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Ausländische Approbation: Was sich ab 1. November für Ärztinnen und Ärzte ändert

Zum 1. November 2026 ändert sich das Anerkennungsverfahren für Ärztinnen und Ärzte, die ihr Medizinstudium außerhalb der EU abgeschlossen haben. Der Gesetzgeber will die oft jahrelangen Verfahren abkürzen. Für Sie als Betroffene bedeutet das vor allem eines: Sie müssen sich früher und bewusster für einen Weg entscheiden. Dieser Beitrag erklärt, was neu ist, wie Sie den passenden Weg wählen und was Sie jetzt tun sollten. Die Grundlagen zu Approbation, Berufserlaubnis und Sprachnachweisen finden Sie in meinem Beitrag vom Mai.

Das Neue

Was ändert sich zum 1. November?

Bisher war die Reihenfolge fest: Die Behörde verglich zuerst Ihr Studium mit dem deutschen. Nur wenn sie keine Gleichwertigkeit feststellen konnte oder der Nachweis zu aufwendig war, kam die Kenntnisprüfung. Dieser Umweg kostete viele Betroffene Monate bis Jahre, in denen sie nur mit einer befristeten Berufserlaubnis arbeiten konnten.

Das neue Gesetz dreht das um. Wer einen Abschluss aus einem Drittstaat hat, kann künftig sofort die Kenntnisprüfung ablegen. Die Prüfung Ihrer Unterlagen findet nur noch statt, wenn Sie sich dafür entscheiden. Das Gesetz wurde im Juli verkündet, für Ärztinnen und Ärzte gelten die neuen Regeln ab dem 1. November. Für Abschlüsse aus der EU, dem EWR und der Schweiz bleibt es im Kern beim Verfahren der automatischen Anerkennung.

Daneben gibt es zwei praktische Neuerungen. Erstens entscheidet über Ihren Antrag künftig die Behörde des Landes, in dem Sie wohnen. Leben Sie noch im Ausland, ist es das Land, in dem Sie arbeiten möchten. Bisher kam es allein auf das Land der geplanten Tätigkeit an. Zweitens dürfen die Behörden untereinander nachfragen, ob für dieselbe Person schon anderswo ein Verfahren läuft und seit wann. Wer gleichzeitig in mehreren Bundesländern Anträge stellt, muss also damit rechnen, dass das auffällt.

Die Entscheidung

Direkte Kenntnisprüfung oder Gleichwertigkeitsprüfung: Was passt zu mir?

Bisher wurde Ihnen der Weg vorgegeben. Künftig wählen Sie ihn selbst. Beide Wege haben Vor- und Nachteile:

Direkte KenntnisprüfungGleichwertigkeitsprüfung auf Antrag
AblaufSie legen die Prüfung ab, ohne dass vorher Ihr Studium verglichen wird.Die Behörde vergleicht Ihre Ausbildung mit dem deutschen Studium.
VorteilSie sparen den aufwendigen Unterlagenvergleich und wissen früher, woran Sie sind.Ist Ihre Ausbildung gleichwertig, bekommen Sie die Approbation ohne Prüfung.
RisikoSie müssen die Prüfung bestehen. Der Stoff ist breit, die Termine sind je nach Land begrenzt.Das Verfahren ist langwierig. Bei wesentlichen Unterschieden oder Unterlagen, die Sie ohne eigenes Verschulden nicht vollständig vorlegen können, müssen Sie ohnehin die Prüfung ablegen.
Eher geeignet, wennUnterlagen lückenhaft sind, das Studium lange zurückliegt oder Zeit drängt.Ihr Studium gut dokumentiert und nah am deutschen Studium ist.
Gerichtsgebäude mit Säulen: Rechtsfragen rund um die ärztliche Approbation

Wie groß die Chance auf ein Papierverfahren ohne Prüfung ist, zeigt die Statistik: Nach einer Auswertung amtlicher Zahlen für 2023 wurde nur gut jeder fünfte Antrag ohne Auflage beschieden. Wer ohnehin mit einer Prüfung rechnen muss, verliert im Papierverfahren oft nur Zeit. Das ist aber keine Regel für jeden Einzelfall.

Wichtig ist die Frist: Für das Gleichwertigkeitsverfahren können Sie sich nur bis vier Wochen nach Antragstellung entscheiden. Danach bindet Sie diese Entscheidung für das gesamte Verfahren, einen Wechsel gibt es nicht. Die Behörde muss Sie über diese Möglichkeit und die Folgen aufklären. Überlegen Sie sich den Weg trotzdem besser vor dem Antrag.

Sprache

Muss ich die Sprachprüfung jetzt früher ablegen?

Möglicherweise ja. Ausreichende Deutschkenntnisse bleiben Voraussetzung für die Approbation. Bei EU-Abschlüssen muss die Behörde zuerst die Qualifikation prüfen. Für Abschlüsse aus Drittstaaten schreibt das Gesetz dagegen keine Reihenfolge vor, die Behörden können den Sprachnachweis also vorziehen. Die Sprache kann damit zur ersten Hürde werden. Planen Sie die Fachsprachprüfung deshalb früh ein und lassen Sie sich nicht von einem späten Prüfungstermin überraschen. Welche Nachweise gelten, steht in meinem Beitrag zu den Wegen der Approbation.

Übergang

Was gilt für Anträge, die schon laufen?

Für Anträge auf Anerkennung eines Drittstaatenabschlusses, die bis zum 31. Oktober 2026 gestellt worden sind, gilt das bisherige Recht weiter. Ihr Verfahren läuft also so zu Ende, wie Sie es kennen: Die Behörde prüft zuerst die Gleichwertigkeit, die Kenntnisprüfung kommt, wenn diese nicht festgestellt werden kann. Wer erst ab dem 1. November einen Antrag stellt, fällt unter die neuen Regeln. Was das für Sie bedeutet:

  • Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung der Behörde auf.
  • Eine Rücknahme und neue Antragstellung ab dem 1. November führt in das neue Verfahren. Das kann sinnvoll sein, kostet aber Gebühren und Zeit. Lassen Sie sich vorher beraten.
  • Fristen in Schreiben der Behörde beachten. Bei einem ablehnenden Bescheid ist die Frist für den Widerspruch meist kurz, oft nur ein Monat.

Wartezeit

Wird das Verfahren wirklich schneller?

Rechtsanwalt Alexander Mai – Beratung zur Approbation und zum Berufsrecht

Das ist das Ziel, aber verlassen Sie sich nicht darauf. Schon bisher haben viele Behörden die vorgesehene Bearbeitungszeit von vier Monaten deutlich überschritten, nicht zuletzt wegen fehlenden Personals. Das Gesetz selbst nennt keine neuen Fristen, sie sollen in der Approbationsordnung geregelt werden. Eine Regel, nach der Ihr Antrag als genehmigt gilt, wenn die Behörde nicht rechtzeitig entscheidet, enthält es nicht. Prüfungstermine gibt es in manchen Ländern nur halbjährlich. Eine kürzere Antragsprüfung hilft wenig, wenn Sie danach auf einen Prüfungstermin warten. In der Fachliteratur wird außerdem bezweifelt, dass die Reform die lange Verfahrensdauer wirklich behebt.

Bleibt Ihr Antrag lange unbearbeitet, können Sie sich dagegen wehren. Nach einer angemessenen Wartezeit kommt eine Klage wegen Untätigkeit der Behörde in Betracht. Ob und wann das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Bis zur Approbation können Sie mit einer Berufserlaubnis arbeiten, wie in meinem Beitrag vom Mai beschrieben.

Checkliste

Was Sie jetzt tun sollten

  • Vor dem Antrag: Zeugnisse, Studienübersichten und Nachweise vollständig sichern
  • Den Weg bewusst wählen, nicht nach Gewohnheit
  • Sprachnachweis früh planen
  • Zuständige Behörde klären (künftig meist am Wohnort)
  • Eine Stelle mit Berufserlaubnis parallel vorbereiten
  • Im laufenden Verfahren: Aktenzeichen und Fristen notieren
  • Eingangsbestätigung mit dem Antragsdatum aufbewahren
  • Antrag nicht ohne Beratung ändern oder zurücknehmen
  • Bescheide und Schreiben aufbewahren
  • Bei langer Wartezeit rechtliche Schritte prüfen lassen

Mein Rat

Den Weg bewusst wählen, bevor Sie den Antrag stellen

Die neue Wahlmöglichkeit ist eine Chance, aber auch eine Entscheidung, die später schwer zu korrigieren sein kann. Lassen Sie sich vor dem Antrag beraten, welcher Weg bei Ihrer Ausbildung und Ihren Unterlagen am ehesten zum Ziel führt und wie Sie die Zeit bis zur Approbation sinnvoll nutzen. Haben Sie schon einen Antrag gestellt oder einen Bescheid erhalten, prüfe ich mit Ihnen, ob Ihr Verfahren nach altem oder neuem Recht läuft und ob Fristen laufen. Sprechen Sie mich gerne für ein Erstgespräch an.

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