Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover: Wettbewerbsrecht für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten
Medizinwirtschaftsrecht
Wettbewerbsrecht für Ärzte und Gesundheitsunternehmen
Rechtsanwalt Alexander Mai
Auch im Gesundheitsmarkt gilt das Wettbewerbsrecht. Ein fairer Wettbewerb ist grundlegend, um sowohl Konkurrenten als auch Verbraucher vor unlauteren Methoden zu bewahren. Das Wettbewerbsrecht regelt die Einhaltung der für die Leistungserbringer und ihren Berufsgruppen gleichermaßen geltenden Wettbewerbsbedingungen. Irreführende Werbung sowie unfaire Geschäftspraktiken werden sind rechtswidrig, sodass gleiche Voraussetzungen für alle Markteilnehmer gewährleistet werden. Im Gesundheitsbereich gelten dabei einige medizinrechtliche Besonderheiten.
Ich unterstütze Sie im Bereich des Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts im Gesundheitsmarkt bspw. bei folgenden Themen:
Verstärkt werden deshalb Verstöße gegen gesundheitsmarktspezifische Verhaltensregelungen mit denen sich Leistungserbringer (rechtswidrige) Wettbewerbsvorteile verschaffen möchten, zwischen Konkurrenten oder durch Wettbewerbsverbände abgemahnt und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Ich berate Leistungserbringer bzw. Ärzte, sowie Apotheker, Therapeuten und Medizinunternehmer aus allen Branchen im Gesundheitswesen zu wettbwerbsrechtlichen Problemen. Als Anwalt im Medizinrecht biete ich für Angehörige der Heilberufeindivduelle Lösungen für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten, die wettbewerbsrechtskonforme Gestaltung von Konzepten und Werbevorhaben. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung, und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen finden. Nehmen Sie Kontakt auf.
Unlauteres Verhalten vermeiden – rechtliche Beratung für fairen Gesundheitsmarkt
Wird Ihnen unberechtigterweise vorgeworfen Wettbewerbsverstöße begangen zu haben und haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten? Sind Sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert worden? Haben Sie eine einstweilige Verfügung erhalten und müssen sich dagegen wehren? Oder sind Sie der Ansicht, dass sich ein konkurrierendes Gesundheitsunternehmen wettbewerbswidrig verhält?
Was ist Medizinrecht für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten?
Das Medizinrecht berührt als Querschnittsgebiet alle wesentlichen Rechtsbereiche – von der privatrechtlichen Vertragsgestaltung über das Haftungsrecht bis hin zu den öffentlich-rechtlichen berufs-, sozial- und strafrechtlichen Aspekten der medizinischen Tätigkeit. Es umfasst die Rechtsbeziehungen und Haftungsansprüche zwischen Ärzten und Patienten als auch zwischen Ärzten untereinander. Es regelt die Approbation eines Arztes sowie die Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung und beinhaltet daher auch die dazugehörige vertragliche Gestaltung.
Welche Vertragsarten sind im Medizinrecht relevant?
Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sind auf Verträge angewiesen. Im Medizinrecht spielen verschiedene Vertragsarten eine Rolle, darunter Gesellschaftsverträge (z.B. bei Gründung von Einzelpraxen, Praxisgemeinschaften, BAG und MVZ), Praxiskaufverträge, Arbeitsverträge (einschließlich Verträge für GmbH-Geschäftsführer) und Verträge im Zusammenhang mit der Praxisnachfolge und Praxisübergabe.
Solche Verträge zu gestalten, ist mein maßgeblicher Schwerpunkt. Es gilt, Ihre Ziele und Entwicklungsabsichten rechtlich abzubilden. Als Anwalt für Medizinrecht berate ich Sie und Ihre Praxis zu den verschiedenen Vertragsoptionen, gestalte die Vertragsentwürfe und informiehre Sie zu den spezifischen vertraglichen Besonderheiten.
Was ist Medizinrecht für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten?
