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Praxisgründung Schritt für Schritt: Der Fahrplan für Ärzte und Psychotherapeuten

Eine eigene Praxis zu gründen ist für viele Ärztinnen, Zahnärzte und Psychotherapeuten der große Schritt im Berufsleben. Er ist aber auch ein Projekt mit vielen Beteiligten, Genehmigungen und Fristen, und manche Entscheidung lässt sich später nur schwer korrigieren. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte in der sinnvollen Reihenfolge. Für die Vertiefung finden Sie jeweils Hinweise auf weitere Beiträge. Einen Überblick über das Zulassungssystem gibt auch der Beitrag zu den Grundlagen des Vertragsarztrechts.

Schritt 1

Wo kann ich mich überhaupt niederlassen?

Die vertragsärztliche Versorgung wird nach einem Plan gesteuert. Das Land wird in Planungsbereiche eingeteilt, und für jede Fachgruppe wird ein Soll an Arztsitzen festgelegt. Ist dieses Soll um mehr als zehn Prozent überschritten, gilt der Bereich als überversorgt und wird für neue Zulassungen gesperrt. Das betrifft viele Städte und gerade beliebte Fachrichtungen. In unterversorgten Regionen ist die Niederlassung dagegen meist unproblematisch.

Prüfen Sie deshalb als Erstes bei der Kassenärztlichen Vereinigung, wie der Planungsbereich Ihres Wunschortes für Ihre Fachgruppe aktuell aussieht. Für Zahnärzte gilt eine Besonderheit: Hier sind die Sperren seit 2007 aufgehoben, wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Zulassung. Für Psychotherapeuten gilt wie bei Ärzten die Bedarfsplanung.

Schritt 2

Welcher Weg zur Praxis passt zu mir?

Laptop und Notizbuch: Vorbereitung der Praxisgründung

Ist Ihr Wunschort gesperrt, ist die Praxisgründung nicht unmöglich. Es gibt mehrere Wege, die sich unterscheiden:

WegWann sinnvollWorauf achten
NeuzulassungDer Planungsbereich ist nicht gesperrtZulassung beim Zulassungsausschuss beantragen
PraxisübernahmeSie übernehmen eine bestehende Praxis im gesperrten GebietDer Kaufvertrag und das Nachbesetzungsverfahren müssen zusammenpassen, siehe Praxisnachfolge und Praxiskauf
SonderbedarfBesonderer Versorgungsbedarf trotz SperreHohe Hürden, siehe Sonderbedarfszulassung
Job-SharingSie steigen in eine bestehende Praxis einGleiche Fachrichtung und Begrenzung der Leistungsmenge
AnstellungSie wollen zunächst ohne eigenes Risiko arbeitenDer Praxisinhaber braucht eine Genehmigung für die Arztstelle
TeilzulassungSie wollen nur einen Teil des VersorgungsauftragsEine spätere Rückumwandlung in eine Vollzulassung ist nicht immer möglich

Gerade die Anstellung ist für viele ein sinnvoller Einstieg: Sie lernen die Abläufe kennen, ohne sofort das wirtschaftliche Risiko zu tragen, und können später in die Praxis einsteigen oder sie übernehmen. Umgekehrt gilt: Wer in einem gesperrten Gebiet bleiben will, sollte frühzeitig mit Praxisinhabern sprechen, die ihre Praxis in absehbarer Zeit abgeben möchten. Gute Übergaben brauchen oft zwei bis drei Jahre Vorlauf.

Welcher Weg der richtige ist, hängt von Ihrem Fachgebiet, dem Standort und Ihren Plänen ab. Eine falsche Entscheidung kostet hier oft viel Zeit und Geld.

Schritt 3

Wie beantrage ich die Zulassung?

Die Zulassung beantragen Sie beim Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung. Dafür müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben die Approbation und sind im Arztregister eingetragen, bei Fachärzten mit der entsprechenden Weiterbildung.
  • Sie stehen für die Versorgung der Versicherten in dem nötigen zeitlichen Umfang zur Verfügung. Eine Nebentätigkeit darf dem nicht entgegenstehen. Viele Zulassungsausschüsse wenden als Faustregel etwa 13 Stunden pro Woche an.
  • Es stehen keine persönlichen Hinderungsgründe entgegen, zum Beispiel erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, Suchterkrankungen oder schwere persönliche Verfehlungen.

Mit der Zulassung übernehmen Sie auch Pflichten: Bei einer Vollzulassung wird eine feste Zahl an Sprechstunden pro Woche erwartet, derzeit 25 Stunden. Wer die Pflichten nicht erfüllt, riskiert Probleme mit der Zulassung. Stellen Sie Ihren Antrag deshalb vollständig und rechtzeitig, und planen Sie großzügig: Zulassungsverfahren und Genehmigungen können Monate dauern.

Schritt 4

Welche Rechtsform und Zusammenarbeit wähle ich?

