Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover: Berufsausübungsgemeinschaft - BAG

Medizinrecht

Gemeinsame ärztliche Berufsausübung (BAG)

Rechtsanwalt Alexander Mai

Rechtlicher Beratungsbedarf besteht in Praxen nicht bloß bei bedeuteunden strategischen Fragen wie der Gründung und der Praxisnachfolge, sondern auch im Tagesgeschäft. Das Gerüst für die gemeinsame Ausübung ambulanter Tätigkeit bilden zvilrechtliche Personengesellschaften. Da das MVZ bildet als Kapitalgesellschaft eine Ausnahme bildet, ist für die gemeinsame medizinsiche Tätigkeit die Berufsausübungemeinschaft (BAG) maßgebend. Die rechtlichen Besonderheiten werden von vielen Praxisbetreibern jedoch unterschätzt, was ernste wirtschaftliche Folgen haben kann.

Für ärztliche und medizinische Kooperationen im Gesundheitswesen biete ich Ihnen anwaltliche Hilfe in allen Phasen rund um die Berunfsausübungsgemeinschaft. Von der Gründug, über Erweiterung oder Umstrukturierung der Kooperation, bis zu Kündigung und Auflösung der Gesellschaft:

Mit Ihren spezifischen Anforderungen an Ihre Praxis als Arzt, Zahnarzt oder Therapeut entwickle mit meiner anwaltlichen Tätigkeit im Medizinrecht indivduelle Lösungen, die Ihre medizinische Vision mit Ihrem unternehmerisches Ziel verknüpfen. Mit dem notwendigen Know-How gestalte ich die notwendigen Praxisverträge, führe Verhandlungen mit Ihren Partnern und setze im Streitfall Ihre Interessen vor Gericht durch.


Wollen Sie Ihre eigene Praxis gründen oder an einen Nachfolger übergeben? Informationen dazu finden Sie hier.

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Ambulante Versorgung ist anspruchsvoll, auch regulatorisch.

Für einen wirtschaftlich florierenden Betriebsaublauf der Arzt-Praxis gelten zahlreiche rechtlichen Rahmenbedingungen. Neben einem rechtssicher gestalteten Gesellschaftsvertrag Ihrer BAG ist auch eine Auseinandersetzung mit der Kassenärztlichen Vereinigung notwendig. Für die Abrechnung ärztlicher Leistungen an gesetzlich versicherte Patienten ist ein komplexes geflecht an vertragsärztlichen Zulassungen erforderlich. Als Anwalt für Medizinrecht berate ich Sie daher auch zu den rechtlichen Aspekten gegenüber der KV und stelle dort die Notwendigen Anträge und Anzeigen. Im Fall der Ablehnung oder Konkurrentenklage setze ich mich anwaltlich vor Gericht für Sie ein.

Gesellschaftsvertrag der BAG

Ihr Gesellschaftsvertrag bildet die "Leitplanken" Ihres gemeinschaftlichen Praxisbetriebes. Muster können hier helfen, gewährleisten aber keine einzelfallbezogene Lösung. An unpräzise oder fehlerhafte Verträge verlieren die Beteiligten hingegen oftmals viel Geld und führen zu Streitigkeiten zwischen den Partnern. Um Schwierigkeiten und hohen Folgekosten vorzubeugen verdient Ihr Gesellschaftsvertrag daher Ihre besondere Aufmerksamkeit.


Der Gesellschaftsvertrag ist ein Spiegelbild der wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Gesellschafter. Als Parteivertreter berate ich Sie transparent zu Regelungsoptionen, führe die Verhandlungen mit Ihren Partnern und entwerfe einen auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten Vertrag.

Rechtsform der Gesellschaft

Stehen Sie als Praxisbetreiber in der Gründungsphase mit einem Partner steht die Frage an, in welcher Rechtsform Sie Ihren Beruf ausüben sollen. Die Wahl der für optimalen Rechtsform hängt von Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Interessen ab. Zu berücksichtigen sind Aber auch facharztbezogene bezogene Besonderheiten und Haftungsaspekte.


