Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover: Wettbewerbsrecht für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten

Medizinwirtschaftsrecht

Fairen Wettbewerb gestalten

Rechtsanwalt Alexander Mai

Auch im Gesundheitsmarkt gilt das Wettbewerbsrecht. Ein fairer Wettbewerb ist grundlegend, um sowohl Konkurrenten als auch Verbraucher vor unlauteren Methoden zu bewahren. Das Wettbewerbsrecht regelt die Einhaltung der für die Leistungserbringer und ihren Berufsgruppen gleichermaßen geltenden Wettbewerbsbedingungen. Irreführende Werbung sowie unfaire Geschäftspraktiken werden sind rechtswidrig, sodass gleiche Voraussetzungen für alle Markteilnehmer gewährleistet werden. Im Gesundheitsbereich gelten dabei einige medizinrechtliche Besonderheiten.

Ich unterstütze Sie im Bereich des Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts im Gesundheitsmarkt bspw. bei folgenden Themen:

Verstärkt werden deshalb Verstöße gegen gesundheitsmarktspezifische Verhaltensregelungen mit denen sich Leistungserbringer (rechtswidrige) Wettbewerbsvorteile verschaffen möchten, zwischen Konkurrenten oder durch Wettbewerbsverbände abgemahnt und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Ich berate Leistungserbringer bzw. Ärzte, sowie Apotheker, Therapeuten und Medizinunternehmer aus allen Branchen im Gesundheitswesen zu wettbwerbsrechtlichen Problemen. Als Anwalt im Medizinrecht biete ich für Angehörige der Heilberufe indivduelle Lösungen für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten, die wettbewerbsrechtskonforme Gestaltung von Konzepten und Werbevorhaben. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung, und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen finden. Nehmen Sie Kontakt auf.

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Unlauteres Verhalten vermeiden – rechtliche Beratung für fairen Gesundheitsmarkt

Wird Ihnen unberechtigterweise vorgeworfen Wettbewerbsverstöße begangen zu haben und haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten? Sind Sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert worden? Haben Sie eine einstweilige Verfügung erhalten und müssen sich dagegen wehren? Oder sind Sie der Ansicht, dass sich ein konkurrierendes Gesundheitsunternehmen wettbewerbswidrig verhält?

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Abmahnung und Unterlassungserklärung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung trifft Ärzte häufig unerwartet: Wettbewerber oder Wettbewerbsvereine werfen Ihnen etwa Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor – beispielsweise wegen irreführender Werbung, unzulässiger Rabattaktionen oder vergleichender Aussagen. Ziel der Abmahnung ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie regelmäßig die Zahlung von Anwaltskosten; mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich jedoch unter Umständen zu weitreichenden Pflichten und erheblichen Vertragsstrafen.


Als Anwalt für Medizinrecht prüfe ich für Sie die Berechtigung der Abmahnung, die Abmahnbefugnis der Gegenseite sowie die geltend gemachten Kosten und Fristen. Ich formuliere bei Bedarf eine rechtssichere, modifizierte Unterlassungserklärung, die Ihre Interessen wahrt, unnötige Risiken vermeidet und überhöhte Vertragsstrafen begrenzt. So sorge ich für eine besonnene, strategisch durchdachte Reaktion, mit der Sie wirtschaftliche Schäden und langfristige Bindungen auf das notwendige Maß reduzieren.

Werbung und Marketing für Ärzte, zahnärzte und Therapeuten

Wettbewerbsrechtliche Werbung und Marketing für Ärzte bewegen sich in einem engen rechtlichen Rahmen, insbesondere nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG), der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Werbung ist grundsätzlich zulässig, sofern sie sachlich und berufsbezogen erfolgt; unzulässig sind hingegen irreführende, anpreisende oder vergleichende Aussagen. Diese Vorgaben betreffen sämtliche Werbeformen – von Website und Social Media über Google Ads bis hin zu Praxisschildern und Informationsbroschüren.


Als Anwalt für Medizinrecht unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Praxismarketings, prüfe Werbekonzepte und Außenauftritte präventiv auf wettbewerbs- und berufsrechtliche Risiken und entwickle mit Ihnen zulässige Marketingstrategien innerhalb des rechtlichen Rahmens. So ermögliche ich Ihnen eine moderne und wirksame Außendarstellung Ihrer Praxis, ohne unnötige Abmahnungen oder berufsrechtliche Konsequenzen zu riskieren.

Aquise von Patienten und Mitarbeitern

Die wettbewerbsrechtliche Akquise von Patienten und Mitarbeitern unterliegt im Gesundheitswesen besonderen rechtlichen Grenzen, insbesondere nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG), dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und den ärztlichen Berufsordnungen. Während die Patientenakquise auf sachliche, berufsbezogene Information beschränkt ist und keine irreführenden oder anpreisenden Elemente enthalten darf, ist auch die Mitarbeitergewinnung – etwa die Abwerbung von Ärzten oder medizinischem Fachpersonal – nur im Rahmen des lauteren Wettbewerbs zulässig.


Als Anwalt für Medizinrecht berate ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Maßnahmen zur Patienten- und Personalgewinnung, prüfe Werbeauftritte, Recruiting-Strategien und Kommunikationsmaßnahmen und entwickle mit Ihnen zulässige Konzepte zur Positionierung Ihrer Praxis am Markt. So unterstütze ich Sie dabei, neue Patienten und qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, ohne wettbewerbs- oder berufsrechtliche Risiken einzugehen.

