Berufs­aus­übungs­gemeinschaft (BAG)

Das Gerüst für die ärztliche Kooperation bei ambulanter Tätigkeit bilden zivilrechtliche Personengesellschaften. Ich gestalte anwaltlich individuelle Lösungen für Ihre Praxis.

Gemeinsame ärztliche Berufsausübung (BAG)

Ambulante Versorgung ist anspruchsvoll, auch regulatorisch.

Für einen wirtschaftlich florierenden Betriebsaublauf der Arzt-Praxis gelten zahlreiche rechtlichen Rahmenbedingungen. Neben einem rechtssicher gestalteten Gesellschaftsvertrag Ihrer BAG ist auch eine Auseinandersetzung mit der Kassenärztlichen Vereinigung notwendig. Für die Abrechnung ärztlicher Leistungen an gesetzlich versicherte Patienten ist ein komplexes geflecht an vertragsärztlichen Zulassungen erforderlich.

Rechtlicher Beratungsbedarf besteht in Praxen nicht nur bei bedeutenden strategischen Fragen wie der Gründung und der Praxisnachfolge, sondern auch im Tagesgeschäft. Für ärztliche und medizinische Kooperationen biete ich Ihnen anwaltliche Hilfe in allen Phasen – von der Gründung über Erweiterung oder Umstrukturierung der Kooperation bis zur Kündigung und Auflösung der Gesellschaft.

Portrait von Rechtsanwalt Alexander Mai

Leistungen im Überblick

Meine medizinrechtlichen Leistungen für Ihre Ärztegesellschaft im Überblick:

  • Anwaltliche Vertretung im Prozess- und Verwaltungsverfahren
  • Vertragsgestaltung für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten
  • Gewinnverteilung innerhalb der BAG
  • Abrechnung der BAG und Honorarverteilung
  • Verkauf und Erben von Geschäftsanteilen der BAG
  • Gesellschafterversammlungen
  • Gesellschaftsrecht für Ärzte und Zahnärzte
  • Gründung und Auseinandersetzung der ärztlichen Gemeinschaftspraxis
  • Praxisnachfolge, Praxisverkauf, Praxiskauf
  • Geschäftsführerbefugnisse der Gesellschaft
  • Verfahren bei den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
  • Gesellschafterstreit

Gesellschaftsvertrag der BAG

Ihr Vertrag ist das Fundament der Zusammenarbeit

Ihr Gesellschaftsvertrag bildet die Leitplanken Ihres gemeinschaftlichen Praxisbetriebs. Muster können helfen, gewährleisten aber keine einzelfallbezogene Lösung – an unpräzisen oder fehlerhaften Verträgen verlieren die Beteiligten oft viel Geld und geraten in Streit.

Als Parteivertreter berate ich Sie transparent zu Regelungsoptionen, führe die Verhandlungen mit Ihren Partnern und entwerfe einen auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Vertrag.

Rechtsform und Gewinnverteilung

Die passende Struktur für Ihre Gemeinschaft

In der Gründungsphase stellt sich die Frage der optimalen Rechtsform – meist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), da die ärztliche Berufsordnung eine persönliche Berufsausübung vorschreibt. Ich gestalte gemeinsam mit Ihnen das ideale Praxiskonzept unter Auswahl der geeigneten Rechtsform.

Ein faires Gewinnverteilungsmodell sorgt für Vertrauen und Stabilität. Ich berate Sie zu den verschiedenen Modellen – von der Verteilung nach Kopfteilen bis zu leistungsbezogenen Kennziffern – und entwerfe die passende Klausel für Ihren Vertrag.

Besprechungstisch für ein Beratungsgespräch

Anwalt für Ärzte-Kooperationen

Good to know

Was ist eine Berufsausübungsgemeinschaft? BAG-Definition

Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die klassische Rechtsform, in der sich mehrere Ärzte zusammenschließen, um den gemeinsamen Betrieb einer Praxis zu organisieren. Im Gesellschaftsvertrag werden die wesentlichen Aspekte wie Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Kündigung und Haftung geregelt.

Was ist eine ÜBAG – überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft?

Eine ÜBAG beschreibt ein Praxismodell, bei dem Ärzte an verschiedenen Standorten zusammenarbeiten. Dadurch kann ein breiteres Leistungsspektrum angeboten und eine effizientere Ressourcenverteilung erreicht werden. Ich berate Sie und Ihre Partner zu den Gestaltungsoptionen und den vertragsarztrechtlichen Besonderheiten.

Was sind die Vorteile einer Berufsausübungsgemeinschaft?

Eine BAG bietet maximale Flexibilität in der Berufsausübung – etwa bei der Aufteilung des Patientenaufkommens, bei Urlaub und Vertretung sowie in der Kommunikation gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung. Ich konzipiere Ihren Gesellschaftsvertrag so, dass er Ihren Interessen maximal gerecht wird.

Welche Kosten entstehen bei der Berufsausübungsgemeinschaft?

Für den Gründungsakt Ihrer BAG entstehen unmittelbar keine Kosten, bei der Kassenärztlichen Vereinigung fallen Gebühren für das Verwaltungsverfahren an. Übernehme ich die Vertragsgestaltung, entstehen Kosten für den Gesellschaftsvertrag – gut investiertes Geld, da Standardverträge oft zu kurz greifen.

Wie kann ein Anwalt für Medizinrecht helfen?

Sie profitieren von einer qualitativ hochwertigen Beratung, die Ihnen rechtliche Sicherheit für Sie, Ihre Interessen und Ihre BAG gewährleistet. Ich setze mich für Sie ein bei Vertragsverhandlungen, der Auseinandersetzung mit der KV, bei Gesellschafterstreitigkeiten und Klageverfahren vor Gericht.