Das Medizinrecht berührt als Querschnittsgebiet alle wesentlichen Rechtsbereiche – von der privatrechtlichen Vertragsgestaltung über das Haftungsrecht bis hin zu den öffentlich-rechtlichen berufs-, sozial- und strafrechtlichen Aspekten der medizinischen Tätigkeit. Es umfasst die Rechtsbeziehungen und Haftungsansprüche zwischen Ärzten und Patienten als auch zwischen Ärzten untereinander. Es regelt die Approbation eines Arztes sowie die Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung und beinhaltet daher auch die dazugehörige vertragliche Gestaltung.
Was ist Medizinrecht für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten?
Das Medizinrecht berührt als Querschnittsgebiet alle wesentlichen Rechtsbereiche – von der privatrechtlichen Vertragsgestaltung über das Haftungsrecht bis hin zu den öffentlich-rechtlichen berufs-, sozial- und strafrechtlichen Aspekten der medizinischen Tätigkeit. Es umfasst die Rechtsbeziehungen und Haftungsansprüche zwischen Ärzten und Patienten als auch zwischen Ärzten untereinander. Es regelt die Approbation eines Arztes sowie die Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung und beinhaltet daher auch die dazugehörige vertragliche Gestaltung.
Welche Vertragsarten sind im Medizinrecht relevant?
Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sind auf Verträge angewiesen. Im Medizinrecht spielen verschiedene Vertragsarten eine Rolle, darunter Gesellschaftsverträge (z.B. bei Gründung von Einzelpraxen, Praxisgemeinschaften, BAG und MVZ), Praxiskaufverträge, Arbeitsverträge (einschließlich Verträge für GmbH-Geschäftsführer) und Verträge im Zusammenhang mit der Praxisnachfolge und Praxisübergabe.
Solche Verträge zu gestalten, ist mein maßgeblicher Schwerpunkt. Es gilt, Ihre Ziele und Entwicklungsabsichten rechtlich abzubilden. Als Anwalt für Medizinrecht berate ich Sie und Ihre Praxis zu den verschiedenen Vertragsoptionen, gestalte die Vertragsentwürfe und informiehre Sie zu den spezifischen vertraglichen Besonderheiten.
Was ist Medizinrecht für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten?
Das Medizinrecht berührt als Querschnittsgebiet alle wesentlichen Rechtsbereiche – von der privatrechtlichen Vertragsgestaltung über das Haftungsrecht bis hin zu den öffentlich-rechtlichen berufs-, sozial- und strafrechtlichen Aspekten der medizinischen Tätigkeit. Es umfasst die Rechtsbeziehungen und Haftungsansprüche zwischen Ärzten und Patienten als auch zwischen Ärzten untereinander. Es regelt die Approbation eines Arztes sowie die Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung und beinhaltet daher auch die dazugehörige vertragliche Gestaltung.
Als Rechtsanwalt prüfe ich die Rechtmäßigkeit von Wettbewerbshandlungen, berate Sie zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche und erarbeite für Sie die optimale Handlungsstrategie.Ich unterstütze Sie sowohl bei der Erstellung und Beantwortung von Abmahnungen als auch bei der Formulierung interessengerechter Unterlassungserklärungen. Notfalls vertrete ich Sie auch in einem möglicherweise anschließenden einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptverfahren.
Meine medizinrechtlichen Leistungen für Ihre ärztliche Abrechnung im Überblick:
- Anwaltliche Vertretung im Prozess und Verfaltungsverfahren
- Vertragsgestaltung für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten
- Gewinnverteilung innerhalb der BAG
- Abrechnung der BAG und Honorarverteilung
- Verkauf und Erben von Geschäftsanteilen der BAG
- Gesellschafterversammlungen
- Gesellschaftsrecht für Ärzte und Zahnärzte
- Gründung und Auseinandersetzung der ärztlichen Gemeinschaftspraxis
- Praxisnachfolge, Praxisverkauf, Praxiskauf
- Geschäftsführerbefugnisse der Gesellschaft
- Verfahren bei den Kassenärztlichen und Kassenzahärztlichen Vereinigungen
- Gesellschafterstreit
Good to know:
Was ist Medizinrecht für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten?
