Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover: Ärztliches Vergütungsrecht

Vertragsarztrecht

Das ärztliche Gebühren- und Vergütungsrecht

Rechtsanwalt Alexander Mai

Ich berate bundesweit Praxen und MVZ in Verfahren der Abrechnungsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie bei einer Regressforderung und in der Plausibilitätsprüfung. Streitige Fragen zu den Themen KV Abrechnung, RLV/QZV und Honorarverteilungsmaßstab kläre ich für Sie mit der KV. Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber den Prüfinstanzen und übernehme die Kommunikation mit den Behörden und Sozialgerichten.

Ich unterstütze Sie im Bereich des Gebühren- und Vergütungsrecht unter Anderem bei folgenden Themen:

Die Vergütung von ärztlichen Leistungen ist ein zentrales Thema für alle Beteiligten im Gesundheitswesen: Ärzte, zahnärzte und Therapeuten sind als Unternehmer darauf angewiesen, Ihre Praxis rentabel zu führen. Für die Krankenkassun und Kassenärztlichen Vereinigungen ist es ein Kostenfaktor. Ausgangspunkt für die Vergütung in der ambulanten Versorgung ist die vertragsärztliche Vergütung (EBM) und die privatärztliche Vergütung (GOÄ/ GOZ), meinem Beratungsansatz als Anwalt.

Bild von mai rechtsanwalt

Meine medizinrechtlichen Leistungen für Ihre ärztliche Abrechnung im Überblick:

  • Anwaltliche Vertretung im Prozess und Verfaltungsverfahren
  • Beratung bei Abrechnungsfragen
  • Widersprüche gegen Abrechnungs-/Honorarbescheide
  • Erhöhung/Anpassung Regelleistungsvolumen (RLV)
  • Plausibilitätsprüfungen/Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide
  • Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
  • Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
  • Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
  • Prüfung von Wahlleistungsvereinbarungen
  • Erstellen von Vergütungsvereinbarungen
  • Verfahren bei den Kassenärztlichen und Kassenzahärztlichen Vereinigungen
  • Gesellschafterstreit





Spezielle Themen auf dem Gebiet des Vergütungsrechts (EBM und GOÄ), hier insbesondere die rechtssichere Gestaltung von Wahlleistungs- und Vergütungsvereinbarungen für Krankenhäuser und Ärzte sowie die Problematik der persönlichen Leistungserbringung liquidationsberechtigter Ärzte, sind traditionell Gegenstand meiner Beratungstätigkeit als Rechtsanwalt für Medizinrecht.

Briefkopf von mai rechtsanwalt
Prüfung von Honorarbescheiden

Honorarbescheide sind oftmals unübersichtlich kompliziert gestaltet. Eine sorgfältige Prüfung ist daher im Praxisalltag kaum möglich. Fehler im Honorarbescheid bleiben dabei übersehen und kosten Sie Geld. Gleichzeitig hat die wirtschaftliche Bedeutung privat(zahn)ärztlicher Einnahmen nach GOÄ / GOZ für eine erfolgreiche ambulante Berufsausübung kontinuierlich zugenommen.


Honorarbescheide der Krankenkassen sind daher Fehleranfällig. Solche Fehler können Sie bares Geld kosten. Als Anwalt für Medizinrecht prüfe ich, ob in Ihrem Honorarbescheid alle abrechenbaren Leistungen aufgenommen und wirtschaftlich korrekt vergütet wurde.

Widersprüche gegen Honorarbescheide

Erlässt die Krankenkasse und die Kassenärztliche Vereinigung einen fehlerhaften Honorarbescheid haben Sie das Recht, einen förmlichen Widerspruch zu erheben, bishin zur Klage. Verfahren vor den Widerspruchsausschüssen und den Sozialgerichten gehören zu meinen selbstverständlichen anwaltlichen Leistungen.


Gerne helfe ich als Anwalt für Medizinrecht Ihnen dabei, sich durch das Labyrinth der verschiedenen Prüfarten und Prüfgremien zu bewegen.

Abrechnung mit privater Krankenkasse

Im Rahmen der privatärztlichen Abrechnung sind die nicht minder komplizierten Vorgaben der GOÄ zur ordnungsgemäßen Rechnungsstellung zu beachten. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die persönliche Leistungserbringung und Delegation, Steigerungsfaktoren, Analogziffern und die korrekte Abrechnung von Auslagen.


Rügt die Private Krankenversicherung eine Abrechnungsziffer bleibt dem Arzt nur übrig, den Patienten auf Zahlung zu verklagen. Um das Arzt-Patienten-Verhältnis nicht zu belasten, ist ein gerichtliches Vorgehen gegen die PKV zielführender, zumal die PKV finanziell besser ausgestattet ist. Hierzu bedarf es lediglich der Zustimmung des Patienten. Als Anwalt übernehme ich die erforderliche Korrespondenz mit der Privatversicherung und setze Ihre wirtschaftlichen Interessen vor Gericht durch.

Abrechnungsprüfung und -optimierung

Eine wirtschaftlich sinnvolle EBM-Abrechnung setzt eine vollständige und präzise Dokumentation voraus, da nur korrekt erfasste Leistungen rechtssicher abgerechnet werden können. Ärztinnen und Ärzte sollten regelmäßig prüfen, welche Zusatzpauschalen neben den Grundpauschalen abrechenbar sind, insbesondere in den Bereichen Labor, Funktionsdiagnostik und apparative Leistungen. Die Teilnahme an HZV-Verträgen kann zu höheren Honoraren führen, erfordert jedoch die Beachtung spezieller Ziffernkränze. Unterstützend wirken Praxissoftwares wie Tomedo oder Medistar, die auf abrechenbare, aber häufig übersehene Leistungen hinweisen.