Anhand Ihrer Ziele und Anforderung an die gemeinschaftliche Praxisausübung gestalten wir gemeinsam Ihr ideales Praxiskonzept unter Auswahl der geeigneten Rechtsform:


  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
  • Partnerschaftsgesellschaft, ggf. mit beschränkter Berufshaftung
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung/ MVZ

Die Gemeinsame Erbignung ambulanter Leistungen erfolgt im Regelfall in ener Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, da die ärztlichen Berufsordnung und das Zivilrecht eine persönliche Berufsausübung vorschreiben. An ein als kapitalgesellschaft betriebenes MVZ, in der Rechtsform einer GmbH, bildet die Ausnahme und steht unter hohen Voraussetzungen.

Gewinnverteilung in der Berufsausübungsgemeinschaft

Damit Sie und Ihre Partner eine leistungsgereichte Vergütung erhalten, sollten Sie sich über die verschiedenen Gestaltungsoptionen zur Gewinnverteilung im klaren werden. Die Gewinnverteilung entscheidet darüber, wie sich die wirtschaftliche Zusammenarbeit anfühlt. Ein faires Modell sorgt für Vertrauen und Stabilität – ein unpassendes Modell dagegen für Streit.Die Vertragsfreiheit gewährleistet eine individuelle Ausgestaltung für die Gewinnverteilung.


Wird keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen werden die Gewinne nach Gesetz aufgeteilt - sprich: nach Kopfteilen. Hiervon Abweichend können Gewinnverteilungen an Leistungskennziffern geknüpft werden oder an bestimmte Ziele, die Ihre Gesellschaft erreichen soll. Als Anwaltentwickle berate ich Sie zu den verschiedenen Modelle der Gewinnverteilung, wäge die vor- und nachteile mit Ihnen ab und entwerfe anschließend eine Klausel zur Gewinnverteilung, die Ihre wirtschaftlichen Interessen verwirklicht.

Streit innerhalb der Gesellschaft

Niemand geht in der Gründungsphase der Praxis von einer streitigen Auseinandersetzung innerhalb der Gesellschaft aus. Deshalb werden oft maßgebliche Aspekte im Gesellschaftsvertrag nur "stiefmütterlich" behandelt. Kommt es innerhalb Ihrer Gesellschaft zum Streit steht jedoch nicht nur Ihre berufliche Existenz sondern auch Ihre wirtschaftliche Sicherheit auf dem Spiel. Maßgeblich sind im Streitfall die Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag.


Konflikte entstehen häufig bei:


  • Geschäftsführerposition und Geschäftsführungsmaßnahmen
  • Rechte eines Minderheitsgesellschafters
  • Gewinnverwendung oder Kapitalmaßnahmen

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Konflikte an sich können nie ausgeschlossen werden, durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung können die Gesellschafter aber ein Umfeld schaffen, in welchem Konflikte möglichst -ohne Schaden für das Unternehmen- gelöst werden können. Ich prüfe anhand Ihres Gesellschaftsvertrages Ihre Rechte, Ansprüche und Pflichten gegenüber Ihren Mitgesellschaften. Auf dieser Grundlage entwickel ich gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen wahrt. Sollte sich eine einvernehmliche Auseinandersetzung mit Ihren Partnern nicht verwirklichen lassen, setze ich Ihre Ansprüche vor den Zivilgerichten durch.

Abwicklung und Auseinandersetzung der Gesellschaft

Jede Kooperation endet einmal. Eine Berufsausübungsgemeinschaft oder ein MVZ aufzulösen ist allerdings etwas komplexer als eine Praxisabgabe in einer Einzelpraxis oder die Kündigung einer Praxisgemeinschaft. Idealerweise enthält schon der Vertrag zur Gründung des MVZ bzw. der BAG Klauseln, wie die spätere Auflösung vonstattengeht.

Die beteiligten Gesellschafter eines MVZ oder einer BAG können das MVZ auflösen, indem sie z. B. den Gesellschaftsvertrag kündigen. Wenn der Vertrag von vorne herein nur auf eine bestimmte Zeit geschlossen wurde, endet er mit Fristablauf automatisch ohne Kündigung. Wird eine BAG oder ein MVZ aufgelöst, wird das Praxisvermögen verkauft und das Geld unter den Gesellschaftern aufgeteilt. Dafür ist oft eine Auseinandersetzungsbilanz nötig.

Die Frage, welcher Gesellschafter wie viel des Erlöses erhält, führt häufig zu Streit. Darum sollte die spätere Auflösung bereits im Gründungsvertrag so genau wie möglich geregelt werden. Bereits in der Gründung berate ich Sie anwaltlich zu Ihren Optionen um späteren Streit zu Vermeiden. Ist eine Schlichtung nicht absehbar setze ich als Anwalt für Medizinrecht Ihre Interessen vor Gericht durch.