Das Medizinrecht berührt als Querschnittsgebiet alle wesentlichen Rechtsbereiche – von der privatrechtlichen Vertragsgestaltung über das Haftungsrecht bis hin zu den öffentlich-rechtlichen berufs-, sozial- und strafrechtlichen Aspekten der medizinischen Tätigkeit. Es umfasst die Rechtsbeziehungen und Haftungsansprüche zwischen Ärzten und Patienten als auch zwischen Ärzten untereinander. Es regelt die Approbation eines Arztes sowie die Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung und beinhaltet daher auch die dazugehörige vertragliche Gestaltung.
Welche Vertragsarten sind im Medizinrecht relevant?
Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sind auf Verträge angewiesen. Im Medizinrecht spielen verschiedene Vertragsarten eine Rolle, darunter Gesellschaftsverträge (z.B. bei Gründung von Einzelpraxen, Praxisgemeinschaften, BAG und MVZ), Praxiskaufverträge, Arbeitsverträge (einschließlich Verträge für GmbH-Geschäftsführer) und Verträge im Zusammenhang mit der Praxisnachfolge und Praxisübergabe.
Solche Verträge zu gestalten, ist mein maßgeblicher Schwerpunkt. Es gilt, Ihre Ziele und Entwicklungsabsichten rechtlich abzubilden. Als Anwalt für Medizinrecht berate ich Sie und Ihre Praxis zu den verschiedenen Vertragsoptionen, gestalte die Vertragsentwürfe und informiehre Sie zu den spezifischen vertraglichen Besonderheiten.
Was ist ein Vertragsarztsitz? Wie bekomme ich eine Kassenzulassung?
Die Vergabe von Vertragsarztsitzen richtet sich nach der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). In überversorgten Gebieten ist in der Regel nur eine Nachbesetzung möglich. Daneben kann in begründeten Fällen eine Sonderbedarfszulassung beantragt werden, etwa wenn ein besonderer Versorgungsbedarf nachgewiesen wird.
Als Anwalt für Vertragsarztrecht prüfe ich die Erfolgsaussichten einer Zulassung oder Nachbesetzung und unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Interessen im Rahmen von Mitbewerber- oder Konkurrentenverfahren.
Wie kann ich meine Arztpraxis verkaufen? Wie läuft ein Nachbesetzungsverfahren ab?
Für die Praxisnachfolge ist einerseits ein zivilrechtlicher Kaufvertrag über die Arztkraxis notwendig, andererseits eine Nachbesetzung des Versorgungsauftrages mit dem vertragsärztlichen Nachfolger durch die Kassenärztliche Vereinigung. Erfolgt das Eine ohne das Andere droht ein Scheitern der Nachfolge, mit wirtschaftlich gravierenden Folgen.
Im gemeinsamen Gespräch gehe Ich die unterschiedlichen Konzepte mit Ihnen durch und bringen Sie mit den für Sie passenden Interessenten zusammen. Ob Arzt, Zahnarzt oder Investor.
Wie kann ein Anwalt für Medizinrecht helfen?
Sie profitieren von einer qualitativ hochwertigen Beratung, die Ihnen rechtliche Sicherheit für Sie, Ihre Interessen und Ihre Praxis gewährleistet. Ich setze mich für Sie ein bei:
- Führen von Vertragsverhandlungen
- Erstellung Vertragsentwurf
- Auseinandersetzung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
- Beratung im Fall von Gesellschafterstreitigkeiten
- Gründung und Nachfolge
- Klageverfahren vor Gericht
Durch eine sorgfältige Gestaltung Ihrer Prozesse lassen sich nicht nur Abmahnungen vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Patienten, Klienten und Kunden langfristig stärken. Qualifizierte Rechtsberatung ist in dem wirtschaftlich bedeutsamen Medizinrecht daher unerlässlich. Verlassen Sie sich auf die Expertise von Rechtsanwalt Alexander Mai, Ihrem Anwalt für Medizinrecht, bundesweit tätig für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten.
Für Fragen und rechtliche Anliegen nehmen Sie Kontakt auf.