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Als Rechtsanwalt prüfe ich die Rechtmäßigkeit von Wettbewerbshandlungen, berate Sie zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche und erarbeite für Sie die optimale Handlungsstrategie.Ich unterstütze Sie sowohl bei der Erstellung und Beantwortung von Abmahnungen als auch bei der Formulierung interessengerechter Unterlassungserklärungen. Notfalls vertrete ich Sie auch in einem möglicherweise anschließenden einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptverfahren.

Klageverfahren wegen Unterlassung und Schadensersatz

Ein wettbewerbsrechtliches Klageverfahren auf Unterlassung und Schadensersatz richtet sich gegen Ärzte, wenn ihnen unlautere geschäftliche Handlungen im Sinne des UWG oder Verstöße gegen berufsrechtliche Werbevorgaben – etwa nach § 27 MBO-Ä – vorgeworfen werden. Im Mittelpunkt stehen Unterlassungsansprüche wegen irreführender oder unzulässiger Werbung, mögliche Schadensersatzforderungen nach § 9 UWG sowie Auskunftsansprüche zur Bezifferung eines behaupteten Schadens, beispielsweise bei unzutreffenden Facharztbezeichnungen, Erfolgsgarantien oder unzulässiger Preiswerbung.


Als Anwalt für Medizinrecht vertrete ich Sie in solchen Verfahren sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, prüfe die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche und entwickle eine strategisch durchdachte Verteidigung. Ich übernehme die Kommunikation mit der Gegenseite, optimiere oder begrenze Unterlassungserklärungen und setze mich für die Reduzierung oder Abwehr von Schadensersatz- und Kostenerstattungsforderungen ein, um Ihre wirtschaftlichen und beruflichen Interessen nachhaltig zu schützen.

Prävention im Wettbewerbsrecht

Prävention im Wettbewerbsrecht bedeutet, Ihre Praxis proaktiv vor rechtlichen Risiken im Bereich Marketing, Außendarstellung und Kooperationen zu schützen. Ich prüfe anwaltlich Ihre Werbemaßnahmen wie Websites, Social-Media-Auftritte, Flyer oder Praxisschilder anhand der Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), des UWG und der Berufsordnung, kontrolliere die Zulässigkeit von Facharztbezeichnungen, Spezialisierungen oder Vorher-Nachher-Darstellungen und gestalte Kooperationen mit Ärzten, Kliniken oder anderen Anbietern rechtssicher – insbesondere im Hinblick auf das Verbot unzulässiger Zuweisungen.


Durch diese vorausschauende rechtliche Begleitung entwickle ich mit Ihnen ein belastbares, rechtssicheres Marketing- und Kooperationskonzept, das aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt und Ihre Praxis vor Abmahnungen, Bußgeldern oder Reputationsschäden schützt. So schaffen wir eine sichere Grundlage für eine moderne und zugleich rechtskonforme Positionierung Ihrer ärztlichen Tätigkeit am Markt.

Außergerichtliche Einigung

Bei einer außergerichtlichen Einigung im Wettbewerbsrecht begleite ich Ärzte dabei, Streitigkeiten über unzulässige Werbung oder Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und berufsrechtliche Vorgaben ohne langwieriges Gerichtsverfahren zu lösen. Ich prüfe zunächst Abmahnungen auf Berechtigung, gestalte modifizierte Unterlassungserklärungen, die Risiken wie überhöhte Vertragsstrafen oder unklare Anerkenntnisse minimieren, und verhandle über die Höhe der Vertragsstrafe sowie die Übernahme der Abmahnkosten.


Durch meine rechtliche Begleitung erreichen wir eine sachgerechte, wirtschaftlich und juristisch sichere Einigung, die den Streit beendet, die Praxis schützt und unnötige Kosten oder gerichtliche Verfahren vermeidet. So können Sie Ihr Wettbewerbsrisiko effizient managen und sich weiterhin auf Ihre ärztliche Tätigkeit konzentrieren.

Meine medizinrechtlichen Leistungen für Ihre ärztliche Abrechnung im Überblick:

  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen prüfen und abwehren
  • Wettbewerbsverbot bewerten
  • Wettbewerbsverstoß prüfen
  • Beratung bei Werbemaßnahmen
  • Abmahnen der Konkurrenz bei wettbewerbswidrigem Verhalten
  • Verteidigung gegen Abmahnungen der Konkurrenz
  • Vertretung vor Gericht
  • wettbewerbsrechtlichen Schutz vor Nachahmungen
  • Prüfung Ihrer Internetseite unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten

Durch eine sorgfältige Gestaltung Ihrer Prozesse lassen sich nicht nur Abmahnungen vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Patienten, Klienten und Kunden langfristig stärken. Qualifizierte Rechtsberatung ist in dem wirtschaftlich bedeutsamen Medizinrecht daher unerlässlich. Verlassen Sie sich auf die Expertise von Rechtsanwalt Alexander Mai, Ihrem Anwalt für Medizinrecht, bundesweit tätig für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten.

Für Fragen und rechtliche Anliegen nehmen Sie Kontakt auf.