Medizinwirtschaftsrecht
Arbeitsrecht und Mietrecht im Gesundheitswesen
Rechtsbeziehungen im Umfeld Ihrer Praxis
Für den wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb ist nicht nur eine hohe medizinische Fachkompetenz notwendig. Die ärztlichen Berufsordnungen schreiben vor, dass die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit an einen Praxissitz gebunden ist. Gehören die Praxisräume nicht dem Arzt, ist der Abschluss eines Praxismietvertrags daher unerlässlich. Angestelltes ärztliches und nicht-ärztliches Personal gewährleistet den reibungslosen Ablauf im Praxisalltag. Hierfür bedarf es nicht nur eines rechtssicheren Arbeitsvertrages sondern auch Genehmigungen der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung (KV)
Ich unterstütze Sie im Bereich des Arbeits- und Mietrechts bspw. bei folgenden Themen:
- Gestaltung und Überprüfung von Miet- und Arbeitsverträgen
- Beantragung von Anstellungsgenehmigungen
- Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten, Entlastungsassistenten, Sicherstellungsassistenten, Jobsharing-Assistenten und Praxisvertretern
- Beratung bei Abmahnung und Kündigung
- Kündigung der Praxisräume
- Rechte bei Mängeln der Praxisräume
Sie sind Ärztin, Zahnarzt, Zahnärztin, Psychotherapeut oder Psychotherapeutin. Als Anwalt im Medizinrecht biete ich indivduelle Lösungen, die Ihre Anliegen mit Ihrem unternehmerisches Ziel verknüpfen. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung, und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen finden. Nehmen Sie Kontakt auf.
Rechte und Pflichten um Arbeits- und Mietrecht
Als Praxisbetreiber sind Sie auf einen reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes angewiesen. Sind Sie dafür auf Mitarbeiter und gemietete Praxisräume angewiesen, ist eine rechtssicherer Umgang für den wirtschaftlichen Erfolg unumgänglich. Als Arbeitgeber bzw. Mieter haben Sie jedoch nicht nur Rechte sondern Gegenüber dem Arbeitnehmer bzw. Vermieter auch Pflichten. Gleichzeitig müssen Sie medizinrechtliche Besonderheiten berücksichtigen.
Arbeitsrecht
Die Anstellung von ärztlichem Personal in Praxen, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bedarf grundsätzlich der Erteilung einer Anstellungsgenehmigung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Genehmigungen werden nur erteilt, wenn wenn die notwendigen Voraussetzungen des Medizinrechts erfüllt sind. Im gegensatz zu nicht-ärztlichem Personal besteht nur ein eingeschränkter Arbeitsrechtlicher Gestaltungsspielraum. Wird ärztliches Personal ohne die notwendige Genehmigung beschäftigt, sind die erbrachten Leistungen gegenüber der KV nicht abrechnungsfähig. Es drohen Honorarregresse, Disziplinarverfahren und bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetruges.
Für die Beendigung eines individuellen Arbeitsverhältnisses helfe ich Ihnen bei der sinnvollsten Lösung. Statt einer Kündigung kann im Einzelfall ein Aufhebungsvertrag zielführender sein. Eine Kündigungsschutzklage kann dadurch ohne Streit vermieden werden. Lässt sich eine einvernehmliche Trennung nicht realisieren, berate ich Sie zu den Kündigungsoptionen und Vertrete Sie im Prozess vor dem Arbeitsgericht.
Mietrecht
Für den Mietvertrag Ihrer praxis ist eine schriftliche Ausfertigung nicht gesetzlich gefordert. Beabsichtigen Sie, Ihre Praxis über viele Jahre an dem Standort zu betreiben, ist ein schriftlicher Vertrag dringend anzuraten. Andernfalls droht, dass der Vertrag nach einer Vorlaufzeit von allen Vertragsbeteiligten jederzeit nach Frist ordentlich kündigen kann, auch wenn eine feste Vertragslaufzeit beabsichtigt ist. Nachträgliche Änderungen im Mietvertrag müssen einige formelle Voraussetzungen erfüllen, um die feste Vertragslaufzeit nicht im Nachgang aufzuheben.
Treten in Ihrer Praxis Mängel auf, ist der Praxisbetrieb gefährdet. Mängel, wie funktionsunfähige Heizkörper oder Wasserschäden, müssen Sie nicht tollerieren. Ist die Mietsache mit einem Mangel behaftet, stehen dem Mieter Minderungs, Ersatz- und Selbstvornahmeansprüche gegen den Vermieter zu.
Ein fundiertes rechtliches Gerüst für Ihre Praxis
Als Anwalt im Medizinrecht biete ich indivduelle Lösungen, die Ihre Anliegen mit Ihrem unternehmerisches Ziel verknüpfen. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung, und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihr arbeitsrechtliches oder mietrechtliches Anliegen finden. Nehmen Sie Kontakt auf.