Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover: Vertragsarztrecht
Vertragsarztrecht
Rechtsanwalt für öffentliches Gesundheitsrecht
Rechtsanwalt Alexander Mai
Ohne vertragsärztliche Zulassung können Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten keine Leistungen an gesetzlich versicherte Patienten abrechnen. Das Vertragsarztrecht ist daher von allergrößter wirtschaftlicher Bedeutung. Hier finden sich Vorschriften über die Voraussetzungen dafür, wie man sich als Arzt an welchen und wie vielen Tätigkeitsorten niederlassen kann und in welchem Rahmen Leistungen abgerechnet werden können. Als Rechtsanwalt für Vertragsarzt- und Medizinrecht berate ich Sie zu den Optionen für Ihre Zulassung und setze mich für Ihre Interessen ein, vor dem Zulassungsausschuss und den Sozialgerichten.
Mein Leistungsspektrum im Bereich des Vertragsarztrechts:
Ihr beruflicher Erfolg hängt von der koordination der vertragsärztlichen Zulassung und der zivilrechtlichen Gründung Ihrer Praxis ab. Fallen Praxisgründung und vertragsärztliche Zulassung zeitlich auseinander drohen erhebliche finanzielle nachteile, bishin zur Entziehung der Zulassung. Hier setzt meine anwaltliche Beratung an. Im Rahmen komplexer Praxisprojekte stimme ich die notwendigen Praxisverträge interessengerecht auf das Zulassungsverfahren ab. Dadurch gewährleiste ich einen reibungslosen Ablauf, der ergebnisorientiert wirtschaftliche Risiken minimiert.
Vertrauen Sie auf langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und deren jeweiliger Spruchpraxis. Von Zulassungs- und Nachbesetzungsverfahren, über Widersprüche und Konkurrentenklagen bis hin zu Honorrarstreitigkeiten. Mein Ziel ist es, Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten zu unterstützen und bei der Durchsetzung Ihrer Ziele zu begleiten. Rechtssicherheit für Ihre Praxis und Ihren wirtschaftlichen Erfolg - dafür setze ich mich als Anwalt für Medizinrecht ein.
Das Vertrags(zahn)arztrecht bildet als wesentliche Säule im deutschen Gesundheitsssystem mit seiner sozialrechtlichen Komplexität die rechtliche Ausgangslage. Als Querschnittsmaterie bestehen rechtliche Verstrebungen in das Gesellschaftsrecht, sowie in das Verwaltungs- und Arbeitsrecht. Als Anwalt für Medizinrecht biete ich fachübergreifend individuelle Lösungen entsprechend der gesundheitsrechtlichen Besonderheiten.
Verfahren bei der KV
Sie haben eine Mitteilung Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erhalten und sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen?
Ich unterstütze Sie dabei, die rechtliche Bedeutung der KV-Verfahren einzuordnen und berate Sie zu Ihren rechtlichen Optionen. Gerne bin ich bereit, Sie als Rechtsanwalt gegenüber der KV zu vertreten.
- Zulassungs- und Berufungsausschuss
- Disziplinarverfahren
- Widerspruch gegen Zulassungen von Konkurrenten
- Anhörungen und Befragungen
- Honorarstreitigkeiten
Zulassung und Sonderbedarf
Sie beabsichtigen, in einem von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Planungsbereich eine Sonderbedarfszulassung zu beantragen?
Ob Ihr Antrag Erfolg wegen spezifischem qualitativen oder quantitaiven Versorgungsbedarf Ihrer Arztgruppe im Planungsgebiet erfolg hat ist nach den Vorgaben der Rechtsprechung und der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beurteilen. Anhand der Erfolgsaussichten berate und vertrete ich Sie zu:
- Antragsschrift auf Erteilung der Sonderbedarfszulassung
- Widerspruchsverfahren der KV oder eines anderen Vertragsarztes
- Klageverfahren beim Sozialgericht
Gegenüber den Verfahrenbeteiligten erläutere ich ausführlich die maßgeblichen Sie begünstigenden Aspekte mit Hinweisen zu einer eventuellen Beweiserhebung sowie die Rechtslage. Von mir als Ihren Rechtsbeistand können Sie stets eine transparente aufrichtige Einschätzung der Rechtslage erwarten.
Nachbesetzungsverfahren
Haben Sie im Nachbesetzungsverfahren den Zuschlag für die KV-Zulassung erhalten können Mitbewerber Widerspruch gegen den Zulassungsbeschluss einlegen. Der Bestand Ihrer Zulassung im Nachbesetzungsverfahren hängt maßgeblich davon ab, ob der Zulassungsausschuss ermessensfehlerfrei entschieden hat. Ich prüfe transparent die Erfolgsaussichten des Widerspruchs und vertrete Ihre Interessen im Widerspruchsverfahren zur Nachbesetzung. Gegenüber dem Berufungsauschuss verdeutliche ich Ihre Kompetenz im Vergleich zu den Konkurrenten.
