Medizinrecht

Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)

Ambulante Versorgung ist anspruchsvoll, auch regulatorisch.

Die ärztlichen Berufsordnung und das Zivilrecht schreiben vor, dass die gemeinsame Ausübung ambulanter Tätigkeit nur in Personengesellschaften ausgeübt werden darf. Das MVZ bildet als Kapitalgesellschaft eine Ausnahme, an die besondere Hürden geknüpft sind. Für die gemeinsame medizinsiche Tätigkeit ist daher die Berufsausübungemeinschaft (BAG) maßgebend. Die rechtlichen Besonderheiten werden von vielen Praxisbetreibern jedoch unterschätzt, was ernste wirtschaftliche Folgen haben kann.

Für ärztliche und medizinische Kooperationen im Gesundheitswesen biete ich Ihnen Hilfe in allen Phasen rund um die Berunfsausübungsgemeinschaft. Von der Gründug, über Erweiterung oder Umstrukturierung der Kooperation, bis zu Kündigung und Auflösung der Gesellschaft:

  • Gesellschaftsvertrag der BAG
  • Rechtsform der Gesellschaft
  • Gewinnverteilung in der Berufsausübungsgemeinschaft
  • Abwicklung und Auseinandersetzung
  • Verkauf von Gesellschaftsanteilen

Wollen Sie Ihre eigene Praxis gründen oder an einen Nachfolger übergeben? Informationen dazu finden Sie hier.

Sie sind Arzt oder Ärztin, Zahnarzt, Zahnärztin, Psychotherapeut, Psychotherapeutin, Investor oder Investorin. Als Anwalt im Medizinrecht biete ich indivduelle Lösungen, die Ihre medizinische Vision mit Ihrem unternehmerisches Ziel verknüpfen. In dem Rahmen erstelle ich Konzepte, entwerfen und verhandeln Ihren Gesellschaftsvertrag, berate Sie zu Ihren Rechten bei Gewinnangelegenheiten und Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft und im Fall der Beendigung der Gesellschaft.






Definition, Vorteile, rechtliche Rahmenbedingungen

Die Berufsausübungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss ambulanter tätiger Ärzte verschiedener, verwandter oder gleicher Fachrichtungen. Die BAG bedarf der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss der KV. Anders als das Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) hat die BAG keinen eigenen Versorgungsauftrag. Der Vertragsarztsitz wird von den Ärzten der Berufsausübungsgemeinschaft ausgefüllt.

Eine gemeinsame Berufsausübung bietet Ihnen Synergieeffekte, die sich positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis auswirken. Von einem breiten übergreifenden (fach)medizinischen Angebot profitieren Ihre Patienten. Die Behandlung Ihrer Patienten erfolgt gemeinschaftlich, die Abrechnung der Honorare über die BAG. Sie wiederum profitieren von einem kollegialen produktiven Gedanken- und Wissenstransfer untereinander. Durch gemeinsame Nutzung personeller und technischer Ressourcen sparen Sie Kosten, können Sie Sprechstundenzeiten optimieren und so den Service für Ihre Patienten verbessern. Auch eine Urlaubsvertretung oder sogar Elternzeit-Vertretung ist bei einem Zusammenschluss in einer BAG deutlich einfacher zu organisieren.

Grundlage für diese Vorzüge bildet ein fundiertes rechtliches Gerüst.

An einen falschen Gesellschaftsvertrag verlieren Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten viel Geld. Standardverträge oder vorgefertigte Muster greifen oft zu kurz. Bereits eine fehlende Regelung kann im Ernstfall erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Vermeiden Sie durch aktive Vertragsgestaltung frühzeitig potentielle Nachteile der Berufsausübungsgemeinschaft. Vertragsgestaltung bedeutet Interessenvertretung – meine Kanzlei sorgt dafür, dass Ihre Interessen rechtlich abgesichert sind.

Da es in den Bereichen des medizinrechtlichen Handels- und Gesellschaftsrechts nicht selten um hohe Werte geht, ist die fachlich qualifizierte Beratung erforderlich, um diese Werte zu erhalten und sich für die Zukunft ideal zu positionieren. Ich stehe Ihnen mit Know-How und Erfahrung zur Seite. Als Arzt, Zahnarzt oder Therapeut können Sie hier auf eine fundierte Expertise, weitreichende Erfahrungen und ein differenziertes Branchen-Know-how im Medizinrecht vertrauen.

Als erfahrener Anwalt im Medizinrecht bin ich mit den gesellschaftsrechtlichen Fallstricken vertraut. Profitieren Sie von der juristischen Expertise und der Spezialisierung meiner Kanzlei – für eine rechtlich stabile und wirtschaftlich tragfähige Praxisstruktur.

Sie beabsichtigen eine kollegiale Zusammenarbeit, haben Fragen zur Gewinnverteilung oder beabsichtigen die Kündigung der Gesellschaft? Nehmen Sie Kontakt auf.