Gebühren- und Vergütungsrecht

Bei Honorarbescheiden, Regressen und Abrechnungsprüfungen vertrete ich Ihre Interessen gegenüber Krankenkassen, KV und Sozialgerichten.

Ihr Rechtsgebiet im Überblick

Das ärztliche Gebühren- und Vergütungsrecht

Ich berate bundesweit Praxen und MVZ in Verfahren der Abrechnungsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie bei Regressforderungen und in der Plausibilitätsprüfung. Streitige Fragen zu KV-Abrechnung, RLV/QZV und Honorarverteilungsmaßstab kläre ich für Sie mit der KV.

Ausgangspunkt für die Vergütung in der ambulanten Versorgung ist die vertragsärztliche Vergütung (EBM) und die privatärztliche Vergütung (GOÄ/GOZ) – mein Beratungsansatz als Anwalt für Medizinrecht.

Portrait von Rechtsanwalt Alexander Mai

Leistungen im Überblick

Meine medizinrechtlichen Leistungen für Ihre ärztliche Abrechnung im Überblick:

  • Anwaltliche Vertretung im Prozess- und Verwaltungsverfahren
  • Beratung bei Abrechnungsfragen
  • Widersprüche gegen Abrechnungs- und Honorarbescheide
  • Erhöhung und Anpassung des Regelleistungsvolumens (RLV)
  • Plausibilitätsprüfungen, Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide
  • Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
  • Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
  • Prüfung von Wahlleistungsvereinbarungen
  • Erstellen von Vergütungsvereinbarungen
  • Verfahren bei den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen

Prüfung und Widerspruch

Fehler in Honorarbescheiden kosten Sie Geld

Honorarbescheide sind oft unübersichtlich gestaltet, eine sorgfältige Prüfung im Praxisalltag kaum möglich. Fehler bleiben dabei häufig unbemerkt. Ich prüfe, ob in Ihrem Bescheid alle abrechenbaren Leistungen aufgenommen und korrekt vergütet wurden.

Erlässt die Krankenkasse einen fehlerhaften Bescheid, haben Sie das Recht auf Widerspruch bis hin zur Klage – ich begleite Sie durch das Verfahren vor den Widerspruchsausschüssen und Sozialgerichten.

Plausibilität und Wirtschaftlichkeit

Sicher durch Prüfverfahren der KV

Vertragsärzte, -zahnärzte und -therapeuten sind zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Krankenkassen prüfen, ob verordnete Leistungen wirtschaftlich waren, und kürzen gegebenenfalls Honorare – ich vertrete Sie in Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen gegenüber der KV.

Bei Rückforderungsbescheiden und Regressverfahren prüfe ich Strategien und mache, wo möglich, Praxisbesonderheiten geltend, um einem Regress zu entgehen.

Besprechungstisch für ein Beratungsgespräch