Rechtsanwalt Alexander Mai – Beratung bei Praxisgründung und Praxisübernahme

Wollen Sie allein starten oder mit Partnern? Die Einzelpraxis ist am einfachsten, aber auch am wenigsten flexibel. Eine Gemeinschaftspraxis bringt Kooperation und Synergien, aber auch gemeinsame Haftung und die Frage, wer was entscheidet und wie ein Ausscheiden geregelt wird. Eine Praxisgemeinschaft teilt dagegen nur Räume und Personal. Wie sich das im Einzelnen unterscheidet, erklärt der Beitrag zur Gemeinschaftspraxis. Größere Strukturen laufen oft über ein medizinisches Versorgungszentrum, das eigene Gründungsvoraussetzungen hat.

Auch die steuerliche Seite hängt an dieser Entscheidung. Ob Sie als Einzelperson, als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder in anderer Form auftreten, wirkt sich auf Haftung, Gewinnverteilung und die Abwicklung bei einem Ausstieg aus. Binden Sie Ihren Steuerberater deshalb früh ein, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

Wichtig: Der Gesellschaftsvertrag sollte vor dem Start stehen, nicht erst, wenn es Streit gibt.

Schritt 5

Welche Pflichten und Verträge kommen dazu?

Neben der Zulassung gibt es viele weitere Dinge zu regeln:

  • Berufsrecht: Sie sind an einen Praxissitz gebunden und müssen die Berufsordnung beachten, einschließlich der Anzeige bei der Ärztekammer.
  • Standort: Ein Umzug oder eine zweite Praxis braucht in der Regel eine Genehmigung, siehe Praxisverlegung und Zweigpraxis.
  • Personal: Wollen Sie Ärzte anstellen, brauchen Sie eine Genehmigung für jede Stelle. Auch die Zahl der Angestellten ist begrenzt.
  • Verträge: Mietvertrag, Arbeitsverträge und Verträge mit Lieferanten sollten Sie vor der Unterschrift prüfen lassen, besonders wenn die Zulassung noch aussteht.

Hinzu kommen Fragen, die nicht im Zulassungsrecht liegen, aber früh bedacht werden sollten: die Finanzierung und die Frage, was passiert, wenn sich der Start verzögert, die passenden Versicherungen für Praxis und Berufshaftpflicht sowie die IT und der Datenschutz. Patientendaten dürfen nur in einer Umgebung verarbeitet werden, die den Anforderungen genügt, und das gilt schon am ersten Tag.

Der Mietvertrag ist ein häufiger Stolperstein: Wer Räume langfristig bindet, bevor die Zulassung erteilt ist, trägt das Risiko, wenn sie nicht kommt. Mehr zum Umgang mit Behörden finden Sie im Beitrag Post von der Behörde.

Zeitplan

Was sollte wann passieren?

ZeitpunktWas ansteht
Rund ein Jahr vorherStandort, Planungsbereich und Weg zur Praxis klären, Finanzierung und Businessplan angehen
Sechs bis neun Monate vorherAntrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung vorbereiten, Rechtsform und Partner festlegen
Vor VertragsschlussMiet-, Kauf- und Arbeitsverträge prüfen lassen
Vor PraxisstartAnzeige bei der Kammer, Versicherungen, Genehmigungen und Personal

Die Zeiten sind Richtwerte und hängen vom Einzelfall ab.

Andere Heilberufe

Und wenn ich keine Arztpraxis gründe?

Für Psychotherapeuten gilt weitgehend dasselbe wie für Ärzte. Bei Heilmittelpraxen (zum Beispiel Physiotherapie) läuft die Zulassung über die Krankenkassen und folgt eigenen Voraussetzungen. Apotheken brauchen eine Betriebserlaubnis der zuständigen Landesbehörde, und es gelten eigene Regeln zu Räumen, Personal und Leitung. Sprechen Sie mich gern an, wenn Sie in diesem Bereich gründen möchten.

Checkliste

Typische Fehler bei der Praxisgründung

  • Planung: Planungsbereich nicht vorab geprüft
  • Zu spät mit dem Antrag begonnen
  • Nebentätigkeit und Sprechstundenpflicht unterschätzt
  • Nur einen Weg zur Praxis im Blick
  • Verträge: Mietvertrag vor der Zulassung unterschrieben
  • Gesellschaftsvertrag nicht oder zu knapp geregelt
  • Genehmigungen für Standort und Personal vergessen
  • Verträge ungeprüft unterschrieben

Mein Rat

Vor dem ersten Vertrag beraten lassen

Die Praxisgründung ist ein Zusammenspiel aus Zulassungsrecht, Gesellschaftsrecht und Verträgen. Fehler am Anfang lassen sich später kaum noch beheben, und manche Entscheidung, etwa zur Rechtsform oder zum Mietvertrag, bindet Sie über Jahre. Lassen Sie sich deshalb beraten, bevor Sie unterschreiben. Ich prüfe mit Ihnen, welcher Weg zu Ihrer Situation passt, begleite das Zulassungsverfahren und gestalte Ihre Verträge. Sprechen Sie mich gerne für ein Erstgespräch an.

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Berufsrecht, Approbation, Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisnachfolge und Gesellschaftsrecht – rechtliche Beratung rund um Ihre Praxis.

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