Wettbewerbsrecht im Gesundheitswesen
Von der Abmahnung bis zur Werbestrategie – ich sorge für fairen Wettbewerb und rechtssichere Außendarstellung Ihrer Praxis.
Ihr Rechtsgebiet im Überblick
Fairen Wettbewerb gestalten
Auch im Gesundheitsmarkt gilt das Wettbewerbsrecht. Ein fairer Wettbewerb ist grundlegend, um Konkurrenten und Verbraucher vor unlauteren Methoden zu bewahren – irreführende Werbung und unfaire Geschäftspraktiken sind rechtswidrig.
Als Anwalt im Medizinrecht biete ich für Angehörige der Heilberufe individuelle Lösungen für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten sowie die konforme Gestaltung von Werbevorhaben.
Leistungen im Überblick
Meine medizinrechtlichen Leistungen im Wettbewerbsrecht im Überblick:
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen prüfen und abwehren
- Wettbewerbsverbot bewerten
- Wettbewerbsverstoß prüfen
- Beratung bei Werbemaßnahmen
- Abmahnen der Konkurrenz bei wettbewerbswidrigem Verhalten
- Verteidigung gegen Abmahnungen der Konkurrenz
- Vertretung vor Gericht
- Prüfung Ihrer Internetseite unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten
Abmahnung und Unterlassungserklärung
Besonnen auf eine Abmahnung reagieren
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung trifft Ärzte häufig unerwartet – etwa wegen irreführender Werbung oder unzulässiger Rabattaktionen. Mit Ihrer Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich unter Umständen zu erheblichen Vertragsstrafen.
Ich prüfe die Berechtigung der Abmahnung und formuliere bei Bedarf eine modifizierte Unterlassungserklärung, die Ihre Interessen wahrt und Risiken begrenzt.
Werbung und Prävention
Rechtssicher werben statt riskieren
Die Akquise von Patienten und Mitarbeitern unterliegt besonderen rechtlichen Grenzen nach Heilmittelwerbegesetz und UWG. Ich prüfe Werbeauftritte, Recruiting-Strategien und Kommunikationsmaßnahmen auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit.
Vorausschauend prüfe ich Ihre Website, Social-Media-Auftritte und Praxisschilder, damit Ihre Praxis vor Abmahnungen, Bußgeldern und Reputationsschäden geschützt bleibt.