Hat der Zulassungsausschuss Ihren Antrag auf Nachbesetzung Ihrer KV-Zulassung abgelehnt, erörtern wir gemeinsam, in welcher Form Ihr wirtschaftliches Interesse an dem Verkauf Ihrer Praxis verwirklicht werden kann. Ich prüfe Ihren Anspruch auf Entschädigung und führe - falls notwendig - das Klageverfahren vor den Sozialgerichten.
- Antrag auf Durchführung des Nachbessetzungsverfahren
- Gestaltung der Praxisnachfolge
- Widerspruchsverfahren beim Berufungsausschuss
- Klageverfahren beim Sozialgericht
Anstellung und Job-Sharing
Sie wollen wachsen und ärztliches Personal in Ihrer Praxis anstellen? Sie wollen Ihre Praxis an einen Nachfolger übertragen und anschließend weiter in der Praxis ärztlich tätig sein?
Für angestellte Ärzte gilt genauso wie für Selbstständige die Bedarfsplanung. Sie benötigen einen freien Kassensitz und die Zulassung von der KV. Bei Deckelung des Honorars können über das Job-Sharing zwei Ärzte auf einem Versorgungsauftrag/ einer Zulassung tätig sein. Für eine Praxisnachfolge sieht das Gesetz verschiedene Möglichkeiten für eine vereinfachte Zulassungsübertragung vor.
Als Anwalt für Vertragsarzt- und Medizinrechtrecht setze ich hier an und berate Sie vor dem Hintergrund Ihres Ziels zu der optimalen rechtlichen Gestaltung. Gemeinsam definieren wir einen praktikablen Weg, den ich mit der gebotenen Sorgfalt vor dem Zulassungsausschuss und den Gerichten durchsetze. Gleichzeitig behalte ich die zivilrechtlichen Aspekte im Auge, gestalte Praxis- und Arbeitsverträge.
Zweigpraxen und überörtliche Berufsausübungsmeinschaft (ÜBAG)
Sie sehen Potential für die Expansion Ihrer Praxis an einen weiteren Standord aufgrund hoher Patientennachfrage? Sie beabsichtigen mit einem Partner eine weitere Praxis zu eröffnen?
Bei einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft erfolgt die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an unterschiedlichen Vertragsarztsitzen. Jeder Arzt bleibt am Vertragsarztsitz zugelassen, kann jedoch auch an dem Zweigsitz tätig werden. Dies ist jedoch nur unter der Voraussetzung zulässig, dass der zeitliche Tätigkeitsumfang am eigenen Vertragsarztsitz überwiegt.
Die Beratung und Gestaltung solcher sog. überörtlicher Berufsausübungsgeminschaften gehört zu meinem Portfolio als Kanzlei für Vertragsarzt- und Medizinrecht. Ich entwickle mit Ihnen ein tragfähiges Praxiskonzept, berate Sie zu den geltenden Besonderheiten im Umgang mit der KV und gestalte die notwendigen Gesellschafts- und Praxisverträge.
Für die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Praxisübernahmen von Ärzte, Zahnärzte und Leistungserbringer sind daher Kenntnisse im Vertragsarztrecht unerlässlich. Ich berate Sie anwaltlich bei der Gründung Ihrer Praxis, Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft und zu Ihrer Rechtsbeziehung mit der Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigung. Aus der vertrags(zahn)arztrechtlichen Zulassung zur Versorgung von GKV-Patienten ergeben sich vielfältige Rechte und Pflichten, die für den einzelnen Leistungserbringer als juristischen Laien kaum noch zu durchschauen sind. Als Rechtsanwalt vertrete Sie in allen Verfahren betreffend Ihrer ärztlichen Zulassung und bei Honorarstreitigkeiten.
Meine medizinrechtlichen Leistungen im Vertragsarztrecht im Überblick:
- Anwaltliche Vertretung im Prozess und Verfaltungsverfahren
- Anstellung von Ärzten und Zahnärzten (Angestelltensitz) V
- Zulassungsentziehungsverfahren
- Beratung und Vertretung zu KV-Angelegenheiten
- Genehmigung und Zulassung der Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxen/ BAG)
- Nachbesetzungsverfahren
- Niederlassung von Ärzten und Zahnärzten
- Praxisnachfolge, -abgabe und -verkauf
- Vergütungsfragen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen
- Widerspruch gegen KV-Bescheide
- Wirtschaftlichkeitsprüfung, Plausiblität und Abrechnung
- Genehmigung von Job-Sharing
Good to know:
Was ist Vertragsarztrecht?
