Eine Besonderheit im Vertragsarztrecht

Der Belegarzt

Der Belegarzt – Rechtliche Grundlagen, Abrechnung und Herausforderungen

Der Belegarzt nimmt eine besondere Rolle im deutschen Gesundheitssystem ein. Im Gegensatz zu hauptamtlichen Krankenhausärzten oder niedergelassenen Vertragsärzten kombiniert der Belegarzt beide Tätigkeitsfelder: Er ist als niedergelassener Arzt tätig, kann aber auch stationäre Patienten in einem Krankenhaus behandeln.

Einerseits profitieren Belegärzte von einer flexiblen Berufsausübung als niedergelassene Ärzte, andererseits müssen sie sich an eine Vielzahl von gesetzlichen, vertraglichen und berufsrechtlichen Vorgaben im Krankenhaus halten. Besonders relevant sind dabei Fragen zur vertraglichen Gestaltung mit den Krankenhäuser, zur Abrechnung mit Krankenkassen sowie zu haftungsrechtlichen Risiken.

Als Anwalt für Medizinrecht unterstütze ich Belegärzte und Krankenhäuser bei Vertragsgestaltungen, Abrechnungsfragen und rechtlichen Auseinandersetzungen.


Was ist ein Belegarzt?

Ein Belegarzt ist ein niedergelassener Arzt, der zusätzlich stationäre Patienten in einem Krankenhaus behandelt. Dabei nutzt er Krankenhausinfrastruktur und -personal, bleibt aber weiterhin eigenständig tätig.

Abgrenzung zu anderen ärztlichen Tätigkeiten
  • Belegarzt vs. Vertragsarzt: Vertragsärzte behandeln Patienten in einer eigenen Praxis, Belegärzte können zusätzlich stationäre Patienten in einem Krankenhaus betreuen.
  • Belegarzt vs. Krankenhausarzt: Krankenhausärzte sind angestellt und weisungsgebunden, während Belegärzte freiberuflich tätig bleiben.
  • Belegarzt vs. Honorararzt: Honorarärzte arbeiten meist auf selbstständiger Basis für Krankenhäuser, ohne dort eigene Patienten aufzunehmen.

Belegärzte kommen häufig aus den Fachrichtungen Gynäkologie, Orthopädie, HNO, Augenheilkunde oder Urologie, da hier operative Eingriffe im stationären Bereich notwendig sein können.


Rechtliche Grundlagen der Belegarzttätigkeit

Die Tätigkeit des Belegarztes ist rechtlich in mehreren Vorschriften geregelt:

  • § 121 SGB V: Regelt die Teilnahme von Belegärzten an der vertragsärztlichen Versorgung.
  • Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä): Definiert berufsrechtliche Pflichten.
  • Krankenhausgesetze der Bundesländer: Legen die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Belegärzten fest.
  • Belegarztverträge mit Krankenhäusern: Individuelle Vereinbarungen über die Nutzung von Krankenhausressourcen.

Belegärzte benötigen eine vertragliche Vereinbarung mit einem Krankenhaus, die die genauen Rechte und Pflichten regelt.


Voraussetzungen für die Belegarzttätigkeit

  • ✔ Vertragsarztsitz erforderlich: Belegärzte müssen eine kassenärztliche Zulassung besitzen.
  • ✔ Kooperationsvertrag mit einem Krankenhaus: Die Zusammenarbeit muss vertraglich geregelt sein.
  • ✔ Fachliche Qualifikation: Belegärzte müssen für die stationäre Behandlung ihrer Patienten qualifiziert sein.
  • ✔ Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV): Die KV muss die Belegarzttätigkeit genehmigen.

⚠ Wichtig: Ohne diese Voraussetzungen ist eine Abrechnung mit den Krankenkassen nicht möglich!





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Vertragsgestaltung für Belegärzte

Ein gut ausgearbeiteter Belegarztvertrag ist essenziell, um Streitigkeiten zwischen Arzt und Krankenhaus zu vermeiden.

Wichtige Vertragsinhalte
  1. Nutzung der Krankenhausinfrastruktur
    • Nutzung von OP-Sälen, Laboren und diagnostischen Geräten
    • Personalgestellung durch das Krankenhaus
  2. Haftungsfragen und Versicherungen
    • Abgrenzung der Haftung zwischen Belegarzt und Krankenhaus
    • Verpflichtung zur Berufshaftpflichtversicherung
  3. Vergütungs- und Abrechnungsmodalitäten
    • Aufteilung der Vergütungen zwischen Belegarzt und Krankenhaus
    • Regelung zur Privatliquidation von Wahlleistungen
  4. Dauer und Kündigungsmodalitäten
    • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
    • Regelungen zur Vertragsbeendigung (z. B. Ruhestand, Umzug)

💡 Tipp: Eine anwaltliche Prüfung des Belegarztvertrags kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden!


Abrechnung als Belegarzt – Vergütungssysteme und Honorare

  • Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse: EBM-basiert, über KV, stationäre Behandlung nach Pauschalen.
  • Abrechnung mit Privatpatienten: GOÄ-basiert, Privatliquidation möglich, höhere Vergütungen.
  • Kooperation mit Krankenhäusern: Direktvergütung oder individuelle Honorarvereinbarungen.

⚠ Herausforderung: Abrechnungsprüfungen durch die KV oder Krankenkassen können zu Honorarkürzungen oder Rückforderungen führen.


Haftungsrisiken für Belegärzte

  • Haftung für Behandlungsfehler
  • Organisations- und Dokumentationspflicht
  • Haftung für Krankenhauspersonal

💡 Tipp: Eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung für Belegärzte ist unerlässlich!


Fazit: Rechtliche Beratung für Belegärzte ist essenziell

Die Tätigkeit als Belegarzt bietet große Chancen, aber auch rechtliche Herausforderungen. Ärzte sollten auf eine klare Vertragsgestaltung, eine rechtssichere Abrechnung und eine umfassende Absicherung achten.

  • ✔ Belegarztverträge sollten anwaltlich geprüft werden.
  • ✔ Die Abrechnung muss korrekt erfolgen.
  • ✔ Eine gute Versicherung schützt vor Haftungsrisiken.

Benötigen Sie rechtliche Beratung? Ich unterstütze Sie bei Vertragsgestaltung, Abrechnungsfragen und rechtlichen Streitigkeiten! Nehmen Sie Kontakt auf.