Vertragsarztrecht
Rechtsanwalt für öffentliches Gesundheitsrecht
Rechtsanwalt Alexander Mai
Mit meiner Kanzlei im Medizinrecht biete ich seit Gründung Ihnen eine ergebnisorientierte und kompetente Beratung im Bereich des Vertragsarztrechts und unterstütze Sie bei allen relevanten Anliegen in umfassender Form - stets diskret und vertrauensvoll. Kompetenz im Medizinrecht ist meine Expertise und die Mandantenzufriedenheit mein Antrieb. Ich berate bundesweit Vertragsärzte und Leistungserbringer. Ich berate zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Rechtsbeziehung zur Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigung, über die Region Hannover hinaus Bundesweit bei allen 17 Vereinigungen (KV und KZV). In meinen Tätigkeit biete ich rechtssichere Lösungen zu Ihrem Vorhaben mit dem Zulassungsausschuss:
Als wesentliche Säule im deutschen Gesundheitssystem gestaltet das Vertragsarztrecht die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Ärzten und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Hier finden sich Vorschriften über die Zulassung von Ärzten und Zahnärzten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, also über die Voraussetzungen dafür, wie man sich als Arzt niederlassen kann, um gesetzlich versicherte Patienten ambulant behandeln zu können.
Für die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Praxisübernahmen von Ärzte, Zahnärzte und Leistungserbringer sind daher Kenntnisse im Vertragsarztrecht unerlässlich. Ich berate Sie bei der Gründung Ihrer Praxis, Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemeinschaft und zu Ihrer Rechtsbeziehung mit der Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigung. Aus der vertrags(zahn)arztrechtlichen Zulassung zur Versorgung von GKV-Patienten ergeben sich vielfältige Rechte und Pflichten, die für den einzelnen Leistungserbringer als juristischen Laien kaum noch zu durchschauen sind. Ich vertrete Sie in allen Verfahren betreffend Ihrer Zulassung und bei Honorarstreitigkeiten.
Ärzte und Zahnärzte, die gesetzlich versicherte Patienten behandeln sind als "Leistungserbringer" sogenannte "Vertragsärzte".
Das Vertrags(zahn)arztrecht bildet mit seiner sozialrechtlichen Komplexität die rechtliche Ausgangslage. Als Querschnittsmaterie bestehen rechtliche Verstrebungen in das Gesellschaftsrecht, sowie in das Verwaltungs- und Arbeitsrecht. Als Anwalt für Medizinrecht biete ich fachübergreifend individuelle Lösungen entsprechend der gesundheitsrechtlichen Besonderheiten.
Verfahren vor den Zulassungsausschüssen der KV/ KZV
Ich gestalte für Ärzte und Zahnärzte in den Verfahren vor dem Zulassungsausschuss rechtssichere Lösungen und sorge für eine bestmögliche Interessenwahrung. Hierzu prüfen die Zulassungsausschüsse, welche Ärzte und Zahnärzte zur Versorgung der GKV-Patienten geeignet sind und ob sie diese zulassen können und welche Krankenhausärzte sie zur Versorgung ermächtigen können.
Verfahren bei der KV
Sie haben eine Mitteilung Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung erhalten und sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen?
Ich unterstütze Sie dabei, die rechtliche Bedeutung der KV-Verfahren einzuordnen und berate Sie zu Ihren rechtlichen Optionen. Gerne bin ich bereit, Sie als Rechtsanwalt gegenüber der KV zu vertreten.
- Zulassungs- und Berufungsausschuss
- Disziplinarverfahren
- Widerspruch gegen Zulassungen von Konkurrenten
- Anhörungen und Befragungen
- Honorarstreitigkeiten
Zulassung und Sonderbedarf
Sie beabsichtigen, in einem von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Planungsbereich eine Sonderbedarfszulassung zu beantragen?
Ob Ihr Antrag Erfolg wegen spezifischem qualitativen oder quantitaiven Versorgungsbedarf Ihrer Arztgruppe im Planungsgebiet erfolg hat ist nach den Vorgaben der Rechtsprechung und der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beurteilen. Anhand der Erfolgsaussichten berate und vertrete ich Sie zu:
- Antragsschrift auf Erteilung der Sonderbedarfszulassung
- Widerspruchsverfahren der KV oder eines anderen Vertragsarztes
- Klageverfahren beim Sozialgericht
Gegenüber den Verfahrenbeteiligten erläutere ich ausführlich die maßgeblichen Sie begünstigenden Aspekte mit Hinweisen zu einer eventuellen Beweiserhebung sowie die Rechtslage. Von mir als Ihren Rechtsbeistand können Sie stets eine transparente aufrichtige Einschätzung der Rechtslage erwarten.
