Vertragsarztrecht

Ohne vertragsärztliche Zulassung keine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen – ich berate Sie zu Zulassung, Niederlassung und allen Verfahren rund um die Kassenärztliche Vereinigung.

Ihr Rechtsgebiet im Überblick

Vertragsarztrecht für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten

Ohne vertragsärztliche Zulassung können Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten keine Leistungen an gesetzlich versicherte Patienten abrechnen. Das Vertragsarztrecht regelt, wo und in welchem Umfang eine Niederlassung möglich ist und wie Leistungen gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden.

Als Rechtsanwalt für Vertragsarzt- und Medizinrecht berate ich Sie zu den Optionen für Ihre Zulassung und vertrete Ihre Interessen vor dem Zulassungsausschuss und den Sozialgerichten.

Portrait von Rechtsanwalt Alexander Mai

Zwei Themenfelder, ein Ansprechpartner

Meine Kernkompetenzen im Vertragsarztrecht

Jedes der folgenden Themenfelder gehört zu meinem festen Beratungsalltag. Klicken Sie sich durch die einzelnen Bereiche oder sprechen Sie mich direkt auf Ihr konkretes Anliegen an.

Zulassung und Praxisgründung

Zulassung und Gründung rechtlich synchronisieren

Ihr beruflicher Erfolg hängt davon ab, dass die vertragsärztliche Zulassung und die zivilrechtliche Gründung Ihrer Praxis zeitlich ineinandergreifen. Fallen beide Schritte auseinander, drohen erhebliche finanzielle Nachteile – bis hin zum Verlust der Zulassung.

Ich stimme die notwendigen Praxisverträge interessengerecht auf das Zulassungsverfahren ab und begleite Sie bei Sonderbedarfszulassungen ebenso wie bei der Vergabe von Vertragsarztsitzen in der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung.

Besprechungstisch für ein Beratungsgespräch

Zulassung und Niederlassung

Ihr Praxissitz rechtssicher gestaltet

  • Niederlassung von Ärzten und Zahnärzten
  • Genehmigung und Zulassung der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
  • Nachbesetzungsverfahren
  • Zulassungsentziehungsverfahren
  • Genehmigung von Job-Sharing
  • Anstellung von Ärzten und Zahnärzten (Angestelltensitz)

Abrechnung und Vertretung vor der KV

Sicherheit im Umgang mit der KV

  • Beratung und Vertretung zu KV-Angelegenheiten
  • Widerspruch gegen KV-Bescheide
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung, Plausibilität und Abrechnung
  • Vergütungsfragen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen
  • Praxisnachfolge, -abgabe und -verkauf
  • Anwaltliche Vertretung im Prozess- und Verwaltungsverfahren

Nachbesetzung und Praxisausbau

Von der Nachbesetzung bis zur Zweigpraxis

Haben Sie im Nachbesetzungsverfahren den Zuschlag für eine KV-Zulassung erhalten, können Mitbewerber Widerspruch gegen den Zulassungsbeschluss einlegen. Ich begleite Sie durch dieses Verfahren und sichere den Bestand Ihrer Zulassung ab.

Auch beim Ausbau Ihrer Praxis um eine Zweigpraxis oder eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) berate ich Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen und begleite die Umsetzung Ihres Vorhabens.

Rechtsanwalt Alexander Mai auf dem Weg zu einem Termin

Häufige Fragen

Good to know

Was ist Vertragsarztrecht?

Das Vertragsarztrecht regelt die sozialrechtlichen Voraussetzungen der Zulassung und Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen – als Teilbereich des Medizinrechts mit engen Bezügen zum Gesellschafts-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht.

Benötige ich eine Eintragung im Arztregister?

Ja, eine Eintragung ist zwingend erforderlich, wenn Sie vertragsärztlich oder vertragspsychotherapeutisch in der ambulanten Versorgung tätig werden möchten.

Was ist ein Vertragsarztsitz und wie bekomme ich eine Kassenzulassung?

Die Vergabe von Vertragsarztsitzen richtet sich nach der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung. In überversorgten Gebieten ist meist nur eine Nachbesetzung möglich, in begründeten Fällen auch eine Sonderbedarfszulassung.

Wie kann ein Anwalt für Vertragsarztrecht helfen?

Ich übernehme für Sie die Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung, ermittle den Sachverhalt und erstelle die notwendigen Schriftsätze – für eine rechtssichere und wirtschaftlich erfolgreiche Zulassung.