Apothekenrecht
Von der Gründung über den laufenden Betrieb bis zur Nachfolgeplanung – ich berate Apothekerinnen und Apotheker in allen rechtlichen Belangen.
Konsequent spezialisiert
Rechtliche Beratung rund um Ihren Apothekenbetrieb
Ich unterstütze sowohl Einzelapotheken als auch Apothekenketten oder krankenhausversorgende Apotheken bzw. parenterale Zubereitung herstellende Apotheken und Apotheken, die in der Substitutions- oder Heimbersorgung tätig sind, in allen rechtlichen Belangen.
Auf Ihre Apotheke können eine vielzahl von Rechtsfragen auf Sie zukommen. Berufsspezifische Fragen, interdisziplinäre Kooperationen mit Angehörigen anderer Heilberufe, Rabattverträge und Regresse durch die Kostenträger gehören zum wesentlichen Leistungsspektrum des Apothekenrechts.
Anwalt für Apothekenrecht
Meine Leistungen im Überblick:
- Anwaltliche Vertretung im Prozess- und Verwaltungsverfahren
- Anstellung von Apothekern
- Apothekenkaufverträge und -übertragungsverträge
- Familien- und Erbrecht für Apotheker
- Berufsrecht von Apothekern
- Kooperationen mit Apothekern und Dritten
- Recht der Medizinprodukte und Arzneimittel
- Apothekennachfolge, -abgabe und -verkauf
- Apothekenmietverträge
- Mehrbesitz von Apotheken
- Wettbewerbs- und Werberecht bei Apotheken
- Vertragsrecht für Apotheken
Haftung, Rechte und Pflichten
Apothekengründung und -übernahme
Ich berate Sie bei der Gründung oder Übernahme einer Apotheke und begleite Sie bei der rechtlichen Gestaltung der Verträge, der Finanzierung und der notwendigen behördlichen Genehmigungen.
Dazu zählt die anwaltliche Beratung bei Erlangung der Approbation, der Erlaubniserteilung sowie bei Apothekenkooperationen und Betriebserweiterungen.
Apotheke und Vertragsrecht
Verträge und Übergaben rechtssicher gestalten
Ich gestalte und prüfe Verträge, die im Apothekenbetrieb erforderlich sind – Lieferanten- und Kooperationsverträge, Mietverträge und Arbeitsverträge. Gerade der Mietvertrag knüpft besondere Regelungen des Apothekengesetzes.
Bei der Apothekennachfolge unterstütze ich Sie bei Kaufvertrag, Gründung einer gemeinsamen Trägergesellschaft und der Übertragung durch Verkauf, Schenkung oder Erbschaft.
Häufige Fragen im Apothekenrecht
Good to know
Was sind die Voraussetzungen zum Eröffnen einer Apotheke?
Erforderlich sind die deutsche Approbation als Apotheker, eine persönliche Betriebserlaubnis der Behörden, persönliche Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung sowie geeignete Räumlichkeiten gemäß Apothekenbetriebsordnung. Ich begleite Sie durch den gesamten Gründungsprozess.
Was bedeutet Mehrbesitz bei Apotheken?
Ein approbierter Apotheker darf neben der Hauptapotheke bis zu drei weitere Filialapotheken führen – insgesamt also bis zu vier Apotheken. Ich berate Sie zum rechtlichen Rahmen und gestalte die notwendigen Verträge.
Was muss ich als Apotheker familienrechtlich beachten?
Aufgrund der persönlichen Betriebserlaubnis ist eine strukturierte Nachlassplanung wichtig – ohne sie drohen der Verlust des Verpachtungsrechts und hohe steuerliche Nachteile. Ein Testament sichert zudem die Möglichkeit einer lebenslangen Verpachtung durch den überlebenden Ehegatten.
Welches Wettbewerbsrecht gilt für Apotheker?
Werbung von Apotheken ist primär an den Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu messen. Ich prüfe geplante Werbeauftritte im Vorfeld und vertrete Sie bei Abmahnungen gegenüber Wettbewerbern.
Wie kann ein Anwalt für Apothekenrecht helfen?
Sie profitieren von einer qualitativ hochwertigen Beratung, die Ihnen rechtliche Sicherheit gewährleistet. Ich setze mich für Sie ein bei Vertragsverhandlungen, der Auseinandersetzung mit Behörden und Krankenkassen sowie bei Klageverfahren vor Gericht.