Nachbesetzungsverfahren
Haben Sie im Nachbesetzungsverfahren den Zuschlag für die KV-Zulassung erhalten können Mitbewerber Widerspruch gegen den Zulassungsbeschluss einlegen. Der Bestand Ihrer Zulassung im Nachbesetzungsverfahren hängt maßgeblich davon ab, ob der Zulassungsausschuss ermessensfehlerfrei entschieden hat. Ich prüfe transparent die Erfolgsaussichten des Widerspruchs und vertrete Ihre Interessen im Widerspruchsverfahren zur Nachbesetzung. Gegenüber dem Berufungsauschuss verdeutliche ich Ihre Kompetenz im Vergleich zu den Konkurrenten.
Hat der Zulassungsausschuss Ihren Antrag auf Nachbesetzung Ihrer KV-Zulassung abgelehnt, erörtern wir gemeinsam, in welcher Form Ihr wirtschaftliches Interesse an dem Verkauf Ihrer Praxis verwirklicht werden kann. Ich prüfe Ihren Anspruch auf Entschädigung und führe - falls notwendig - das Klageverfahren vor den Sozialgerichten.
- Antrag auf Durchführung des Nachbessetzungsverfahren
- Gestaltung der Praxisnachfolge
- Widerspruchsverfahren beim Berufungsausschuss
- Klageverfahren beim Sozialgericht
Anstellung und Job-Sharing
Inhalt des zweiten Beitrags. Das Accordion ist komplett unabhängig von deinem bestehenden Header und Menü.
Zweigpraxen und überörtliche Berufsausübungsmeinschaft (ÜBAG)
Inhalt des zweiten Beitrags. Das Accordion ist komplett unabhängig von deinem bestehenden Header und Menü.
Gerade bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Praxisübernahmeverträgen ist es unerlässlich neben den kauf- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen auch über fundierte Kenntnisse im Vertrags(zahn-)arztrecht zu verfügen und die lokalen Ansichten der zuständigen KV und KZV zu kennen.
Vertragsrecht und Praxisübernahme
In den weiteren Angelegenheiten des Ärztlichen Vertragsrechts, ob Praxisveräußerung oder –übernahme oder Eintritt bzw. Ausscheiden, Gründung, Umstrukturierung und Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Praxisgemeinschaften bin ich vertragsgestaltend tätig. Dies gilt für die ambulante wie teilstationäre oder belegärztliche Tätigkeit als niedergelasser Arzt, Zahnarzt oder MVZ.
In Planungsbereichen, die wegen Überversorgung zulassungsgesperrt sind, kann die Niederlassung oder die Anstellung auch im Wege des Jobsharings und/oder des Sonderbedarfs möglich sein. Damit eng Verbunden finden sich im Vertragsarztrecht auch Antworten zu der Anzahl an Praxisniederlassungen des Vertragsarztes, Kooperationsformen und zur vertragsärztlichen Vergütung.
Honorar und Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die Vergütung im Vertragsarztrecht kann unterschiedlich ausfallen, abhängig davon, welche Leistungen im jeweiligen Fall erbracht werden. Ein Arzt muss in der Lage sein, seine Leistungen korrekt und nachvollziehbar abzurechnen, um sicherzustellen, dass er die ihm zustehende Vergütung erhält. Fehlerhafte Abrechnungen oder die Nichtbeachtung von rechtlichen Vorgaben können zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Problemen führen.
Als Anwalt für Medizinrecht ist es daher wichtig, Ärzten bei der rechtlichen Absicherung ihrer Tätigkeit zu helfen. Dies umfasst unter anderem die korrekte Abrechnung, die Einhaltung von Vertragsbestimmungen und die Wahrung von Patientenrechten.
Für Ärzte, die in diesem Bereich tätig sind, ist es unerlässlich, sich mit den rechtlichen Grundlagen des Vertragsarztrechts vertraut zu machen. Als Anwalt für Medizinrecht biete ich Ihnen wertvolle Unterstützung, um die rechtlichen Hürden zu meistern und sich erfolgreich in diesem Bereich zu bewegen.
Sie benötigen eine Zulassung von der KV oder wollen die Praxisnachfolge gestalten? Nehmen Sie Kontakt auf.