Vertragsarztrecht
Rechtsanwalt für öffentliches Gesundheitsrecht
Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
Als wesentliche Säule im deutschen Gesundheitssystem gestaltet das Vertragsarztrecht die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Ärzten und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Auf dem Gebiet des Vertragsarztrechts und Vertragszahnarztrechts unterstütze ich Ärzte, Zahnärzte und Leistungserbringer bei allen Fragen im Zusammenhang mit ihrer Rechtsbeziehung zur Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigung. Aus der vertrags(zahn)arztrechtlichen Zulassung zur Versorgung von GKV-Patienten ergeben sich vielfältige Rechte und Pflichten, die für den einzelnen Leistungserbringer als juristischen Laien kaum noch zu durchschauen sind. Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen betreffend Ihre Zulassung. Dabei sind insbesondere die Regelungen des Vertragsarztrechts und des Vertragszahnarztrechts zu beachten. Folgende Themen sind von besonderem Interesse:
Ärzte und Zahnärzte, die auf der Grundlage des Vertragsarztrechts tätig werden, sind sogenannte "Vertragsärzte".
Sie haben einen Vertrag mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) abgeschlossen, um gesetzlich versicherten Patienten medizinische Leistungen anzubieten. Im Wesentlichen sorgt das Vertragsarztrecht dafür, dass die medizinische Versorgung in Deutschland auf einem hohen Niveau bleibt und gleichzeitig die Interessen der Ärzte sowie der gesetzlichen Krankenkassen gewahrt werden.
Das Vertrags(zahn)arztrecht ist bildet mit seiner sozialrechtlichen Komplexität die rechtliche Ausgangslage. Als Querschnittsmaterie bestehen rechtliche Verstrebungen in das Gesellschaftsrecht, sowie in das Verwaltungs- und Arbeitsrecht. Als Anwalt für Medizinrecht biete ich fachübergreifend individuelle Lösungen entsprechend der gesundheitsrechtlichen Besonderheiten.
Verfahren vor den Zulassungsausschüssen der KV/ KZV
Ich gestalte für Ärzte und Zahnärzte in den Verfahren vor dem Zulassungsausschuss rechtssichere Lösungen und sorge für eine bestmögliche Interessenwahrung. Als Anwalt für Medizinrecht vertrete ich Sie bei Verfahren der vertragsärztlichen Zulassung, der Teilzulassung, der Belegarzt- und Sonderbedarfszulassung und der Anstellung von Ärzten wie deren Übertragung auf Nachfolger.
Gerade bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Praxisübernahmeverträgen ist es unerlässlich neben den kauf- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen auch über fundierte Kenntnisse im Vertrags(zahn-)arztrecht zu verfügen und die lokalen Ansichten der zuständigen KV und KZV zu kennen.
Vertragsrecht und Praxisübernahme
In den weiteren Angelegenheiten des Ärztlichen Vertragsrechts, ob Praxisveräußerung oder –übernahme oder Eintritt bzw. Ausscheiden, Gründung, Umstrukturierung und Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Praxisgemeinschaften bin ich vertragsgestaltend tätig. Dies gilt für die ambulante wie teilstationäre oder belegärztliche Tätigkeit als niedergelasser Arzt/ Zahnarzt oder MVZ.
Die Vergütung im Vertragsarztrecht kann unterschiedlich ausfallen, abhängig davon, welche Leistungen im jeweiligen Fall erbracht werden. Ein Arzt muss in der Lage sein, seine Leistungen korrekt und nachvollziehbar abzurechnen, um sicherzustellen, dass er die ihm zustehende Vergütung erhält. Fehlerhafte Abrechnungen oder die Nichtbeachtung von rechtlichen Vorgaben können zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Problemen führen.
Vertragsärztliche Tätigkeit und Patientenrechte
Vertragsärzte haben nicht nur Pflichten gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen, sondern auch gegenüber ihren Patienten. Ein Arzt ist verpflichtet, die medizinische Versorgung im Einklang mit den gültigen Standards und der geltenden Gesetzgebung zu gewährleisten. Gleichzeitig haben Patienten Rechte, die im Rahmen des Vertragsarztrechts geschützt werden, wie etwa:
- Anspruch auf eine fachgerechte und zeitgerechte Behandlung
- Wahlfreiheit bei der Wahl des Arztes
- Zugang zu wichtigen Informationen über die Behandlung
Vertragsärzte müssen sicherstellen, dass sie die Patientenrechte in ihrem Praxisalltag stets respektieren und einhalten.
Rechtliche Fallstricke im Vertragsarztrecht
Das Vertragsarztrecht birgt viele rechtliche Herausforderungen, die für Ärzte ohne rechtliche Unterstützung schwer verständlich sein können. Häufige rechtliche Fallstricke umfassen:
- Fehlerhafte Abrechnungen: Dies kann zu Rückforderungen durch die Krankenkassen oder sogar zu strafrechtlichen Ermittlungen führen.
- Vertragsverletzungen: Ein Arzt, der gegen die Bestimmungen des Vertrages mit der KV verstößt, kann mit Sanktionen oder gar dem Verlust der Zulassung rechnen.
- Mangelnde Dokumentation: Eine unzureichende Dokumentation von Leistungen oder Behandlungen kann in rechtlichen Auseinandersetzungen nachteilig sein.
Als Anwalt für Medizinrecht ist es daher wichtig, Ärzten bei der rechtlichen Absicherung ihrer Tätigkeit zu helfen. Dies umfasst unter anderem die korrekte Abrechnung, die Einhaltung von Vertragsbestimmungen und die Wahrung von Patientenrechten.
Die Bedeutung des Vertragsarztrechts
Das Vertragsarztrecht ist ein komplexes und facettenreiches Rechtsgebiet, das Ärzte vor zahlreiche Herausforderungen stellt. Die rechtlichen Grundlagen dieses Bereichs sichern nicht nur die Qualität der medizinischen Versorgung, sondern schützen auch die Interessen der Ärzte und der Patienten.
Für Ärzte, die in diesem Bereich tätig sind, ist es unerlässlich, sich mit den rechtlichen Grundlagen des Vertragsarztrechts vertraut zu machen. Als Anwalt für Medizinrecht biete ich Ihnen wertvolle Unterstützung, um die rechtlichen Hürden zu meistern und sich erfolgreich in diesem Bereich zu bewegen.
Sie benötigen eine Zulassung von der KV oder wollen die Praxisnachfolge gestalten? Nehmen Sie Kontakt auf.