Die Kernvoraussetzung im Arzthaftungsrecht

Der Behandlungsfehler

Behandlungsfehler aus juristischer Sicht – Rechte, Ansprüche und Verteidigungsmöglichkeiten

Ein Behandlungsfehler kann für Patienten schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Gleichzeitig stehen Ärzte und medizinisches Fachpersonal vor der Herausforderung, sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu verteidigen. Die juristische Bewertung eines Behandlungsfehlers ist komplex und erfordert eine detaillierte Prüfung der medizinischen Standards, der Dokumentation und der individuellen Umstände des Falls.

Als Anwalt für Medizinrecht unterstütze ich Ärzte und Heilberufler, die sich gegen den Vorwurf eines Behandlungsfehlers verteidigen müssen.


Was ist ein Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder ein anderer Heilberufler gegen die medizinischen Standards verstößt und dadurch eine gesundheitliche Schädigung des Patienten verursacht. Maßgeblich ist dabei, ob die Behandlung dem fachärztlichen Standard entsprach, der zum Zeitpunkt der Behandlung allgemein anerkannt war.

Behandlungsfehler können in verschiedenen Formen auftreten:

  1. Diagnosefehler
    • Falsch oder verspätet gestellte Diagnosen
    • Übersehene Krankheitsbilder (z. B. Fehldiagnose eines Tumors)
  2. Therapiefehler
    • Anwendung einer falschen oder ungeeigneten Behandlungsmethode
    • Fehldosierung von Medikamenten
  3. Aufklärungsfehler
    • Unterlassene oder unzureichende Aufklärung über Risiken
    • Fehlen einer dokumentierten Einwilligung des Patienten
  4. Organisationsfehler
    • Mangelhafte Praxisorganisation, die zu Behandlungsverzögerungen führt
    • Fehlerhafte Delegation von Aufgaben an nicht ausreichend qualifiziertes Personal
  5. Dokumentationsfehler
    • Fehlende oder unvollständige Patientenakte
    • Falsche Eintragungen, die spätere Nachweise erschweren

Ein Behandlungsfehler führt jedoch nicht automatisch zu einer Haftung des Arztes. Entscheidend ist, ob der Fehler nachweislich kausal für einen Gesundheitsschaden des Patienten war.


Beweislast und Nachweispflichten im Arzthaftungsrecht

In einem Behandlungsfehlerprozess ist die Beweislastverteilung von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich muss der Patient beweisen, dass:

  • Ein Behandlungsfehler vorliegt
  • Der Fehler ursächlich für den Gesundheitsschaden war
  • Ein Schaden (z. B. Schmerzen, dauerhafte Beeinträchtigungen, finanzielle Schäden) entstanden ist

Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast um. In diesem Fall muss nicht der Patient beweisen, dass der Fehler für den Schaden ursächlich war, sondern der Arzt muss nachweisen, dass der Schaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre.

Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt gegen fundamentale medizinische Standards verstoßen hat, beispielsweise durch:

  • Eine völlig falsche oder gefährliche Behandlungsmethode
  • Eine unterlassene Notfallmaßnahme
  • Die Missachtung grundlegender Hygienestandards

⚠ Tipp: Eine lückenlose Dokumentation kann für Ärzte entscheidend sein, um sich gegen den Vorwurf eines Behandlungsfehlers zu verteidigen.





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Ansprüche des Patienten bei einem Behandlungsfehler

Patienten haben bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler mehrere rechtliche Möglichkeiten, um Schadensersatz zu fordern.

  1. Schmerzensgeld (§ 253 BGB)

    Schmerzensgeld wird für körperliche oder psychische Schäden gezahlt, die durch den Behandlungsfehler verursacht wurden. Die Höhe richtet sich nach:

    • Der Schwere der Verletzung
    • Der Dauer der Beeinträchtigung
    • Der psychischen Belastung des Patienten
  2. Schadensersatz (§ 249 BGB)

    Neben dem Schmerzensgeld können Patienten auch materielle Schäden geltend machen, darunter:

    • Behandlungskosten (z. B. für Nachoperationen oder Medikamente)
    • Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit
    • Haushaltsführungsschaden (wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt zu führen)
  3. Anspruch auf Rentenzahlungen

    Falls der Patient durch den Behandlungsfehler eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit erleidet, kann er eine Rente als Schadensersatz fordern.


Verjährung von Behandlungsfehlern

Patienten müssen ihre Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend machen. Die Verjährung beträgt grundsätzlich drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Patient vom Behandlungsfehler erfahren hat.

⚠ Ausnahmen:

  • In besonderen Fällen kann sich die Verjährungsfrist verlängern, wenn dem Patienten der Fehler lange nicht bekannt war.
  • Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann eine längere Verjährungsfrist gelten.

Verteidigungsmöglichkeiten für Ärzte gegen Behandlungsfehler-Vorwürfe

Nicht jeder Vorwurf eines Behandlungsfehlers ist gerechtfertigt. Ärzte haben mehrere Möglichkeiten, sich zu verteidigen:

  • Lückenlose Dokumentation: Eine vollständige Patientenakte kann belegen, dass der medizinische Standard eingehalten wurde.
  • Sachverständigengutachten: Medizinische Gutachten können bestätigen, dass kein Behandlungsfehler vorliegt.
  • Fehlende Kausalität: Selbst wenn ein Fehler vorlag, muss nachgewiesen werden, dass dieser ursächlich für den Schaden war.
  • Mitverschulden des Patienten: Wenn der Patient ärztliche Anweisungen missachtet hat, kann dies zu einer Reduzierung der Schadensersatzansprüche führen.

⚠ Tipp: Ärzte sollten bei Vorwürfen frühzeitig rechtliche Beratung einholen, um sich bestmöglich zu verteidigen.


Fazit: Rechtliche Unterstützung ist entscheidend bei Behandlungsfehlern

Behandlungsfehler sind ein juristisch anspruchsvolles Thema mit weitreichenden Konsequenzen für Patienten und Ärzte. Während Patienten berechtigte Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz haben, müssen Ärzte darauf achten, sich nicht zu Unrecht haftbar machen zu lassen.

  • Ärzte sollten sich gegen unberechtigte Vorwürfe verteidigen und ihre Dokumentationspflicht ernst nehmen.
  • Eine rechtzeitige juristische Beratung kann helfen, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären oder Prozesse strategisch zu führen.

Wird Ihnen ein Behandlungsfehler vorgeworfen oder haben Sie allgemeine Fragen zum Arzthaftungsrecht? Nehmen Sie Kontakt auf.