Krankenhausrecht
Für die sektorübergreifende Versorgung stehe ich Krankenhäusern und Ärzten gleichermaßen anwaltlich beratend zur Seite.
Ihr Rechtsgebiet im Überblick
Verknüpfung des ambulanten und stationären Sektors
Trotz der strikten Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung besteht aufgrund moderner Arbeitsverhältnisse und medizinischen Fortschritts die wirtschaftliche Notwendigkeit, auch im Krankenhausbetrieb ambulante Leistungen anzubieten.
Ich berate als Anwalt für Krankenhausrecht ambulante und stationäre Ärzte und Einrichtungen, die an der vertragsärztlichen Versorgung sektorübergreifend partizipieren wollen – ein Teilgebiet des Medizinrechts.
Leistungen im Überblick
Meine krankenhausrechtlichen Leistungen für Ihre sektorübergreifende Kooperation im Überblick:
- Belegarztvereinbarungen
- Vertragsgestaltung für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten
- Kooperationsverträge ambulanter Ärzte und Krankenhäuser
- Anwaltliche Vertretung im Prozess- und Verwaltungsverfahren
- Institutsermächtigungen
- Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
- Konsiliarärzte, Chefärzte und Honorarärzte
- Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung
- Krankenhaus-MVZ
- Persönliche Ermächtigung von Krankenhausärzten
- Abwehr haftungsrechtlicher Ansprüche
Ermächtigung und Krankenhaus-MVZ
Ambulante Teilhabe für Krankenhausärzte
Ein ermächtigter Arzt darf gesetzlich versicherte Patienten ambulant behandeln, obwohl er keine eigene Vertragsarztpraxis besitzt. Bei Problemen mit der Zulassung, dem Umfang der Ermächtigung oder drohenden Rückforderungen setze ich mich für Sie ein.
Auch als möglicher MVZ-Träger kann ein zugelassenes Krankenhaus unmittelbar an der ambulanten Versorgung teilnehmen – ich berate Sie zu den Gestaltungsoptionen.
Belegärzte und Kooperationen
Sektorübergreifende Zusammenarbeit gestalten
Belegärzte behandeln ihre Patienten sowohl ambulant in der Praxis als auch stationär im Krankenhaus. Ich berate zu den belegärztlichen Optionen, führe Verhandlungen und stelle die erforderlichen Anträge bei der Kassenärztlichen Vereinigung.
Für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) und weitere Kooperationsverträge mit ambulanten Leistungserbringern entwerfe ich die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Konzepte und Verträge.