Vertragsrecht im Gesundheitswesen
Eine sorgfältige Vertragsgestaltung entscheidet über wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg – ich vertrete Ihre Interessen bei jedem Vertrag.
Ihr Rechtsgebiet im Überblick
Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung
Verträge bilden das Fundament für jede geschäftliche Tätigkeit und jede Geschäftsbeziehung. Oft zeigt sich die Qualität von Verträgen erst dann, wenn zwischen den Vertragsparteien Streit entsteht – als Anwalt für Medizinrecht setze ich genau da an.
Kleinste Fehler können das Gesamtziel eines Vertrages verwischen und nach Jahren noch kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen. Anwaltliche Vertragsgestaltung ist daher Interessenvertretung für jede Partei.
Leistungen im Überblick
Meine medizinrechtlichen Leistungen als Rechtsanwaltskanzlei im Überblick:
- Anwaltliche Vertretung im Prozess- und Verwaltungsverfahren
- Vertragsgestaltung bei Gründung Ihrer Arztpraxis
- Arbeitsverträge für Ärzte und medizinisches Personal
- Mietverträge und gewerbliches Mietrecht
- Nutzungsverträge für Geräte und Praxisressourcen
- Praxiskauf- oder -verkauf
- Gesellschaftsrecht für Ärzte und Zahnärzte
- Kooperationsverträge zwischen ambulanten und stationären Leistungserbringern
- Ausscheidens- und Liquidationsvereinbarungen für Ärztegesellschaften
- Verfahren bei den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
- Ausgliederungsverträge (Outsourcing)
- Praxisverträge und außergerichtliche Einigung
Kauf und Verkauf von Unternehmen und Praxen (M&A)
Sichere Transaktionen für Praxen und MVZ
Beim Kauf oder Verkauf von Gesundheitsunternehmen und Praxen werden Sachwerte sowie immaterielle Werte wie Patientenstamm und Goodwill übergeben. Der reine Verkauf des Patientenstammes ist berufsrechtlich unzulässig – die Praxis muss als funktionierende Einheit übergeben werden.
Ich berate Sie bei der Formulierung und Prüfung des Kaufvertrags sowie bei der Risikoprüfung im Rahmen der Due Diligence.
Gesellschafts- und Kooperationsverträge
Das Herzstück Ihrer Zusammenarbeit
Gesellschaftsverträge regeln Machtverhältnisse, Gewinnverteilung, Haftung und das Ausscheiden von Gesellschaftern in einer BAG, Praxisgemeinschaft oder einem MVZ. Aufgrund der hohen regulatorischen Komplexität ist anwaltliche Begleitung fast immer ratsam.
Auch Kooperationsverträge und Apparategemeinschaften gestalte ich rechtssicher, um Haftungsrisiken und strafrechtliche Konsequenzen wie Bestechlichkeit im Gesundheitswesen zu vermeiden.