die ökonomischen Realitäten des Apothekenmarkts. Die Gründung und Führung einer Apotheke unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Regeln – bietet aber gleichzeitig unternehmerische Freiheiten und Chancen. Wer als Apotheker in den Wettbewerb eintritt, muss nicht nur arzneimittelrechtliche, sondern auch berufs-, gesellschafts- und öffentlich-rechtliche Anforderungen erfüllen. Ich unterstütze Sie als Rechtsanwalt mit Expertise im Medizinrecht dabei, Ihre Apotheke rechtssicher aufzustellen und erfolgreich am Markt zu positionieren. In Hannover und über die Region hinaus bundesweit.
Ich verfügen über langjährige Erfahrung und fundierte Kenntnisse in allen Beratungsbereichen rund um das Apothekenrecht. Ich setze mich engagiert für Ihre Interessen und Ihre wirtschaftlichen Erfolg ein und beraten sie umfassend, individuell und lösungsorientiert. Möchten Sie eine Apotheke eröffnen oder benötigen Unterstützung im Bereich Apothekenrecht? Dann sprechen Sie mich an!
Good to know:
Was sind die Voraussetzungen zum eröffnen einer Apotheke?
Die Eröffnung einer Apotheke in Deutschland erfordert primär die deutsche Approbation als Apotheker:in, ein abgeschlossenes Pharmaziestudium samt einjährigem Praktikum. Zudem sind eine persönliche Berufserlaubnis (Betriebserlaubnis) der Behörden, persönliche Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis), gesundheitliche Eignung sowie geeignete, abgenommene Räumlichkeiten gemäß Apothekenbetriebsordnung notwendig
Als Anwalt für Apothekenrecht undMedizinrecht begleite ich Sie bei Ihrem Gründungsprozess, führe notwendige Verhandlungen und gestalte erforderliche Verträge.
Was bedeutet Mehrbesitz bei Apotheken? Wie viele Apotheken darf ich besitzen?
Mehrbesitz bei Apotheken bedeutet, dass ein approbierter Apotheker in Deutschland neben seiner Hauptapotheke berechtigt ist, bis zu drei weitere Filialapotheken zu führen. Insgesamt darf eine Person somit maximal vier Apotheken besitzen. Abgesehen davon gilt eine Fremd- und Mehrvesitzverbot.
Als Apotheker dürfen Sie daher neben dem Besitz einer Hauptapotheke bis zu drei weitere Filialapotheken führen. Insgesamt dürfen Apotheker also bis zu vier Apotheken besitzen. Ich berate Sie als Rechtsanwalt für Apothekenrecht zu dem rechtlichen Rahmen und gestalte die notwendigen Verträge.
Was muss ich als Apotheker familienrechtlich beachten? Benötige ich ein Testament?
Als Apothekerin oder Apotheker haben Sie aufgrund der persönlichen Betriebserlaubnis (§ 1 ApoG) eine Sonderstellung, die eine dringende Auseinandersetzung mit dem Familien- und Erbrecht erfordert. Ohne strukturierte Nachlassplanung drohen der Verlust des Verpachtungsrechts, Betriebsstillstand und hohe steuerliche Nachteile.
Wenn in Deutschland mehr als jede zweite Ehe geschieden wird, trifft dieses Schicksal auch selbständige Apotheker. Vor diesem Hintergrund gilt es für Sie, zum einen durch angemessene notarielle Eheverträge Vorsorge zu treffen und zum anderen im Fall einer tatsächlich eintretenden Ehescheidung notfalls auch im Prozess angemessene Regelungen der Scheidungsfolgen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich zu erreichen. Angemessene Ergebnisse sind nur durch einen anwaltlichen Vertreter zu erreichen, der nicht nur das für jedermann geltende Familienrecht, sondern auch die besonderen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der Apotheker kennt.
Darüber hinaus wird der Apotheker der Verantwortung gegenüber seiner Familie, für eine klare Erbfolge zu sorgen und Streit in der Familie zu vermeiden, nur durch ein Testament gerecht. Im Fall der Apotheker kommt hinzu, dass nur solche Testamente die Möglichkeit einer lebenslangen Verpachtung der Apotheke durch den überlebenden Ehegatten sichern, welche die Vorgaben des Apothekengesetzes beachten, beispielsweise durch Anordnung der Vor- und Nacherbschaft.
Welches Wettbewerbsrecht gilt für Apotheker?
Für Apotheker gilt ein streng reguliertes Wettbewerbsrecht, das durch eine Kombination aus allgemeinem Lauterkeitsrecht und speziellen heilberuflichen Vorschriften geprägt ist. Der Wettbewerb ist nicht völlig frei, sondern dient dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Die Werbung von Apotheken ist primär an den Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu messen.
Mein anwaltliches Ziel ist es, wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen von vornherein zu vermeiden, in dem ich geplante Webauftritte oder Werbung im Vorfeld auf drohende Rechtsverstöße prüfe. Bei Abmahnungen vertrete ich Ihre Interessen gegenüber Wettbewerbern, hinterlege Schutzschriften oder nehmen Kontakt zur Gegenseite auf. Im einstweiligen Verfügungsverfahren und im wettbewerbsrechtlichen Hauptsacheverfahren vertrete ich meine Mandanten vor den Wettbewerbsgerichten.
Wie kann ein Anwalt für Apothekenrecht und Medizinrecht helfen?
Sie profitieren von einer qualitativ hochwertigen Beratung, die Ihnen rechtliche Sicherheit für Sie, Ihre Interessen und Ihrer Apotheke gewährleistet. Ich setze mich für Sie ein bei:
- Führen von Vertragsverhandlungen
- Erstellung Vertragsentwurf
- Auseinandersetzung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
- Beratung im Fall von Gesellschafterstreitigkeiten
- Kündigung der Gesellschaft
- Klageverfahren vor Gericht
Als spezialisierte Kanzlei im Medizin- und Apothekenrecht stelle ich sicher, dass Sie als Apotheker stets mit der aktuellen Rechtslage vertraut sind und Ihre Apotheke erfolgreich und nachhaltig führen können. Qualifizierte Rechtsberatung ist in dem wirtschaftlich bedeutsamen Apothekenrecht daher unerlässlich. Verlassen Sie sich auf die Expertise von Rechtsanwalt Alexander Mai, Ihrem Anwalt für Medizinrecht, bundesweit tätig für Apothekerinnen und Apotheker.
Für Fragen und rechtliche Anliegen nehmen Sie Kontakt auf.