Medizinwirtschaftsrecht

Vertragsrecht im Gesundheitswesen

Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung

Verträge bilden das Fundament für jede geschäftliche Tätigkeit und jede Geschäftsbeziehung. Eine sorgfältige Ausgestaltung von Verträgen kann den Unterschied zwischen wirtschaftlichem Erfolg und Misserfolg ausmachen. Oft zeigt sich die Qualität von Verträgen erst dann, wenn zwischen den Vertragsparteien Streit entsteht. Nicht sorgfältig durchdachte und ungenaue Regelungen führen zu Rechtsunsicherheit. Häufig resultieren daraus langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten und Schiedsgerichten.

Kleinste fehler können das individuelle Gesamtziel eines Vertrages verwischen und nach vielen Jahren noch konstspielige Kosequenzen nach sich ziehen. Vertragsgestaltung ist daher Interessenvertretung für jede Partei. Bei all dem sind viele Teilrechtsgebiete zu berücksichtig, bspw. das allgemeine Zivilrecht samt Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Vertragsarzt- und Berufsrecht, aber auch das Straf- und Steuerrecht.

Ich unterstütze Sie im Bereich des Wettbewerbs- und Lauterkeitsrechts im Gesundheitsmarkt bspw. bei folgenden Themen:

  • Unternehmens- und Praxiskauf (M&A)
  • Gesellschaftsverträge
  • Kooperationsverträge und Apparategemeinschaften
  • Ausscheidens und Fusionsvereinbarungen für Ärztegesellschaften
  • Praxisverträge
  • Außergerichtliche Einigung

Ihre Rechte im Überblick

In allen diesen Vertragsbeziehungen ist das Ziel des Vertragsrechts, klare Vereinbarungen zu schaffen, die die Zusammenarbeit erleichtert, die Qualität der medizinischen Versorgung sicherstellen und die Rechte und Pflichten der Beteiligten klar definieren. Ich berate Leistungserbringer bzw. Ärzte, sowie Apotheker, Therapeuten und Medizinunternehmer aus allen Branchen im Gesundheitswesen zu vertragsrechtlichen Problemen. Als Anwalt im Medizinrecht biete ich für Angehörige der Heilberufe indivduelle Lösungen für vertragsrechtliche Streitigkeiten, die vertragsrechtliche Gestaltung von Konzepten und Vorhaben. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung, und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen finden. Nehmen Sie Kontakt auf.






Durch eine sorgfältige Gestaltung Ihrer Verträge lassen sich nicht nur Konflikte vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Patienten, Klienten und Kunden langfristig stärken.

Benötigen Sie rechtliche Beratung zu einem Vertrag oder beabsichtigen eine Praxisgemeinschaft zu gründen? Nehmen Sie Kontakt auf.