Verkauf von Gesellschaftsanteilen der BAG

Für die Durchführung der Praxisnachfolge sind zwei gängige Verkaufsmethoden üblich: der Share Deal und der Asset Deal. Jede Methode hat spezifische Vor- und Nachteile für Verkäufer und Käufer. Die geeignete Lösung für den jeweiligen Fall sollte durch eine detaillierte rechtliche und steuerliche Analyse ermittelt werden.


Als Käufer von Praxen kommen Ärzte, Kommunen, Krankenhäuser und Investoren im Gesundheitswesen in Betracht. Im Rahmen eines Praxiskaufes sollte eine Due Diligence durchgeführt werden, also eine Unternehmensprüfung dahingehend, ob es rechtliche und steuerliche Gesichtspunkte gibt, die gegen den Erwerb der Praxis sprechen.

Der Verkauf einer Gemeinschaftspraxis ist für die verkaufenden Ärzte in der Regel ein äußerst bedeutendes Geschäft, für das sie oft keine Vorerfahrung haben. Der Prozess ist aufgrund der komplexen Interaktion zwischen medizinrechtlichem, gesellschaftsrechtlichem und steuerrechtlichem Rahmenwerk ein anspruchsvoller Vorgang. Als Anwalt für Medizinrecht führe ich Sie durch den Ablauf.

An einen falschen Gesellschaftsvertrag verlieren Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten viel Geld. Standardverträge oder vorgefertigte Muster greifen oft zu kurz. Bereits eine fehlende Regelung kann im Ernstfall erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Vermeiden Sie durch aktive Vertragsgestaltung frühzeitig potentielle Nachteile der Berufsausübungsgemeinschaft. Vertragsgestaltung bedeutet Interessenvertretung – meine Kanzlei für Medizinrecht sorgt dafür, dass Ihre Interessen rechtlich abgesichert sind.


Eine gemeinsame Berufsausübung bietet Ihnen Synergieeffekte, die sich positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis auswirken. Von einem breiten übergreifenden (fach)medizinischen Angebot profitieren Ihre Patienten.

Medizinrecht Bild

Meine medizinrechtlichen Leistungen für Ihre Ärztegesellschaft im Überblick:

  • Anwaltliche Vertretung im Prozess und Verfaltungsverfahren
  • Vertragsgestaltung für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten
  • Gewinnverteilung innerhalb der BAG
  • Abrechnung der BAG und Honorarverteilung
  • Verkauf und Erben von Geschäftsanteilen der BAG
  • Gesellschafterversammlungen
  • Gesellschaftsrecht für Ärzte und Zahnärzte
  • Gründung und Auseinandersetzung der ärztlichen Gemeinschaftspraxis
  • Praxisnachfolge, Praxisverkauf, Praxiskauf
  • Geschäftsführerbefugnisse der Gesellschaft
  • Verfahren bei den Kassenärztlichen und Kassenzahärztlichen Vereinigungen
  • Gesellschafterstreit
Grundlage für diese Vorzüge bildet ein fundiertes rechtliches Gerüst.

Da es in den Bereichen des medizinrechtlichen Handels- und Gesellschaftsrechts nicht selten um hohe Werte geht, ist die fachlich qualifizierte Beratung erforderlich, um diese Werte zu erhalten und sich für die Zukunft ideal zu positionieren. Ich stehe Ihnen mit Know-How und Erfahrung anwaltlich zur Seite. Als Arzt, Zahnarzt oder Therapeut können Sie hier auf eine fundierte Expertise, weitreichende Erfahrungen und ein differenziertes Branchen-Know-how im Medizinrecht vertrauen.

Good to know:

Was ist eine Berufsausübungsgemeinschaft? BAG Definition

Die Berufsausübungsgemeinschaft, abgekürzt BAG, ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die klasische Rechtsform im Zivilrecht. In einer BAG schließen sich mehrere Ärzte zusammen, um den gemeinsamen Betrieb einer Praxis zu organisieren und rechtlich zu Strukturieren. Dafür schließen die Beteiligten einen Gesellschaftsvertrag, in dem die wesentlichen Aspekte konkret festgeschrieben werden. Der Gesellschaftsvertrag dient als "Fahrplan der Gesellschaft." Insbesondere sind die wirtschaftlich bedeutsamen Aspekte zur Gewinnverteilung, der Geschäftsführung, der Kündigung der Gesellschaft und Fragen zur Haftung zu regeln.