Die GOÄ bietet im Vergleich zum EBM größere Spielräume, insbesondere durch den Steigerungsfaktor, der bei erhöhtem Aufwand bis zum 3,5-fachen Satz möglich ist und ab dem 2,3-fachen begründet werden muss. Beratungsleistungen sollten korrekt differenziert werden, da längere oder besonders intensive Gespräche deutlich höher vergütet werden können als Standardberatungen. Steigerungen sind stets individuell und nachvollziehbar zu begründen, etwa mit erhöhtem Zeitaufwand oder besonderen Umständen. Zusätzlich sollten IGeL-Leistungen klar identifiziert und vorab schriftlich als Selbstzahlerleistungen vereinbart werden, um Honorarrisiken zu vermeiden.

Kern meiner anwaltlichen Tätigkeit ist daher im Kostenrecht die Prüfung der Abrechnung, ob sie den Vorgaben des Honorarverteilungsmaßstabes entspricht und rate, wenn sinnvoll, zur Durchführung eines Widerspruchsverfahrens. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Kassen(zahn-)ärztliche Vereinigung die Vorgaben des EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) oder BEMA-Z (Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen) richtig angewendet hat. Ergänzend prüfe ich, ob arztindividuelle Budgetgrenzen (Individualbudgets/Regelleistungsvolumina/qualitätsbezogene Zusatzvolumina) zutreffend ermittelt und berechnet worden sind.

Bild von mai rechtsanwalt vor dem Amtsgericht Hannover
Beratung GOÄ/ GOZ und EBM

Insbesondere Vertragsärzte müssen sich mit einer Vielzahl an Budgets auskennen. Denn die Honorarberechnung und -verteilung im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit folgt in Deutschland einem komplexen System. Neben den Leistungskatalogen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) seien hier z. B. Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), budgetierte Leistungen, qualitätsgebundene Zusatzvolumina und Jungarztregelung oder extrabudgetäre Leistungen genannt.


Die GOÄ stellt hohe Anforderungen an die zu erstellenden Privatliquidationen, die nicht nur Konsequenzen für die Kostenerstattung haben: Die Abrechnung bezogener Laborleistungen war bereits Gegenstand strafgerichtlicher Entscheidungen des Bundesgerichtshofs; eine falsche Abrechnung von Auslagen und Materialien oder die Nichtweitergabe von Rabatten kann ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen haben.


Gerne helfen ich Ihnen anwaltlich mit allen wichtigen Informationen rund um die Themen Abrechnung nach EBM und GOÄ sowie die damit verbundenen rechtlichen Grundlagen im Medizinrecht.

Plausiblitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung

Vertragsärzte, -zahnärzte und -therapeuten sind zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Die vom Vertragsarzt zulasten der Krankenkassen verordneten Leistungen – insbesondere Arzneimittel – müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Krankenkassen prüfen, ob die verordneten Maßnahmen wirtschaftlich waren und kürzen ggf. Honorare. Ich vertrete Sie anwaltlich sowohl in Wirtschaftlichkeits- als auch Plausibilitätsprüfungen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, gegebenenfalls auch im Klageverfahren vor den Sozialgerichten.


Kommt es zu einer solchen Prüfung durch die Abrechnungsbehörde berate ich Sie anwaltlich zu Ihren Rechten und Pflichten. Insbesondere erstelle ich die notwendigen Stellungnahmen und führe ggf. Widerspruchs- und Klageverfahren.

Rückforderungsbescheide und Regressverfahren

Bei falschen Abrechnungen zu Lasten der KV drohen für den Praxisbetrieb und die (vertrags-)ärztliche Zulassung schwerwiegende Folgen. Aufgrund von Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren (Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Sprechstundenbedarf) und Plausibilitätsprüfungsverfahren, aber auch bei fehlenden Fortbildungsnachweisen, kann es zu empfindlichen Regressen, Honorarrückforderungen und daneben zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen kommen. Auch fehlerhafte Abrechnungs- oder Honorarbescheide können Verfahren gegenüber der KV erforderlich machen. Es droht der Entzug der Zulassung oder eine strafrechtliche Verfolgung wegen Abrechnungsbetruges.


Bei Rückforderungsbescheiden und Regressverfahren unterstütze ich Sie als Anwalt für Medizinrecht,und prüfe etwaige Strategien. Die Chancen in einem Regressverfahren sind nicht von vorneherein schlecht. Mit einer sorgfältigen Begründung können oft Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden, die z.B. die Arzneimittelkosten um die wenigen Prozentpunkte drücken, die notwendig sind, um einem Regress zu entgehen.

Qualifizierte Rechtsberatung ist in dem wirtschaftlich bedeutsamen Medizinrecht daher unerlässlich. Verlassen Sie sich auf die Expertise von Rechtsanwalt Alexander Mai, Ihrem Anwalt für Medizinrecht, bundesweit tätig für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten.

Für Fragen und rechtliche Anliegen nehmen Sie Kontakt auf.