Vertragsarztrecht
Ohne vertragsärztliche Zulassung keine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen – ich berate Sie zu Zulassung, Niederlassung und allen Verfahren rund um die Kassenärztliche Vereinigung.
Ihr Rechtsgebiet im Überblick
Vertragsarztrecht für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten
Ohne vertragsärztliche Zulassung können Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten keine Leistungen an gesetzlich versicherte Patienten abrechnen. Das Vertragsarztrecht regelt, wo und in welchem Umfang eine Niederlassung möglich ist und wie Leistungen gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden.
Als Rechtsanwalt für Vertragsarzt- und Medizinrecht berate ich Sie zu den Optionen für Ihre Zulassung und vertrete Ihre Interessen vor dem Zulassungsausschuss und den Sozialgerichten.
Zwei Themenfelder, ein Ansprechpartner
Meine Kernkompetenzen im Vertragsarztrecht
Jedes der folgenden Themenfelder gehört zu meinem festen Beratungsalltag. Klicken Sie sich durch die einzelnen Bereiche oder sprechen Sie mich direkt auf Ihr konkretes Anliegen an.
Zulassung und Praxisgründung
Zulassung und Gründung rechtlich synchronisieren
Ihr beruflicher Erfolg hängt davon ab, dass die vertragsärztliche Zulassung und die zivilrechtliche Gründung Ihrer Praxis zeitlich ineinandergreifen. Fallen beide Schritte auseinander, drohen erhebliche finanzielle Nachteile – bis hin zum Verlust der Zulassung.
Ich stimme die notwendigen Praxisverträge interessengerecht auf das Zulassungsverfahren ab und begleite Sie bei Sonderbedarfszulassungen ebenso wie bei der Vergabe von Vertragsarztsitzen in der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung.
Zulassung und Niederlassung
Ihr Praxissitz rechtssicher gestaltet
- Niederlassung von Ärzten und Zahnärzten
- Genehmigung und Zulassung der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
- Nachbesetzungsverfahren
- Zulassungsentziehungsverfahren
- Genehmigung von Job-Sharing
- Anstellung von Ärzten und Zahnärzten (Angestelltensitz)
Abrechnung und Vertretung vor der KV
Sicherheit im Umgang mit der KV
- Beratung und Vertretung zu KV-Angelegenheiten
- Widerspruch gegen KV-Bescheide
- Wirtschaftlichkeitsprüfung, Plausibilität und Abrechnung
- Vergütungsfragen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen
- Praxisnachfolge, -abgabe und -verkauf
- Anwaltliche Vertretung im Prozess- und Verwaltungsverfahren
Nachbesetzung und Praxisausbau
Von der Nachbesetzung bis zur Zweigpraxis
Haben Sie im Nachbesetzungsverfahren den Zuschlag für eine KV-Zulassung erhalten, können Mitbewerber Widerspruch gegen den Zulassungsbeschluss einlegen. Ich begleite Sie durch dieses Verfahren und sichere den Bestand Ihrer Zulassung ab.
Auch beim Ausbau Ihrer Praxis um eine Zweigpraxis oder eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) berate ich Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen und begleite die Umsetzung Ihres Vorhabens.
Häufige Fragen
Good to know
Was ist Vertragsarztrecht?
Das Vertragsarztrecht regelt die sozialrechtlichen Voraussetzungen der Zulassung und Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen – als Teilbereich des Medizinrechts mit engen Bezügen zum Gesellschafts-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht.
Benötige ich eine Eintragung im Arztregister?
Ja, eine Eintragung ist zwingend erforderlich, wenn Sie vertragsärztlich oder vertragspsychotherapeutisch in der ambulanten Versorgung tätig werden möchten.
Was ist ein Vertragsarztsitz und wie bekomme ich eine Kassenzulassung?
Die Vergabe von Vertragsarztsitzen richtet sich nach der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung. In überversorgten Gebieten ist meist nur eine Nachbesetzung möglich, in begründeten Fällen auch eine Sonderbedarfszulassung.
Wie kann ein Anwalt für Vertragsarztrecht helfen?
Ich übernehme für Sie die Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung, ermittle den Sachverhalt und erstelle die notwendigen Schriftsätze – für eine rechtssichere und wirtschaftlich erfolgreiche Zulassung.