Medizinrecht

Therapeutenrecht

Beratung für Therapeuten und Heilmittelerbringer

Gesundheitsfürsorge ist auch Aufgabe der Health-Care Therapeuten. Sie bilden als Angehörige der Heilhilfsberufe der despektierlich klingenden Berufsbezeichnung zum Trotz kein bloßes "Anhängsel" im Gesundheitssystem sondern sind essenzieller Bestandteil. Ihre therapeutischen Leistungen tragen im Gesundheitswesen maßgeblich zur Genesung und Rehabilitation Ihrer Klienten und Patienten bei. Mit einer Praxis für Selbstzahler oder für gesetzlich Versicherte sind Therapeuten jedoch nicht nur behandelnd sondern auch unternehmerisch Tätig.

Mein Ziel als Anwalt für Medizinrecht ist es, Ihnen juristisch den Rücken freizuhalten, damit Sie sich Ihrer Leidenschaft und Ihren Klienten und Patienten widmen können. Zum Kreis der Mandanten gehören Therapeuten und Angehörige der Heilmittelerbringer, wie Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten. Ich biete Ihnen Hilfe zu allen Fragen rund um Ihre Praxis:

  • Vertragsrecht, Arbeitsrecht & Mietrecht
  • Gründung, Betrieb und Verkauf der Praxis
  • Zulassungs- und Berufsrecht
  • Gesellschaftsform und Praxisnachfolge
  • Preisrecht und Werbung





Ich berate Sie in allen rechtlich relevanten Bereichen des Therapeutenrechts.

Mit der steigenden Regulierung des Gesundheitswesens und der technologischen Entwicklung wird es immer schwieriger für Therapeuten, Ärzte und Leistungserbringer, den Überblick über die rechtlichen Anforderung an die medizinische Berufsausübung zu behalten. Aber keine Sorge, als Anwalt für Medizinrecht verfüge ich über die nötige Expertise, um mit Ihnen praxisnahe Lösungen und Strategien für Ihr rechtliches Anliegen zu entwickeln. Dies gilt gleichermaßen für Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden wie für Physiotherapeuten.

Praxisgründung und Praxisnachfolge

Mit Ihrem Gründungsvorhaben sind nicht nur Fragen des Medizinrechts berührt. Bei der Unternehmens- und Praxisgründung sind auch wirtschaftsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Gründung umfasst die Planung, Formalitäten und behördlichen Anmeldungen, die erforderlich sind, um Ihre Praxis rechtlich sicher zu etablieren und betriebsbereit zu gestalten. Der Prozess variiert je nach fachlicher Ausrichtung gewählter Rechtsform der Praxis.

Praxen wollen nicht nur aufgebaut, gelenkt und auf Wachstumskurs gehalten werden. Wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen Praxisführung ist auch die planvolle Weitergabe der Praxis oder eines Anteils an nachfolgende Generationen. Die Gestaltung der Praxisnachfolge ist einer der schwierigsten Prozesse in der Entwicklung eines Praxis und daher nicht nur allein unter rechtlichen Gesichtspunkten zu gestalten. Mit der Planung einer Nachfolgeregelung für Ihr Vermögen und Ihre Praxis sollten Sie frühzeitig beginnen.

Mit der fachlichen Expertise im Medizinrecht als Querschnittsthema biete ich Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten maßgeschneiderte rechtliche Lösungen und unterstütze Sie bei jedem Schritt auf dem Weg zum Erfolg Ihrer Praxis oder der Praxisnachfolge in einem hart umkämpften Gesundheitsmarkt.

Vergütungsrecht der Heilberufe

Ich berate Sie in allen Fragen des Vergütungsrechts der Heilberufe, sowohl gesetzlich versicherten Klienten und Patienten als auch bei der privatärztlichen Abrechnung. Spezielle Themen des Vergütungsrechts, insbesondere die rechtssichere Gestaltung von Behandlungsverträgen und die Abrechnung Ihrer qualifizierten Leistungen mit den privaten und gesetzlichen Krankenkassen sind bestandteil der Beratungsleistungen. Zudem übernehme ich Ihren Forderungseinzug und Ihr Forderungsmanagement (Inkasso) und die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen. Für alle Fachbereiche im Therapeutenrecht: Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten.

Praxiskauf und Praxisverkauf

Therapeuten wie Ärzte kaufen und verkaufen ihre Praxis meist nur einmal in ihrem Leben. Verfahrensfragen zum Ablauf, zur Beurteilung des Praxiswertes und zu den Formulierungen im Kaufvertrag ist juristische Expertise unumgänglich. Die Antworten sind meist von den individuellen Gegebenheiten Ihrer Praxis abhängig. Die Übernahme einer Praxis bedarf daher der sorgfältigen Vorbereitung und juristischen Begleitung. Die wirtschaftliche Transparenz des Unternehmens und die Planungsflexibilität des Übernehmers sind für einen sorgfältigen Prozess maßgeblich.

Sie benötigen daher Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Der Praxiskauf ist ein Unternehmenskauf. Den Praxiskaufvertrag sollte man nicht als Muster aus einem Formularbuch ziehen. Denn die einzelnen Klauseln haben es in sich. Ihre Bedeutung ist für den juristischen Laien und selbst manchen Juristen nicht immer nachvollziehbar. Sie sollten daher auf einen medizinrechtlichen Praktiker vertrauen, der Erfahrung im Kauf und Verkauf von therapeutischen Praxen besitzt.

Outsourcing therapeutischer Leistungen im Krankenhauswesen

Outsourcing, auch bekannt als die Fremdvergabe von Leistungen, ermöglicht Ihnen als Therapeut, Geschäftsfelder außerhalb Ihrer eigenen Praxis zu erschließen. Die Auslagerung von Teilaufgaben an externe Therapeuten und Dienstleister ermöglicht dem Krankenhauspersonal, sich auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren. Outsourcing hat sich zwischenzetilich im Gesundheitswesen als zukunftsträchtiges Konzept etabliert. Gerade in Anbetracht des Pflegenotstands sind selbst traditionell-konservativ aufgestellte Kliniken zu einem Paradigmenwechsel gezwungen und öffnen sich nach und nach dem Modell – nicht nur um wettbewerbsfähig zu bleiben, sondern um das Überleben der eigenen Organisation sicherzustellen. Ich berate Sie bei den finanziellen und rechtlichen Fragen die bei der Übernahme therapeutischer Leistungen eines Krankenhauses auftreten.

Wettbewerbsrecht und Werbung

Zwar belebt Konkurrenz das Geschäft. Im gesetzlich eng reglementierten Gesundheitsrecht sind dem Wettbewerb und den Werbeoptionen jedoch zahlreiche Schranken gesetzt. Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Gesetze können durch Konkurrenten oder spezielle befugte Verbände abgemahnt werden. Die unzulässige Handlung soll eingestellt werden. Durchgesetzt wird diese Forderung bei ypischen Wettbewerbs-Abmahnungen durch Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung der Abmahnkosten.

Auch für Therapeuten und Heilmittelerbringer ist ein Anwalt für Medizinrecht sinnvoll.

Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten – von der Kassenzulassung und Abrechnung, über die Gestaltung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, bis hin zu Haftungsfragen. Wer hier nicht sorgfältig vorgeht, riskiert Honorarkürzungen, Regressforderungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Als Anwalt für Medizinrecht biete ich umfassende Beratung und Unterstützung für Heilmittelerbringer:

  • Rechtsberatung zur Praxisgründung und Kassenzulassung
  • Vertragsgestaltung und Geschäftsentwicklung
  • Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
  • Verteidigung in Abrechnungsprüfungen
  • Vertretung in Haftungsprozessen

Sie benötigen qualifizierte Beratung zu Ihrer Praxis? Nehmen Sie Kontakt auf.