Als Anwalt für Medizinrecht führe ich Verhandlungen mit Ihren Partnern, gestalte den Gesellschaftsvertrag und setze mich für Ihre wirtschaftlichen Interessen ein.

Was ist eine ÜBAG - Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft ?

Eine Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft, abgekürzt ÜBAG, beschreibt ein innovatives Praxismodell, bei dem Ärzte an verschiedenen Standorten zusammenarbeiten, um medizinische Dienstleistungen anzubieten. Die ÜBAG bietet die Chance, durch den Zusammenschluss von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen oder gleicher Fachrichtungen, an verschiedenen Standorten die Tätigkeit auszuüben. Dadurch kann ein bereiteres Leistungsspektrum angeboten werden, das zu einer besseren patientenversorgung führt. Wirtschaftlich profitieren Sie von einer effizienteren Ressourcenverteilung.


Als Anwalt für Medizinrecht berate ich Sie und Ihre Partner zu den Gestaltungsoptionen Ihrer ÜBAG, gestalte den Gesellschaftsvertrag und informiere Sie zu den vertragsarztrechtlichen Besonderheiten.

Was sind die Vorteile einer Berufsausübungsgemeinschaft/ BAG?

Von einer BAG profitieren Sie als Arzt aber auch gleichsam Ihre Patienten. Durch eine gute gesellschaftsrechtliche Vereinbarung gewinnen Sie maximale Felxibilität in Ihrer Berufsausübung. Ein Zusammenschluss von Ärzten gewährleistet eine Aufteilung des Patientenaufkommens, die den wirtschaftlichen Zielvorstellungen der Gesellschafter entspricht. Dies führt gleichzeitig zu geringen Wartezeiten Ihrer Patienten. Regelungen zu Urlaub, Krankheit und Vertretung ermöglichen ein planbares Arbeitsumfeld, das zu einer Entlastung der gesellschafter führt. Die Kommunikation gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wird vereinfacht.


Als Anwalt für Medizinrecht konzipiere ich Ihren gesellschaftsvertrag so, dass er Ihren Interessen maximal gerecht wird. Ich führe Verhandlungne, unterstütze Sie zu den notwendigen vertragsarztrechtlichen Anträgen der KV und berate Sie in Konfliktfällen mit Ihren Mitgesellschaftern.

Welche Kosten entstehen bei der Berufsausübungsgemsinchaft/ BAG?

Für den Gründungsakt Ihrer BAG entstehen unmittelbar keine Kosten. Bei der Kassenärztliche Vereinigung (KV) entstehen gebühren für das notwendige Verwaltungsverfahren.


Übernehme ich als Rechtsanwalt die Vertragsgestaltung entstehen Kosten für den Gesellschaftsvertrag. Standardverträge oder vorgefertigte Muster greifen oft zu kurz. Bereits eine fehlende Regelung kann im Ernstfall erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Das Geld ist daher "gut angelegt."

Wie kann ein Anwalt für Medizinrecht helfen?

Sie profitieren von einer qualitativ hochwertigen Beratung, die Ihnen rechtliche Sicherheit für Sie, Ihre Interessen und Ihre BAG gewährleistet. Ich setze mich für Sie ein bei:


  • Führen von Vertragsverhandlungen
  • Erstellung Vertragsentwurf
  • Auseinandersetzung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
  • Beratung im Fall von Gesellschafterstreitigkeiten
  • Kündigung der Gesellschaft
  • Klageverfahren vor Gericht

Von einer rechtssicheren Gestaltung Ihrer Berufsausübungsgemeinschaft BAG hängt der Erfolg Ihrer ärztlichen Tätigkeit und Ihrer Gemeinschaftspraxis ab. Verlassen Sie sich auf die Expertise von Rechtsanwalt Alexander Mai, Ihrem Anwalt für Medizinrecht, bundesweit tätig für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten – für eine rechtlich stabile und wirtschaftlich tragfähige Praxisstruktur.

Für Fragen und rechtliche Anliegen nehmen Sie Kontakt auf.