Medizinwirtschaftsrecht
Wettbewerbsrecht für Ärzte und Gesundheitsunternehmen
Konkurrenzschutz, Werbung und Abmahnung
Auch im Gesundheitsmarkt gilt das Wettbewerbsrecht. Ein fairer Wettbewerb ist grundlegend, um sowohl Konkurrenten als auch Verbraucher vor unlauteren Methoden zu bewahren. Das Wettbewerbsrecht regelt die Einhaltung der für die Leistungserbringer und ihren Berufsgruppen gleichermaßen geltenden Wettbewerbsbedingungen. Irreführende Werbung sowie unfaire Geschäftspraktiken werden sind rechtswidrig, sodass gleiche Voraussetzungen für alle Markteilnehmer gewährleistet werden. Im Gesundheitsbereich gelten dabei einige medizinrechtliche Besonderheiten.
Verstärkt werden deshalb Verstöße gegen gesundheitsmarktspezifische Verhaltensregelungen mit denen sich Leistungserbringer (rechtswidrige) Wettbewerbsvorteile verschaffen möchten, zwischen Konkurrenten oder durch Wettbewerbsverbände abgemahnt und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Ich unterstütze Sie im Bereich des Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts im Gesundheitsmarkt bspw. bei folgenden Themen:
- Abmahnung und Unterlassungserklärung
- Werbung und Marketing
- Aquise von Patienten und Mitarbeitern
- Klageverfahren wegen Unterlassung und Schadensersatz
- Prävention
- Außergerichtliche Einigung
Ihre Rechte im Überblick
Ich berate Leistungserbringer bzw. Ärzte, sowie Apotheker, Therapeuten und Medizinunternehmer aus allen Branchen im Gesundheitswesen zu wettbwerbsrechtlichen Problemen. Als Anwalt im Medizinrecht biete ich für Angehörige der Heilberufeindivduelle Lösungen für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten, die wettbewerbsrechtskonforme Gestaltung von Konzepten und Werbevorhaben. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung, und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen finden. Nehmen Sie Kontakt auf.
Unlauteres Verhalten vermeiden – rechtliche Beratung für fairen Gesundheitsmarkt
Wird Ihnen unberechtigterweise vorgeworfen Wettbewerbsverstöße begangen zu haben und haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten? Sind Sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert worden? Haben Sie eine einstweilige Verfügung erhalten und müssen sich dagegen wehren? Oder sind Sie der Ansicht, dass sich ein konkurrierendes Gesundheitsunternehmen wettbewerbswidrig verhält?
Als Rechtsanwalt prüfe ich die Rechtmäßigkeit von Wettbewerbshandlungen, berate Sie zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche und erarbeite für Sie die optimale Handlungsstrategie.Ich unterstütze Sie sowohl bei der Erstellung und Beantwortung von Abmahnungen als auch bei der Formulierung interessengerechter Unterlassungserklärungen. Notfalls vertrete ich Sie auch in einem möglicherweise anschließenden einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptverfahren.
Durch eine sorgfältige Gestaltung Ihrer Prozesse lassen sich nicht nur Abmahnungen vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Patienten, Klienten und Kunden langfristig stärken.
Benötigen Sie rechtliche Beratung bei zum Konkurrenzschutz oder haben eine Abmahnung erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf.