Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover: Vertragsrecht für Ärzte und medizinische Unternehmen

Medizinwirtschaftsrecht

Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung

Rechtsanwalt Alexander Mai

Verträge bilden das Fundament für jede geschäftliche Tätigkeit und jede Geschäftsbeziehung. Eine sorgfältige Ausgestaltung von Verträgen kann den Unterschied zwischen wirtschaftlichem Erfolg und Misserfolg ausmachen. Oft zeigt sich die Qualität von Verträgen erst dann, wenn zwischen den Vertragsparteien Streit entsteht. Als Anwalt für Medizinrecht setze ich gena da an und kenne die individuellen die Bedürfnisse von Ärzten, Zahnärzten und Therapeuten, bzw. Unternehmen im Gesundheitssektor.

Ich berate Sie anwaltlich insbesondere zu folgenden Themen:

Kleinste fehler können das individuelle Gesamtziel eines Vertrages verwischen und nach vielen Jahren noch konstspielige Kosequenzen nach sich ziehen. Nicht sorgfältig durchdachte und ungenaue Regelungen führen zu Rechtsunsicherheit. Häufig resultieren daraus langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten und Schiedsgerichten.


Vertragsgestaltung ist daher Interessenvertretung für jede Partei. Bei all dem sind viele medizinrechtliche Teilgebiete zu berücksichtig, bspw. das allgemeine Zivilrecht samt Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Vertragsarzt- und Berufsrecht, aber auch das Straf- und Steuerrecht.






Bild Arzthaftungsrecht

In allen diesen Vertragsbeziehungen ist es mein anwaltliches Ziel, klare Vereinbarungen zu schaffen, die Ihre Zusammenarbeit erleichtert, die Qualität der medizinischen Versorgung sicherstellen und die Rechte und Pflichten der Beteiligten klar definieren. Ich berate Leistungserbringer bzw. Ärzte, sowie Apotheker, Therapeuten und Medizinunternehmer aus allen Branchen im Gesundheitswesen zu sämtlichen vertragsrechtlichen Problemen.


Als Anwalt im Medizinrecht biete ich für Angehörige der Heilberufe indivduelle Lösungen für vertragsrechtliche Streitigkeiten, die vertragsrechtliche Gestaltung von Konzepten und Vorhaben. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung, und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen finden. Nehmen Sie Kontakt auf.

Durch eine sorgfältige Gestaltung Ihrer Verträge lassen sich nicht nur Konflikte vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Patienten, Klienten und Kunden langfristig stärken.

Unternehmens- und Praxiskauf (M&A)

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Gesellschaftsverträge

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Kooperationsverträge und Apparategemeinschaften

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Meine medizinrechtlichen Leistungen als Rechtsanwaltskanzlei im Überblick:

  • Anwaltliche Vertretung im Prozess und Verfaltungsverfahren
  • Vertragsgestaltung bei Gründung Ihrer Arztpraxis
  • Arbeitsverträge für Ärzte und medizinisches Personal
  • Arzthaftungsrecht für Ärzte und Zahnärzte
  • Arztrecht & Zahnarztrecht
  • Berufsrecht
  • Gesellschaftsrecht für Ärzte und Zahnärzte
  • Gründung und Auseinandersetzung der ärztlichen Gemeinschaftspraxis
  • Praxisgemeinschaft und BAG
  • Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht
  • Verfahren bei den Kassenärztlichen und Kassenzahärztlichen Vereinigungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung, Plausiblität und Abrechnung
Ausscheidens- und Fusionsvereinbarungen für Ärztegesellschaften

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Praxisverträge

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Außergerichtliche Einigung

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Qualifizierte Rechtsberatung ist in dem wirtschaftlich bedeutsamen Medizinrecht daher unerlässlich. Verlassen Sie sich auf die Expertise von Rechtsanwalt Alexander Mai, Ihrem Anwalt für Medizinrecht, bundesweit tätig für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten.

Für Fragen und rechtliche Anliegen nehmen Sie Kontakt auf.