Die Kosten des Rechtsanwalts
Nicht nur eine Belastung.
Anwaltskosten schrecken ab.
Die Anwaltskosten sind jedoch kein bloßer Preis – sie sind eine Investition in Schutz, Erfolg, Effizienz und Seelenfrieden. Wer hier spart, zahlt oft später doppelt. Die Kosten eines Rechtsanwalts mögen auf den ersten Blick eine Belastung sein, bieten dem Mandanten aber einen erheblichen Mehrwert – finanziell, rechtlich und strategisch. Ein guter Anwalt verhindert Fehler, sei es in Verträgen, Prozessen oder Verhandlungen, die sich erst (womöglich Jahre) später teuer rächen. Das Wissen um Verhandlungstaktiken, Fallstrategien und richterliche Entscheidungen kann unbezahlbar sein.
Aber: Qualitativ hochwertige Beratung hat ihren Preis.
Die Kosten des Rechtsanwalts bestimmen sich nach dem rechtlichen Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Für zahlreiche Tätigkeiten sieht das RVG konkrete gesetzliche Gebühren vor. Für andere Tätigkeiten soll der Anwalt mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung schließen. Welche Abrechnungsmethode zum Einsatz kommt, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall des konkreten Mandats.
Gesetzliche Gebühren nach dem RVG
Das RVG legt die Vergütung für viele gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten fest. Die Gebühren bemessen sich meist nach dem Streitwert, also der finanziellen Bedeutung des Falls. Dies gilt besonders für gerichtliche Verfahren, in denen die Gebühren gesetzlich geregelt sind. Auch bei außergerichtlichen Tätigkeiten, wie Mahnungen oder der Durchsetzung von Forderungen, kann das RVG greifen. Diese Abrechnungsmethode bietet Transparenz und Rechtssicherheit, da die Kosten klar festgelegt sind.
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Honorarvereinbarung: Stundenhonorar oder Pauschalpreis
In komplexen oder individuellen Fällen wird regelmäßig eine Honorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant geschlossen. Für die Beratungen, Vertragsprüfungen oder Unternehmensgestaltung sieht das RVG keine gesetzlichen Gebühren vor. Der Anwalt berechnet seine Leistungen in diesem Fall einem vorher vereinbarten Stundensatz. Diese Abrechnungsmethode ist häufig bei wirtschaftsrechtlichen Beratungen oder Unternehmensmandaten üblich, da der Aufwand schwer pauschal bestimmbar ist.
Fazit
Gesetzliche Gebühren eignen sich für klar geregelte Verfahren, während Honorarvereinbarungen mehr Flexibilität bieten. Eine transparente Kostenaufklärung im Vorfeld hilft, finanzielle Überraschungen zu vermeiden.