Medizinrecht

Gesellschaftsrecht im Gesundheitswesen

Rechtssicherheit für Ihre Praxis

Eine klare und alltagstaugliche gesellschaftsrechtliche Struktur bildet für Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten und Apotheker ein stabiles rechtliches "Gerüst" für den Praxisbetrieb. Insbesondere in einem dynamischen, stark regulierten Umfeld wie dem Gesundheitswesen erfordert eine Zusammenarbeit von Ärzten, Zahnärzten oder Therapeuten eine individuell zugeschnittene vertragliche Regelung, in der die gesellschaftsrechtlichen, sowie die berufs- und vertragsarztrechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden.

Ich berate Sie bei der Wahl der optimalen Gesellschaftsform und gestalte individuell zugeschnittene Verträge, die berufs- und gesundheitsrechtliche Anforderungen erfüllen und übernehme die Vertragsgestaltung und Verhandlung. Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich praktisch umsetzbare Lösungen für Ihre Praxis:

  • Berufsausübungsgemeinschaften (auch überörtlich)
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Jobsharing und Praxisgemeinschaften
  • Apparate- und Organisationsgemeinschaften
  • Praxiskliniken und sektorübergreifende und integrierten Kooperationen

Der Gesellschaftervertrag dient bei entsprechender Ausgestaltung der Konfliktprävention und Konfliktentschärfung. Mit meiner langjährigen branchenspezifischen Expertise im Medizinrecht betreue ich Sie in allen Phasen Ihrer Gesellschaft: bei Streit innerhalb der Gesellschaft, bei Beschlüssen der Gesellschafterversammlung und zu Ihren Rechten und Pflichten innerhalb der Gesellschaft. Ich unterstütze Sie auch falls Ihre Gesellschaft liquidiert und saniert werden muss.






An einen falschen Gesellschaftsvertrag verlieren Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten viel Geld.

Standardverträge oder vorgefertigte Muster greifen oft zu kurz. Bereits eine fehlende Regelung kann im Ernstfall erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Vertragsgestaltung bedeutet Interessenvertretung – meine Kanzlei sorgt dafür, dass Ihre Interessen rechtlich abgesichert sind.

Ich begleite Sie bei Ihrer Praxisgründung, bei Fragen der Geschäftsführung, bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen bzw. Umsetzung von Beschlüssen, der Umstrukturierung Ihrer Praxis. Bei der Veräußerung und Belastung von Anteilen, dem Ausscheiden eines oder mehrerer Gesellschafter unterstütze ich Sie bei Fragen der Due Diligence und helfe Ihnen bei der Regelung Ihrer Praxisnachfolge.

Da es in den Bereichen des medizinrechtlichen Handels- und Gesellschaftsrechts nicht selten um hohe Werte geht, ist die fachlich qualifizierte Beratung erforderlich, um diese Werte zu erhalten und sich für die Zukunft ideal zu positionieren. Ich stehe Ihnen mit Know-How und Erfahrung zur Seite. Als Arzt, Zahnarzt oder Therapeut können Sie hier auf eine fundierte Expertise, weitreichende Erfahrungen und ein differenziertes Branchen-Know-how im Medizinrecht vertrauen.

Als erfahrene Kanzlei im Medizinrecht kenne ich die branchenspezifischen Herausforderungen. Profitieren Sie von der juristischen Expertise und tiefem Branchenverständnis meiner Kanzlei – für eine rechtlich stabile und wirtschaftlich tragfähige Praxisstruktur.

Sie planen eine Kooperation oder Nachfolge? Es gibt Konflikte in Ihrer Gesellschaft? Nehmen Sie Kontakt auf.