Arbeits- und Mietrecht im Gesundheitswesen
Praxisräume und Personal sind das Fundament Ihres Praxisbetriebs – ich sorge für rechtssichere Miet- und Arbeitsverträge.
Ihr Rechtsgebiet im Überblick
Rechtsbeziehungen im Umfeld Ihrer Praxis
Die ärztlichen Berufsordnungen schreiben vor, dass die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit an einen Praxissitz gebunden ist. Gehören die Praxisräume nicht dem Arzt, ist der Abschluss eines Praxismietvertrags unerlässlich – ebenso wie rechtssichere Arbeitsverträge für Ihr Personal.
Als Anwalt im Medizinrecht biete ich individuelle Lösungen, die Ihre Anliegen mit Ihrem unternehmerischen Ziel verknüpfen.
Leistungen im Überblick
Meine medizinrechtlichen Leistungen als Rechtsanwaltskanzlei im Überblick:
- Anwaltliche Vertretung im Prozess- und Verwaltungsverfahren
- Prüfung und Verhandlung von Mietverträgen
- Beratung bei Mietmängeln
- Kündigung des Mietvertrages
- Gewerbliches Mietrecht
- Klageverfahren im Mietrecht
- Prüfung und Konzeption von Arbeitsverträgen
- Abmahnung
- Kündigung und Aufhebungsvereinbarung
- Anstellung von ärztlichen Mitarbeitern
- Nicht-ärztliches Personal
- Klagen vor dem Arbeitsgericht
Anstellung ärztlichen Personals
Genehmigungen sicher einholen
Die Anstellung von ärztlichem Personal bedarf grundsätzlich einer Anstellungsgenehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Wird ärztliches Personal ohne diese Genehmigung beschäftigt, drohen Honorarregresse bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Ich prüfe die sozialrechtlichen Voraussetzungen, begleite die Antragstellung und vertrete Sie bei Widerspruch oder Klage vor den Sozialgerichten.
Mietvertrag und Kündigung
Rechtssicherheit für Ihre Praxisräume
Für den Mietvertrag Ihrer Praxis ist eine schriftliche Ausfertigung nicht gesetzlich gefordert. Beabsichtigen Sie einen langfristigen Betrieb, ist ein schriftlicher Vertrag dringend anzuraten, um eine feste Vertragslaufzeit rechtssicher zu vereinbaren.
Treten Mängel wie funktionsunfähige Heizkörper oder Wasserschäden auf, stehen Ihnen Minderungs-, Ersatz- und Selbstvornahmeansprüche gegen den Vermieter zu – ich setze diese für Sie durch.
Häufige Fragen
Good to know
Was ist Medizinrecht für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten?
Das Medizinrecht berührt als Querschnittsgebiet alle wesentlichen Rechtsbereiche – von der privatrechtlichen Vertragsgestaltung über das Haftungsrecht bis hin zu berufs-, sozial- und strafrechtlichen Aspekten der medizinischen Tätigkeit.
Welche Vertragsarten sind im Medizinrecht relevant?
Neben Gesellschaftsverträgen spielen Praxiskaufverträge, Arbeitsverträge und Verträge im Zusammenhang mit der Praxisnachfolge eine zentrale Rolle. Ich berate Sie zu den passenden Vertragsoptionen und gestalte die Entwürfe.
Wie kann ein Anwalt für Medizinrecht helfen?
Ich setze mich für Sie ein bei Vertragsverhandlungen, der Erstellung von Vertragsentwürfen, der Auseinandersetzung mit der Kassenärztlichen Vereinigung sowie bei Gründung, Nachfolge und Klageverfahren vor Gericht.