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Approbation für Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Ausbildung: Wege, Berufserlaubnis und Kenntnisprüfung

Viele Ärztinnen und Ärzte, die im Ausland studiert haben, möchten in Deutschland arbeiten. Der Bedarf ist da, der Weg dorthin aber nicht immer einfach: Die deutsche Approbation ist die Voraussetzung für eine dauerhafte, eigenverantwortliche Tätigkeit, und bis zu ihr sind mehrere Hürden zu nehmen. Dieser Beitrag erklärt verständlich, welche Wege es gibt, wann eine Kenntnisprüfung nötig wird und wie die befristete Berufserlaubnis die Zeit bis dahin überbrückt.

Grundlagen

Approbation und Berufserlaubnis: Was ist der Unterschied?

Wer in Deutschland als Arzt oder Ärztin arbeiten will, braucht grundsätzlich eine Approbation. Sie ist die staatliche Erlaubnis, den Beruf dauerhaft und ohne zeitliche Begrenzung auszuüben. Nur mit ihr ist es später möglich, eine Weiterbildung abzuschließen, sich niederzulassen oder eine Kassenzulassung zu beantragen.

Daneben gibt es die Berufserlaubnis. Sie ist eine vorläufige Genehmigung, die zeitlich befristet erteilt wird, in der Regel für ein bis zwei Jahre, und die verlängert werden kann. Sie ist meist an eine bestimmte Stelle gebunden, etwa an ein Krankenhaus, und wird unter ärztlicher Aufsicht ausgeübt. Sie kann widerrufen werden und ersetzt die Approbation nicht. Wer dauerhaft in Deutschland tätig sein möchte, muss am Ende die Approbation erlangen.

Wege

Welche Wege zur Approbation gibt es?

AusbildungAblaufWorauf Sie achten sollten
Deutsches StudiumStaatsexamen, danach Antrag auf Approbation.Hier gibt es keine Besonderheiten
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der SchweizDie Ausbildung wird nach europäischen Regeln anerkannt. Meist erfolgt die Anerkennung ohne Prüfung.Nur wenn wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen, kann eine Eignungsprüfung verlangt werden
Abschluss aus einem DrittstaatDie Behörde prüft, ob die Ausbildung gleichwertig ist.Die Prüfung ist aufwendig und verlangt umfangreiche Unterlagen
Drittstaat ohne nachweisbare GleichwertigkeitStatt der Gleichwertigkeitsprüfung kann die Kenntnisprüfung abgelegt werden.Sie gilt als der in der Praxis häufigste Weg

Bei Abschlüssen aus Drittstaaten ist der Vergleich der Ausbildungen oft schwierig: Studieninhalte, Studiendauer und praktische Anteile unterscheiden sich, und Nachweise liegen manchmal nicht mehr vollständig vor, etwa wegen Krieg, Flucht oder geschlossener Hochschulen. Das Gesetz sieht für diesen Fall einen Ausweg vor: Kann die Gleichwertigkeit nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand festgestellt werden, darf die Behörde stattdessen eine Kenntnisprüfung verlangen.

Gleichwertigkeit

Wie läuft die Gleichwertigkeitsprüfung ab?

Antragsunterlagen für die Anerkennung der ärztlichen Ausbildung auf dem Schreibtisch

Am Anfang steht der Antrag bei der Behörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten. Zuständig ist je nach Bundesland eine Bezirksregierung, ein Landesamt oder eine zentrale Stelle für Gesundheitsberufe. Diese Stelle prüft Ihre Unterlagen: Diplom, Studienbescheinigungen, Fächer- und Stundenübersichten, Nachweise über die ärztliche Tätigkeit sowie Identität und Zuverlässigkeit. Übersetzungen müssen in der Regel beglaubigt sein.

Die Behörde kann für die Bewertung ausländischer Abschlüsse ein Gutachten der zentralen Bewertungsstelle einholen. Das dauert und kostet. Am Ende steht ein Bescheid, der in drei Richtungen gehen kann:

  • Die Gleichwertigkeit wird festgestellt und die Approbation erteilt.
  • Es werden wesentliche Unterschiede festgestellt, die durch eine Prüfung ausgeglichen werden müssen.
  • Die Gleichwertigkeit wird nicht festgestellt, weil sie nicht nachweisbar ist. Dann bleibt die Kenntnisprüfung.

Hat ein Abschluss nur einen Teil des Medizinstudiums abgedeckt, zum Beispiel ein naturwissenschaftliches oder labormedizinisches Studium, dann ist er keine ärztliche Ausbildung. Das Studium muss die Humanmedizin umfassend abgedeckt haben. Fehlt das, kündigt die Behörde meist an, den Antrag abzulehnen, und gibt zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme (Anhörung). Das ist der Zeitpunkt, an dem sich ein genauer Blick auf den Ausbildungsverlauf lohnt.

Kenntnisprüfung

Was ist die Kenntnisprüfung?

Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung, die sich am Stand der deutschen ärztlichen Ausbildung orientiert. Sie wird bei einer Ärztekammer oder einer vergleichbaren Stelle abgelegt und dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Ein Teil davon ist die Vorstellung eines Patienten. Geprüft werden unter anderem diese Gebiete:

  • Innere Medizin und Chirurgie,
  • Notfallmedizin und klinische Pharmakologie,
  • bildgebende Verfahren und Strahlenschutz,
  • Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung, etwa Aufklärung, Schweigepflicht und Dokumentation.

Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie zweimal wiederholen. Die Prüfung ist anspruchsvoll, und eine gezielte Vorbereitung lohnt sich: Wer bereits in einem deutschen Krankenhaus gearbeitet hat, kennt die Abläufe, die Fachsprache und die Erwartungen der Prüfer deutlich besser. Wer die Prüfung besteht, erhält die Approbation, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sprache

Welche Sprachnachweise sind nötig?

Ohne ausreichende Deutschkenntnisse geht es nicht. Verlangt werden in der Regel zwei Nachweise:

  • ein allgemeines Sprachzertifikat auf dem Niveau B2,
  • die Fachsprachenprüfung der Ärztekammer, in der Arzt-Patienten-Gespräche, Arztbriefe und Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen geprüft werden.

Die Fachsprachenprüfung muss in der Regel vor der Kenntnisprüfung bestanden sein. Planen Sie deshalb früh: Sprachkurse und Prüfungstermine sind oft ausgebucht, und die Wartezeit kann Monate betragen.

Berufserlaubnis

Arbeiten, bis die Approbation da ist

Rechtsanwalt Alexander Mai – Beratung zur Approbation und Berufserlaubnis

Die Zeit bis zur Approbation können Sie unter Umständen schon als Ärztin oder Arzt arbeiten, nämlich mit einer Berufserlaubnis. Sie wird nur auf Antrag erteilt und setzt unter anderem voraus, dass die Ausbildung grundsätzlich als ärztliche Ausbildung anerkannt werden kann und dass die Sprachkenntnisse für die Tätigkeit ausreichen. Typische Merkmale sind:

  • Sie ist befristet und muss verlängert werden. Die Gesamtdauer ist begrenzt.
  • Sie gilt oft nur für eine bestimmte Stelle, etwa in einem Krankenhaus.
  • Sie wird unter Aufsicht ausgeübt, also nicht eigenverantwortlich.
  • Sie kann bei Wegfall der Voraussetzungen widerrufen werden.

Die Berufserlaubnis ist damit eine sinnvolle Vorbereitungszeit: Sie sammeln Erfahrung im deutschen Gesundheitssystem, verbessern Ihre Sprache und bereiten sich auf die Kenntnisprüfung vor. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Approbation parallel weiterverfolgen. Die Erlaubnis ersetzt ihn nicht.

Zuverlässigkeit

Was kann der Approbation noch im Weg stehen?

Auch nach bestandener Prüfung wird die Approbation nur erteilt, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind: Sie dürfen sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, Sie müssen gesundheitlich geeignet sein, und Sie müssen über die nötigen Sprachkenntnisse verfügen. Bei einer Verurteilung wegen einer Straftat kommt es auf Art und Gewicht an. Entscheidend ist die Frage, ob sie einen Bezug zum Arztberuf hat.

Auch eine bereits erteilte Entscheidung ist nicht endgültig: Ein Bescheid kann zurückgenommen oder widerrufen werden, wenn sich zeigt, dass er auf falschen Angaben beruht oder die Voraussetzungen von Anfang an nicht erfüllt waren. Machen Sie deshalb im Antrag vollständige und wahrheitsgemäße Angaben. Sie vermeiden damit späteren Streit.

Checkliste

Typische Fehler im Anerkennungsverfahren

  • Antrag: Unterlagen unvollständig oder unbeglaubigt
  • Studienverlauf nicht nachvollziehbar belegt
  • Falsche Behörde oder falsches Bundesland gewählt
  • Fristen im Bescheid übersehen
  • Anhörungsschreiben nicht beantwortet
  • Antrag zurückgenommen, ohne Gebühren zu bedenken
  • Vorbereitung: Sprachprüfung zu spät geplant
  • Kenntnisprüfung unterschätzt
  • Berufserlaubnis nicht rechtzeitig verlängert
  • Aufsicht und Stellenbindung ignoriert
  • Frühere Bescheide nicht aufbewahrt
  • Rechtsmittel gegen einen Bescheid nicht geprüft

Mein Rat

Den Weg früh planen und Bescheide prüfen lassen

Das Anerkennungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren mit vielen Unterlagen, Fristen und Ermessensspielräumen. Stellen Sie den Antrag sorgfältig und vollständig, planen Sie Sprache und Prüfung früh und nutzen Sie die Berufserlaubnis als Vorbereitungszeit. Erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid oder ein Anhörungsschreiben, lohnt sich eine rechtliche Prüfung: Gegen Bescheide gibt es meist nur kurze Fristen, oft einen Monat. Ich berate und vertrete Ärztinnen und Ärzte gegenüber den Behörden, von der Antragstellung bis zum Widerspruch. Sprechen Sie mich gerne für ein Erstgespräch an.

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