Das Medizinrecht berührt als Querschnittsgebiet alle wesentlichen Rechtsbereiche – von der privatrechtlichen Vertragsgestaltung über das Haftungsrecht bis hin zu den öffentlich-rechtlichen berufs-, sozial- und strafrechtlichen Aspekten der medizinischen Tätigkeit. Es umfasst die Rechtsbeziehungen und Haftungsansprüche zwischen Ärzten und Patienten als auch zwischen Ärzten untereinander. Es regelt die Approbation eines Arztes sowie die Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung und beinhaltet daher auch die dazugehörige vertragliche Gestaltung.
Benötige ich eine Eintragung im Arztregister?
Eine Eintragung in das Arztregister ist zwingend erforderlich, wenn Sie eine vertragsärztliche oder vertragspsychotherapeutische Tätigkeit in der ambulanten Versorgung (Kassenpraxis, Anstellung) ausüben möchten. Sie ist Grundvoraussetzung für die Zulassung oder Anstellung. Die Eintragung erfolgt einmalig und ist bundesweit gültig.
Vorausssetzung und notwendige Unterlagen für eine Eintragung im Arztregister sind:
- Geburtsurkunde
- Zeugnis der ärztlichen Prüfung
- Approbationsurkunde
- Facharzt-Anerkennung
- Nachweis über die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit
- Einzahlung Antragsgebühr
Als Rechtsanwalt für Vertragsarzt- und Medizinrecht berate ich Sie zu sämtlichen Fragen der Appobation, der Facharztausbildung, dem ärztlichen Berufsrecht und zur vertragsärztlichen Zulassung.
Was ist ein Vertragsarztsitz? Wie bekomme ich eine Kassenzulassung?
Die Vergabe von Vertragsarztsitzen richtet sich nach der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). In überversorgten Gebieten ist in der Regel nur eine Nachbesetzung möglich. Daneben kann in begründeten Fällen eine Sonderbedarfszulassung beantragt werden, etwa wenn ein besonderer Versorgungsbedarf nachgewiesen wird.
Um als Vertragsarzt zugelassen zu werden müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Approbation
- Facharztanerkennung
- Eintragung im Arztregister
- Zulassungsantrag und Zulassungsgebühr
- Praxisstandort
- Persönliche und fachliche Eignung
- Freier Versorgungsauftrag/ Kassensitz (Bedarfsplanung)
Als Anwalt für Vertragsarztrecht prüfe ich die Erfolgsaussichten einer Zulassung oder Nachbesetzung und unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Interessen im Rahmen von Mitbewerber- oder Konkurrentenverfahren.
Wie hängen Zulassung und Kaufvertrag bei der Praxisnachfolge zusammen?
Für die Praxisnachfolge ist einerseits ein zivilrechtlicher Kaufvertrag über die Arztkraxis notwendig, andererseits eine Nachbesetzung des Versorgungsauftrages mit dem vertragsärztlichen Nachfolger durch die Kassenärztliche Vereinigung. Erfolgt das Eine ohne das Andere droht ein Scheitern der Nachfolge, mit wirtschaftlich gravierenden Folgen.
Im gemeinsamen Gespräch gehe Ich die unterschiedlichen Konzepte mit Ihnen durch und bringen Sie mit den für Sie passenden Interessenten zusammen. Ob Arzt, Zahnarzt oder Investor.
Wie kann ein Anwalt für Vertragsarztrecht helfen?
Der Rechtsanwalt für Vertragsarztrecht übernimmt für Sie die Verhandlungen mit der KV, ermittelt den Sachverhalt und konzipiert die notwendigen Schriftsätze. Sie profitieren von einer qualitativ hochwertigen Beratung, die Ihnen rechtliche Sicherheit für Sie, Ihre Interessen und Ihre Praxis gewährleistet. Ich setze mich für Sie ein bei:
- Beratung zu Zulassungsoptionen
- Gestaltung von vertragsärztlichen Konzepten
- Auseinandersetzung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
- Konzeption von notwendigen Verträgen
- Gründung und Nachfolge ader Arzt- und Zahnarztpraxis
- Klageverfahren vor Gericht
Von einer rechtssicheren Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung hängt der Erfolg Ihrer ärztlichen Tätigkeit ab. Verlassen Sie sich auf die Expertise von Rechtsanwalt Alexander Mai, Ihrem Anwalt für Vertragsarzt- und Medizinrecht, bundesweit tätig für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten.
Für Fragen und rechtliche Anliegen nehmen Sie Kontakt auf.