Therapeutenrecht und Heilmittelerbringer

Von der Abrechnung bis zur Praxisnachfolge – ich berate Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten in allen rechtlichen Fragen.

Wachstumsmarkt Therapie

Rechtliche Unterstützung für Heil- und Hilfsmittelerbringer

Ihre therapeutischen Leistungen tragen im Gesundheitswesen maßgeblich zur Genesung und Rehabilitation Ihrer Klienten und Patienten bei. Mit einer Praxis für Selbstzahler oder gesetzlich Versicherte sind Sie jedoch nicht nur behandelnd, sondern auch unternehmerisch tätig.

Mit dieser Doppelrolle sind zahlreiche juristische Fallstricke verbunden. Zum Kreis meiner Mandanten im Medizinrecht gehören Psychotherapeuten und Heilmittelerbringer wie Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten.

Portrait von Rechtsanwalt Alexander Mai

Anwalt für Therapeutenrecht

Meine Leistungen für therapeutische Praxen im Überblick:

  • Vertragsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht
  • Gründung, Betrieb und Verkauf der Praxis
  • Zulassungs- und Berufsrecht von Therapeuten
  • Inkasso und Forderungseinzug
  • Preisrecht und Werbung
  • Anwaltliche Vertretung im Prozess- und Verwaltungsverfahren
  • Praxisnachfolge, -abgabe und -verkauf
  • Abrechnung und Vergütung
  • Kooperation mit Krankenhäusern
  • Gesellschaftsrecht für Therapeuten
  • Haftungsrecht und Abwehr von Patientenklagen

Abrechnung

Vergütung sicher und vollständig durchsetzen

Ich berate Sie in allen Fragen des Vergütungsrechts der Heilberufe – bei gesetzlich versicherten Klienten ebenso wie bei der privatärztlichen Abrechnung, insbesondere zur rechtssicheren Gestaltung von Behandlungsverträgen.

Zudem übernehme ich Ihren Forderungseinzug und Ihr Forderungsmanagement bis zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen.

Praxisverkauf und Kooperationen

Von der Übergabe bis zur Zusammenarbeit mit Kliniken

Therapeuten kaufen und verkaufen ihre Praxis meist nur einmal im Leben. Bei Fragen zum Ablauf, zur Beurteilung des Praxiswertes und zu den Formulierungen im Kaufvertrag ist juristische Expertise unumgänglich.

Auch die Übernahme therapeutischer Leistungen eines Krankenhauses – etwa im Rahmen von Outsourcing – bringt finanzielle und rechtliche Fragen mit sich, zu denen ich Sie umfassend berate.

Besprechungstisch für ein Beratungsgespräch

Häufige Fragen

Good to know

Wie gründe ich meine Praxis? Wie läuft die Praxisnachfolge ab?

Die Gründung umfasst Planung, Formalitäten und behördliche Anmeldungen, die je nach Fachrichtung und Rechtsform variieren. Auch die Nachfolgeplanung sollte frühzeitig beginnen – ich biete Ihnen dabei maßgeschneiderte rechtliche Lösungen für jeden Schritt.

Welche Therapieleistungen kann ich abrechnen?

Ich berate Sie zur rechtssicheren Gestaltung von Behandlungsverträgen und zur Abrechnung Ihrer Leistungen gegenüber privaten und gesetzlichen Krankenkassen – für alle Fachbereiche: Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten.

Wie funktioniert der Praxiskauf bzw. -verkauf?

Der Praxiskauf ist ein Unternehmenskauf – ein Muster aus dem Formularbuch reicht dafür nicht. Wirtschaftliche Transparenz und Planungsflexibilität sind für einen sorgfältigen Prozess maßgeblich, den ich mit meiner Erfahrung im Kauf und Verkauf therapeutischer Praxen begleite.

Kann ich mit meiner ambulanten Praxis auch im Krankenhaus Klienten behandeln?

Outsourcing ermöglicht es Ihnen, Geschäftsfelder außerhalb der eigenen Praxis zu erschließen – etwa durch die Übernahme therapeutischer Leistungen eines Krankenhauses. Ich berate Sie bei den finanziellen und rechtlichen Fragen, die dabei auftreten.

Welche Vorschriften gelten im Wettbewerbsrecht und wie kann ich Werbung betreiben?

Im eng reglementierten Gesundheitsrecht sind dem Wettbewerb und den Werbeoptionen zahlreiche Schranken gesetzt. Verstöße können durch Konkurrenten oder Verbände abgemahnt werden – ich prüfe Ihre Werbemaßnahmen vorab und vertrete Sie bei Abmahnungen.

Wie kann ein Anwalt für Medizinrecht helfen?

Ich übernehme die Verhandlungen mit der KV, ermittle den Sachverhalt und konzipiere die notwendigen Schriftsätze. Ich setze mich für Sie ein bei Zulassungsfragen, Vertragskonzepten, der Auseinandersetzung mit der KV sowie bei Gründung, Nachfolge und Klageverfahren.